Bauletter, BAULINKS.de-Meldungen, vom 14.11.2013

Darf eine Kommune ihr Krankenhaus finanziell stützen?

Ist es mit dem europäischen Wettbewerbsrecht vereinbar oder stellen Hilfen einen unzulässigen Wettbewerbsvorteil kommunaler Krankenhäuser gegenüber anderen Klinikträgern dar? Der Interessenverband Kommunaler Krankenhäuser (IVKK) hat dazu ein verfassungsrechtliches Gutachten vorgestellt, das belegt, dass solche Hilfen zulässig seien. Gleichzeitig strebt der Verband aber nun eine grundsätzliche Klärung durch das Bundesverfassungsgericht an. Es soll darüber entscheiden, welchen Stellenwert die Krankenhausversorgung in Deutschland überhaupt hat: Sind Krankenhäuser Wirtschaftsbetriebe und unterliegen damit dem Wettbewerbsrecht oder sind sie Teil der Daseinsvorsorge des Staates und damit auch der Kommunen? Welche Kompetenzen hat die Europäische Union, darauf Einfluss zu nehmen?

Der Verband reagiert mit seiner Forderung auf die "anhaltende Schwäche der Gesundheitspolitik in Bund und Ländern, die seit Jahren an Symptomen kuriert, anstatt diese Grundsatzfrage zu beantworten", so IVKK-Vorsitzender Bernhard Ziegler. Ausgangspunkt für die Kritik war eine Wettbewerbsklage privater Klinikbetreiber, die jedoch nach dem Inhalt des Expertengutachtens abzuweisen wäre.

Dass es überhaupt zu der Klage kommen konnte, liegt nach Ansicht des IVKK an der verworrenen Gesetzeslage, und damit an der Schwäche der Gesundheitspolitik. "Seit Jahren erleben wir, wie die Politik aus dem Zustand der Not heraus operiert", so Ziegler. Offensichtlich fehle es sowohl Bund als auch Ländern an der Kraft zu einer grundsätzlichen Klärung. In halbherzigen Reformansätzen seien zahlreiche Details verändert worden. Entstanden sei ein immer stärker kommerzialisiertes Krankenhauswesen, in dem die Bedürfnisse von Patienten zu Produktionsfaktoren degradiert worden seien. "Private Betreiber finden inzwischen günstige Bedingungen vor und berufen sich in ihrem Kampf um Marktanteile auf ein Wettbewerbsrecht, welches für Automobilkonzerne oder Großbäckereien geschaffen wurde", bemängelt er.

Kommunale Krankenhäuser seien jedoch keine Unternehmen im Sinne des Wettbewerbsrechtes, hat der vom IVKK beauftragte Gutachter, der Hannoveraner Staats- und Europarechtler Professor Dr. Volker Epping, herausgearbeitet. Eine Klage, die wie im vorliegenden Fall am Landgericht Tübingen Ausgleichszahlungen und Bürgschaften einer Kommune für ihr Krankenhaus als Verstoß gegen EU-Beihilferecht und damit als Wettbewerbsverzerrung verbieten lassen möchte, sei unbegründet.

Sowohl im Europarecht, aber vor allem auch im Grundgesetz, gebe es Schranken gegen eine damit verbundene Unterordnung der Krankenhausversorgung unter marktwirtschaftliche Gesetze. Die im Grundgesetz verankerte Unantastbarkeit der Menschenwürde sowie das hier ebenfalls formulierte Sozialstaatsprinzip begründen einen Anspruch der Bevölkerung auf eine angemessene stationäre Versorgung. Dieser verbiete, Kliniken wie gewöhnliche Unternehmen zu betrachten, die in erster Linie gewinnorientiert wirtschaften.

