Bauletter, BAULINKS.de-Meldungen, vom 25.5.2014

Rückgabe von Raubkunst bleibt umstritten

Experten sind uneins, ob und wie die Rückgabe von NS-Raubkunst gesetzlich neu geregelt und die abgelaufenen 30-jährigen Verjährungsfristen unter bestimmten Vor­gaben verlängert werden sollen. Dies wurde in einem nichtöffentlichen Expertenge­spräch des Kulturausschusses am 21.5. deutlich. Der Ausschuss hatte die Sachver­ständigen eingeladen, um mit ihnen über die politischen und rechtlichen Konsequenzen aus dem Schwabinger Kunstfund für öffentliche und private Kunstsammlungen zu diskutieren.

„Verjährungsfristen unerträglich“

Für ein bindendes Kunstrückgabegesetz plädierte Julius H. Schoeps, Leiter des Moses Mendelssohn Zentrum für europäische Studien in Potsdam. Die ursprünglichen meist jüdischen Besitzer der enteigneten Kunstgüter beziehungsweise deren Erben empfän­den den Verweis deutscher Museen, dass die Fristen des Bundesrückerstattungs­ge­setzes oder des Bundesentschädigungsgesetzes abgelaufen seien oder dass globale Ausgleichzahlungen an die Jewish Claims Conference von Deutschland geleistet wor­den seien, als „unerträglich“. Dies widerspreche auch dem Geist der Washingtoner Erklärung von 1998, nach der bei der Restitution von Raubkunst „gerechte und faire Lösungen“ gefunden werden sollen. Schoeps plädierte für ein Kunstrückgabegesetz nach dem Vorbild Österreichs. Dies ermächtige staatliche Museen, geraubte Kunst­gegenstände eigenständig zurückzugeben, ohne dass deswegen strafrechtliche oder haushaltsrechtliche Vorwürfe gegen sie erhoben werden können. Schoeps sprach sich darüber hinaus deutlich gegen Verjährungsfristen im Zusammenhang mit natio­nal­sozialistischer Raubkunst aus.

Auch der Jurist Haimo Schack, Professor für Bürgerliches Recht sowie internationales Privat- und Zivilprozessrecht an der Universität Kiel, sprach sich für eine Regelung nach österreichischem Vorbild aus. Eine rechtliche Verpflichtung zur Rückgabe dürfe sich daraus jedoch nicht ergeben. Schack sprach sich zugleich gegen eine Ver­län­gerungder Verjährungsfristen aus, wie dies ein Gesetzesvorstoß Bayerns im Bun­des­rat vorsieht. Dies gefährde das hohe Gut des Rechtsfriedens, der mit diesen Fristen geschaffen werden sollte. Die moralische Pflicht zur Rückgabe von NS-Raubkunst ließe sich prinzipiell nur sehr schwer auf juristischem Weg klären.

privater Kunsthandel „unproblematisch“

Als weitgehend unproblematisch hingegen schätzten die Sachverständigen den Be­reich des privaten Kunsthandels ein. Auktionshäuser könnten es sich faktisch nicht leisten, NS-Raubkunst in den Handel zu bringen, erläuterte die freie Kunsthistorikerin Sibylle Ehringhaus. Solche Kunstwerke seien auf dem freien Markt in der Regel nicht „zu verkaufen“.Die großen Auktionshäuser würden sich deshalb schon allein aus wirtschaftlichen Gründen der Dienste von Provenienzforschern bedienen, um die Herkunft der zu verkaufenden Kunstgegenstände aufklären zu lassen. Dies bestätigte auch Schack. Er forderte allerdings, dass die Namen der privaten Verkäufer von Kunstwerken durch die Auktionshäuser veröffentlicht werden sollten. Dies würde die Klärung der Herkunft der Werke deutlich vereinfachen.

genügend Provenienzforschung?

Unterschiedliche Auffassungen herrschten zwischen den Sachverständigen über die Frage, ob Museen und andere Institutionen in Deutschland genügend für die Pro­ve­nienzforschung tun würden. Sibylle Ehringhaus kritisierte, dass rund 90 Prozent Pro­venienzforscher in den Museen nicht unbefristet angestellt seien. Ein Forscher, der nur über einen befristeten Arbeitsvertrag verfüge, werde im Zweifelsfall eher im Interesse des Museums handeln, wenn er um seine Weiterbeschäftigung bangen muss. Das Problem einer wirklich unabhängigen Forschung ließe sich nur lösen, wenn jedes Museum oder andere Kunstsammlungen die Forscher unbefristet beschäftigen würden.

