Bauletter, BAULINKS.de-Meldungen, vom 27.3.2012

Wie weit geht das Recht am eigenen Bild?

Jeder Mensch hat ein Recht am eigenen Bild. Nehmen Personen jedoch an öffentlichen Veranstaltungen teil oder sind sie nur Beiwerk einer Fotografie, müssen sich Fotografen keine explizite Zustimmung der Abgebildeten einholen. Auch Personen, die sich regelrecht in Pose setzen, können durch ihre schlüssige Handlung eine sogenannte konkludente Einwilligung zur Aufnahme geben - schreibt die Zeitschrift "c't Digitale Fotografie" in ihrer Ausgabe 2/12.

Fotografen stehen oft vor dem Problem, dass sie Bauwerke oder Straßenszenen kaum menschenleer erwischen. "Ist erkennbar, dass es bei einem Foto nicht um die Darstellung einer Person ging, müssen Fotografen sich auch keine Zustimmung der abgebildeten Personen einholen", erläutert Joerg Heidrich, c't-Autor und Justiziar des Heise Zeitschriften Verlags. Auch Fotografien von und in Gebäuden sind rechtlich unproblematisch. "Die sogenannte Panoramafreiheit regelt, dass die äußere Ansicht auch ohne Erlaubnis des Rechteinhabers, also Architekt oder Hausbesitzer, fotografiert und veröffentlicht werden darf." Gleiches gilt für Kunstwerke, die öffentlich zugänglich sind.

Um sich gegenüber juristischen Fallstricken selbstbewusst zu behaupten und Verträge nach eigenem Ermessen zu gestalten, sollten Fotografen ihre Rechte genauestens kennen. Hierzulande sind beispielsweise nachgestellte Bilder berühmter Aufnahmen durchaus zulässig: "Das Urheberrecht schützt immer nur die konkrete Umsetzung einer Idee, nicht aber die Idee als solche", erklärt Joerg Heidrich. Auch eine "freie Benutzung" fremder Werke kann ohne Zustimmung des Urhebers möglich sein, wenn daraus wieder ein selbstständiges Werk entsteht.

Das Urheberrecht an einem Bild steht immer dem Fotografen zu - bis zu 70 Jahre über den Tod hinaus. "Entstehen Bilder aber im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses, werden dem Arbeitgeber automatisch umfangreiche Nutzungsrechte eingeräumt", sagt Joerg Heidrich. In diesem Fall darf künftig nur der Arbeitgeber die Fotografien nutzen. Ganz unproblematisch sollten dagegen die heute von uns verwendeten technischen Bilder sein - direkt von der fensterbau/frontale.
  

Thermoprofil aus Recycling-Material für Inoutic Prestige anstatt Stahlarmierung 
Mit einem neuen Thermoprofil für das Profilsystem Prestige hat Inoutic auf der fensterbau/frontale eine Alternative vorgestellt, um den Dämmwert von Fensterrahmen zu verbessern.

Konventionell aufgebautes Eforte-Fenster erhält ift-Zertifizierung für Passivhaustauglichkeit 
Das Kunststofffenster-Profil Eforte von Inoutic / Deceuninck ist das erste bautiefe Profil mit konventioneller Stahlarmierung, das ohne zusätzliche Dämmmaßnahmen nach der neuen ift-Richtlinie WA-15/2 für Passivhaustauglichkeit zertifiziert wurde.

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In Anbetracht stei­gender Energiekosten und dem Bedarf nach technisch leis­tungsfähigen Lösungen für energieeffizientes Bauen und Sa­nieren konzentriert sich Salamander verstärkt auf die Weiter­entwicklung der Klebetechnik für den Einsatz bei Kunststoff­fenstern.

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Salamander hat in Nürnberg ihre Systemneuheit „bluEvolution 82” vorgestellt. Die Entwicklung der Serie wurde laut eigenem Bekunden mit Hoch­druck vorangetrieben, um den Partnerbetrieben eine zeitgemä­ße Lösung für aktuelle und zukünftige Marktanforderungen bie­ten zu können.

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Highlight bei Kömmerling auf dem Profine-Messestand war das neue 70 mm Mitteldichtungssystem „InVitra“, das für Standards wie Minergie und Minergie P entwickelt wurde und in der Schweiz bereits seit Jahresbeginn eingeführt wird. „InVitra“ ist ein 6-Kammer-Komplettsystem und kann in zwei Ausführungsvarianten hergestellt werden.

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Hoco hat auf der fensterbau/frontale mit dem Kunststoff-Fenstersystem HX 95 eine Neu­entwicklung vorgestellt, dessen Fensterflügel über eine Bautiefe von 95 mm verfügt. Damit bietet er Platz für Ver­glasungsdicken, die einen Ug-Wert von 0,5 W/m²K erreichen und das Fensterprofil dabei nicht überfüllt aussehen lassen.

 

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