"Das Gutachten verneint die Anwendbarkeit des EU-Wettbewerbsrechts auf den Krankenhausbereich", so IVKK-Vorsitzender Bernhard Zieg ler. Krankenhäuser seien ein elementarer Bestandteil des deutschen Sozialstaats, der nach dem Lissabon-Urteil des Bundesverfassungsgerichtes aus dem Jahr 2009 nicht auf die EU-Ebene übertragen werden dürfe. Allerdings habe das Lissabon-Urteil nur einen abstrakten Rahmen definiert. "Was wir jetzt brauchen ist eine Klarstellung aus Karlsruhe, wie dieser Sozialstaatsanspruch der Bürger im Hinblick auf Krankenhausversorgung konkret ausgestaltet werden muss", fordert der IVKK-Chef. Dazu zähle sowohl die Frage der Krankenhausfinanzierung inklusive der Verwendung etwaiger Überschüsse aus dem Krankenhausbetrieb (Gewinnorientierung oder Gemeinnutz) als auch die nach der Versorgungsstruktur (Kapazitäten und Flächenversorgung). ... Und was kann er einzelne tun? Wir hätten heute einige Vorschläge - sofern Platzangebot und Portokasse stimmen:

Lehm-Wärme-Kabine von Gaspo verspricht Aktivierung von Selbstheilungskräften
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Die Lehm-Wärme-Kabine von Gaspo kombiniert die Wirkung von langwel­liger Infrarotstrahlung und wärmespeichernden Lehmplatten. Dazu liegen die Heizelemente in eigens entwickelten und patentierten Lehmplatten, die einen hohen Anteil der Wärmestrahlung reflektieren und die Temperatur laut Gaspo bis über eine Stunde auf 60°C hal­ten können. weiter lesen

Chalet: Neue Sauna aus Zirbenholz zwischen Tradition und Moderne
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„Chalet“ steht für Sennhütte und Landhaus bzw. für Ferien, Erholung und Entspannung. In diesem Sinne hat Klafs mit „Chalet“ eine stilvolle und ge­mütliche Sauna aus wohl gesundheitsförderlichem Zirbenholz vorgestellt, die Tradition und Moderne kombinieren will. weiter lesen

Attraktives Saunieren in vertrauter Atmosphäre mit neuen Villeroy & Boch Saunen
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Eine Sauna zu Hause - mit hochwertigem Design und moderner Technik - wird zur ganz persönlichen Wellnessoase in vertrauter Atmosphäre. Das kommt vielen stressgeplagten Menschen entgegen. Deshalb hat Villeroy & Boch mit der SA- und die SX-Serie zwei Saunaserien für zu Hause entwi­ckelt. weiter lesen

„Skulpturen zum Baden“: Bette-Kompendium der freistehenden Wannen
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Freistehende Badewannen definieren die Königsklasse in der Badarchitek­tur. Der Wannenspezialist Bette hat nun ein Kompendium mit freistehenden Wannen aufgelegt: „Skulpturen zum Baden“ vermittelt einen Eindruck der Möglichkeiten in der Badgestaltung mit den Solisten aus Stahl/Email. weiter lesen

Neue Luxus-Solitärwanne: „Mattis“ von Keramag
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Eine freistehende Badewanne gilt als Inbegriff des repräsentativen Luxus­bades - zumal sie einen angemessenen großen Raum verlangt, um ihr einen bemerkenswerten Auftritt zu verschaffen. Vor diesem Hinter­grund hat Ke­ra­mag jetzt mit „Mattis“ eine neue Solitärwanne in den Markt eingeführt. weiter lesen

„Step-in Pure“: Baden oder Duschen in einer Wanne mit Türeinsatz
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„Step-in Pure“ von Duscholux ist eine barrierereduzierte Kombination aus Badewanne und Dusche. Die Rechteckwanne, die es als Links- sowie Rechtsversion gibt und die sich für Neubauten ebenso anbietet wie für Sanie­rungsprojekte, ist durch eine großzügige Einstiegsöffnung leicht begehbar. weiter lesen

Artlift: Ausgezeichnete Dusch-Badewanne mit integriertem Hebesitz
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Das Älterwerden hat sich verändert - dabei sind vor allem zwei Dinge ent­scheidend: Eigenständigkeit und Mobilität, und daran orientiert sich auch „Artlift“ von Artweger. Die Kombination aus Dusche, Badewanne und Komfort-Hebesitz wurde zudem soeben mit dem German Design Award 2014 in der Kategorie „Home Interior“ ausgezeichnet. weiter lesen

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