Dem Vorwurf, die Forscher an den Museen könnten nicht unabhängig arbeiten, trat Dorothea Kathmann, Justiziarin der Stiftung Preußischer Kulturbesitz (SPK), zumindest für ihr Haus entschieden entgegen. Dies bestätigte auch Julius Schoeps (vom Moses Mendelssohn Zentrum für europäische Studien, siehe oben), die SPK arbeite in diesem Bereich „vorbildlich“. Allerdings treffe dies eben nicht für alle Museen zu, viele würden in der Frage der Provenienzforschung und der Rückgabe von Raubkunst „mauern“.

Personelle Engpässe im Bereich der Provenienzforschung monierte Meike Hoffmann, Projektleiterin der For­schungsstelle „Entartete Kunst“ beim Kunsthistorischen Institut der Freien Universität Berlin. Die regelmäßige Pflege etwa der Datenbank der For­schungsstelle, in der rund 21.000 Kunstwerke erfasst sind, die von den Natio­nal­so­zialisten als „entartet“ eingestuft und beschlagnahmt worden waren, sei derzeit kaum noch zu leisten. Sie müsse verstärkt auf studentische Hilfskräfte zurückgreifen, die auch nur mit befristeten Verträgen arbeiten könnten. Auch die freie Kunsthistorikerin Ehringhaus mahnte, dass existierende Datenbanken zur Provenienzforschung, wie beispielsweise die Datenbank „Lost Art“der Koordinierungsstelle Magdeburg, ver­bes­sert und ausgebaut werden müssten.

Deutsches Zentrum für Kulturgüterverlust geplant

Weitestgehend positiv bewerteten die Sachverständigen den Vorstoß von Kultur­staats­ministerin Monika Grütters (CDU) zur Einrichtung eines Deutschen Zentrums für Kulturgüterverlust. Dies müsse allerdings auch wirklich unabhängig arbeiten können, forderte Schoeps. ... Zumal Kulturgüterverlust auch drohen kann, wenn das Kulturgut noch nicht einmal 10 Jahre alt ist und fast vollständig aus Stahlbeton besteht:

Peter Eisenman macht Kuratorium für Schäden am Holocaust-Mahnmal verantwortlich
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Die Süddeutsche Zeitung hat in der Ausgabe vom 22.5. über Baumängel am Denkmal für die ermordeten Juden Europas. Dieser Artikel enthält keine neuen Fakten. Wie aus einer Stellungnahme der Stiftung Denkmal aus dem Jahr 2012 hervorgeht, werden die Baumängel im Rahmen eines Beweisver­fahrens erfasst und untersucht. weiter lesen

Ernst & Sohn widmet seinen Ingenieurbaupreis dem Bauingenieur Ulrich Finsterwalder
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Zum 14. Mal lobt der Verlag Ernst & Sohn den Ingenieurbaupreis aus, wel­cher seit 1988 alle zwei Jahre für herausragende Leistungen im Konstruk­tiven Ingenieurbau an ein Projektteam für das ausgezeichnete Bauwerk vergeben wird. Zwischen 30 und 40 Projektteams nehmen pro Auslobung die Herausforderung an. weiter lesen

15 Projekte in drei Kategorien für den Zumtobel Group Award 2014 nominiert
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Eine internationale Fachjury hat aus 356 eingereichten Projekten insge­samt 15 Projekte für den vierten Zumtobel Group Award nominiert. Der Preis zur „Förderung von Innovationen für Nachhaltigkeit und Lebens­qua­lität in der gebauten Umwelt“ war im Herbst 2013 erstmals in drei, statt bislang zwei Kategorien ausgeschrieben worden. weiter lesen

The Shard holt den „Emporis Skyscraper Award“ 2013 zurück nach Europa
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Der Emporis Skyscraper Award geht dieses Mal nach London: Westeuropas höchstes Gebäude, The Shard, wurde von einem internationalen Experten­gremium aus über 300 Wolkenkratzern ausgewählt, die mindestens 100 Me­ter hoch sind und im vorigen Kalenderjahr fertig gestellt wurden. weiter lesen

Schindler Award für Studenten wird erstmals weltweit ausgelobt
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Seit mehr als zehn Jahren zählt sich der Schindler Award zu den führenden Architekturwettbewerben Europas. Jetzt hat sich der Anbieter von Aufzü­gen, Fahrtreppen und entsprechenden Serviceleistungen zu einer globalen Ausschreibung des Wettbewerbs entschlossen. weiter lesen

VDI-Wettbewerb „Nachhaltiges Holzhotel“: RWTH Aachen vor Uni Stuttgart und TU Wien
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Am 16. Mai durften die besten 30 Studententeams, die am VDI-Entwurfs­wettbewerb „Nachhaltiges Holzhotel“ teilgenommen hatten, ihre Entwürfe vorstellen. Am Ende des Tages hatte das Team derRWTH Aachen mit dem Entwurf „Musikbox-Hotel“ die Nase vorn. weiter lesen

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