Bauletter, BAULINKS.de-Meldungen, vom 5.1.2012

Zentrales Testamentsregister seit Jahresanfang online

Am 1. Januar dieses Jahres hat das Zentrale Testamentsregister seinen Betrieb aufgenommen. In den ersten Tagen sollen bereits mehrere hundert erbfolgerelevante Urkunden registriert und gleichzeitig tausende Sterbefallmitteilungen bearbeitet worden sein. „Nach den intensiven Vorbereitungen in den letzten Monaten freuen wir uns, dass es jetzt richtig losgeht. Alle Registervorgänge laufen wie geplant ab“, sagt Dr. Thomas Diehn von der Bundesnotarkammer und Leiter des Registers.

Das Testamentsregister ermittelt im Todesfall, ob für den Verstorbenen ein Testament, ein Erbvertrag oder eine sonstige erbfolgerelevante Urkunde in amtlicher Verwahrung existiert. Das Ergebnis wird dem zuständigen Nachlassgericht mitgeteilt. Liegt eine Urkunde vor, so wird auch die verwahrende Stelle (also der Notar oder das Gericht) informiert, damit diese die Urkunde an das Nachlassgericht abliefern kann.

Alle Benachrichtigungen im Sterbefall sollen in besonders gesicherter elektronischer Form erfolgen und alle Beteiligten innerhalb eines Tages Bescheid wissen: „Bisher wurden die Informationen zwischen Verwahrstelle, Geburts- und Sterbefallstandesamt sowie Nachlassgericht postalisch übermittelt. Es war dringend erforderlich, dass dieser zeit- und fehleranfällige Informationsaustausch durch ein modernes System abgelöst wird. Das Register ist schnell, effizient und sicher“, so Diehn.

Zu den Vorteilen des Registers zähle auch, dass die Erben über die Verteilung des Nachlasses schneller Bescheid wissen und so Planungssicherheit erlangen. Gleichzeitig habe auch derjenige, der beispielsweise durch ein notarielles Testament seine Nachfolge geregelt hat, die Gewissheit, dass sein Testament tatsächlich gefunden und sein letzter Wille auch verwirklicht werde. „Notarielle Testamente werden immer in amtliche Verwahrung genommen. So sind sie vor Verlust und Verfälschung gesichert.

Ein häufiges Missverständnis ist laut Diehn die Annahme, dass im Register auch der Inhalt der jeweiligen Urkunde vermerkt sei. „Niemand muss befürchten, dass sein letzter Wille an zentraler Stelle vermerkt würde. Das Register kennt nur die Verwahrangaben einer Urkunde, das heißt insbesondere den Namen des Erblassers und den Ort, wo seine Urkunde verwahrt wird. Wie das Erbe verteilt werden soll, steht hier nicht. Das Register kann im Übrigen auch nur von Notaren und Gerichten in ihrer amtlichen Funktion abgefragt werden - zu Lebzeiten des Erblassers setzt dies zudem sein Einverständnis voraus.“

Geführt wird  testamentsregister.de von der Bundesnotarkammer, die bereits seit 2003 auch das Zentrale Vorsorgeregister betreibt. ... Zum "Lauf der Zeit" sowie dem "Gehen und Kommen" werden wir im Laufe des Bauletters noch einmal zurückfinden:
  

Buchvorstellung: Bauen und Umbauen mit dem Architekten 
Häufig wird bei einem Neubau oder beim Umbau eines bestehenden Gebäudes die Hilfe eines Architekten in Anspruch genommen. Den geeigneten Fachmann zu finden und einen ausgewogenen Vertrag zu schließen, soll mit diesem Buch „Bauen und Umbauen mit dem Architekten” aus dem Fraunhofer IRB Verlag erheblich erleichtert werden.

VOB to go: VOB-App für iPhone und iPad 
Nahezu täglich sind Architekten, Ingenieure, Bau­leiter und Handwerker mit Fragestellungen rund um die VOB konfrontiert. Aber wo findet man auf der Baustelle schnellen und zuverlässigen Rat? Die neue App "VOB to go" vom Forum Verlag bietet den Text der VOB/B sowie Antworten auf zen­trale Fragen zur VOB für iPhone oder iPad.

20 zentrale Urteile des Jahres 2011 zum Architekten- und Ingenieurrecht sowie zur HOAI 
Das Jahr 2011 hat den planenden Berufen wieder eine Menge neuer Urteile zum Architekten- und Ingenieurrecht sowie zur HOAI gebracht. Die 20 wichtigsten Urteile gibt es vom „Wirtschaftsdienst Ingenieure & Architekten“ zum kostenlosen Downloaden.

„engineerING card“: Berufsnachweis soll die europaweite Jobsuche erleichtern 
Der VBI gehört ab sofort zu den Trägerorganisationen der deutschen „engineerING card“. Mit dieser Qualifikations-Nachweiskarte soll europäischen Ingenieuren die Möglichkeit gegeben werden, einheitlich und unbürokratisch ihre berufliche Qualifikation nachzuweisen.

Bundesweite Seminare zur Nachfolge im Planungsbüro 
Der „Kooperationsverbund Unternehmensübergaben“, gemeinsam getragen vom Bundesverband Deutscher Unternehmensberater BDU und Verband Beratender Ingenieure VBI, hat fünf Seminartermine zur Nachfolge im Planungsbüro auf der Agenda.

Alexander Knauf übernimmt Vorsitz der Geschäftsleitung der Knauf Gips KG 
Zum 1.1.2012 hat Alexander Knauf (37) die Leitung der Geschäfte der Knauf Gips KG in Iphofen übernommen und ist damit für die Knauf Gruppe Deutschland und Schweiz verantwortlich. Als Vorsitzender der Geschäftsleitung löst er Klaus Koch ab, der zum 31.12.2011 offiziell in den Ruhestand gegangen ist.

Vorstandswechsel bei der Duravit AG 
Der langjährige Vorstandsvorsitzende der Duravit AG, Franz Kook (65), ist zum 31. Dezember 2011 in den Ruhestand getreten und hat sein Amt an seinen Nachfolger Prof. Dr. Frank Richter (48) übergegeben.

Internorm hat neuen kaufmännischen Geschäftsführer 
Hermann Haller (51) ist seit Anfang Januar 2012 neuer kaufmännischer Geschäftsführer der Internorm International GmbH. Er folgt Johann Habring (42), der in den Vorstand des Internationalen Fensternetzwerks IFN wechselt. „Wir freuen uns sehr über die Nachbesetzung aus den eigenen Reihen. Das zeigt, dass Internorm ein Unternehmen mit sehr guten Aufstiegschancen ist“, so Vorstand und Unternehmenssprecher Christian Klinger.

Wechsel in der Geschäftsleitung von Graphisoft Deutschland 
Johannes Reischböck, langjähriger Geschäftsführer der Graphisoft Deutschland GmbH, hat sich entschlossen zum 31.12.2011 das Unternehmen zu verlassen. Die Leitung der deutschen Niederlassung übernimmt Gábor Kazár.

Aus „ITT Lowara Deutschland” wird „Xylem Water System Deutschland” 
Fast zeitgleich mit der Abspaltung von ITT ist nun auch die Umfirmierung im neuen Wassertechnikunternehmen Xylem erfolgt: Die ITT Lowara Deutschland GmbH mit Sitz im bayerischen Grossostheim firmierte nun unter Xylem Water System Deutschland GmbH.

 

Impressum | Datenschutz © 1997-2023 BauSites GmbH