Bauletter, BAULINKS.de-Meldungen, vom 5.1.2015

Verlieren geschützte Bezeichnungen für europäische Spezialitäten durch TTIP ihren Wert?

Bundesagrarminister Schmidt steht aktuell in der Kritik, weil er kundtat, dass europäi­sche Hersteller von (vermeintlich) regionalen Spezialitäten ihre Privilegien durch das Freihandelsabkommen TTIP verlieren könnten: Nicht mehr jede Wurst und jeder Käse könne als Spezialität geschützt werden. Ohnehin, so wird der Minister zitiert, wären die geltenden EU-Regeln für regionale Lebensmittel sehr bürokratisch. Selbst innerhalb der EU würden die Schutzvorschriften nicht immer gemäß den geltenden Statuten eingesetzt. Demzufolge könne man dies, so Schmidt, auch nicht von den Frei­han­dels­partnern erwarten.

In der Tat verhält es sich so, dass die EU gleich drei Gütezeichen für die Einhaltung der Qualität und den Herkunftsschutz hochwertiger landwirtschaftlicher Erzeugnisse und Lebensmittel bereithält. Dies kritisiert u.a. auch die auf die Beratung der Agrar- und Ernährungswirtschaft spezialisierte AFC Consulting Group aus Bonn: „Unabhängig davon, dass Verbraucher die drei Siegel ohnehin nicht unterscheiden können, tun sich selbst Fachleute der Lebensmittelwirtschaft bei der Differenzierung der Labels schwer“, so AFC-Geschäftsführer Dr. Otto Strecker. Denn wer kennt schon die Unterschiede zwischen ...
  • einer „geschützten Ursprungsbezeichnung - g.U.“,
  • einer „geschützt geographischen Angabe - g.g.A.“ und
  • einer „garantiert traditionellen Spezialität - g.t.S.“?
Bei geschützten Ursprungsbezeichnungen müssen Produktherkunft, Erzeugung und Verarbeitung aus einer definierten Region stammen. Die gilt z.B. für Parma-Schinken bei dem die Schweine aus einer Region Mittel- oder Norditaliens stammen müssen, ebenso wie die weiteren Verarbeitungsschritte in Parma selber stattfinden müssen.

Bei geschützten geografischen Angaben ist das Anforderungsniveau wesentlich niedriger. Hier muss nur die Produktherkunft oder einer der weiteren Schritte aus der benannten Region stammen. Dies gilt beispielsweise für den Schwarzwälder Schinken.

Bei garantiert traditionellen Spezialitäten muss lediglich das Rezept bzw. die Verarbeitungsweise einen regionalen Ursprung haben. Weder die Herkunft noch die Verarbeitungsschritte müssen von dort stammen. Dies gilt beispielsweise für Serrano-Schinken.

Die drei Schinken-Beispiele verdeutlichen das ganze Dilemma des bisherigen Geo-Schut­zes: Selbst die nach langem bürokratischen Prozess verliehenen Siegel für die sehr unterschiedlichen Anforderungen sind zum Verwechseln ähnlich. „Die dahinter liegenden Konzepte sind ebenfalls kaum vermittelbar“, so Dr. Christoph Kliebisch, Geschäftsführer der AFC Public Services, die in der Beratung speziell von Politik und Behörden im Bereich Agrar und Ernährung tätig ist.

Insofern könnte es auch unabhängig von TTIP sinnvoll sein, die Schutzbestimmungen mal so weit zu vereinfachen, dass alle Marktteilnehmer auf beiden Seiten des Atlantiks diese problemlos verstehen können, beispielsweise durch Beschränkung auf eine einzige nachvollziehbare Schutzstufe. ... Dass wiederum eine Differenzierung auch Sinn machen kann, zeigt das Bauwesen - besonders dann, wenn sich alle Unter­schie­de in einer übersichtliche Tabelle darstellen lassen:

Aktuelles Energiespar-Handbuch von KLB berücksichtigt die EnEV 2014/2016
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Eine der am häufigsten via Baulinks angeforderten Publikationen über­haupt war KLBs Energiespar-Handbuch von 2010. Denn es bot einen wunderbaren Überblick über die Anforderungen an die verschiedenen Bauteile eines Ge­bäudes hinsichtlich der aktuellen Baustandards - und das nicht nur mit Blick auf die KLB-Produktpalette. weiter lesen

Verwaltercheckliste für (angehende) Wohnungseigentümer von VPB und DDIV
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Wer eine Eigentumswohnung kauft, der investiert in eine Gemeinschaft, die er in der Regel (noch) nicht kennt. Ob diese Gemeinschaft funktio­niert, wie solide sie wirtschaftet und wie sich die Immobilie entwickelt, hängt maß­geb­lich vom Hausverwalter ab - dessen Bestellung vom Woh­nungseigen­tums­gesetz verbindlich vorgeschrieben ist. weiter lesen

Regalsysteme-Hersteller Paschen meldet sich zahlungsunfähig
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Paschen & Companie hat wegen Zahlungsunfähigkeit einen Antrag auf Er­öffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt. Der Spezialist für Bücher­regale und Bibliotheken aus Wadersloh beschäftigt derzeit rund 150 Mitarbeiter. weiter lesen

ArbStättV: ARGE Baurecht rät, Ausstattung von Arbeitsplätzen frühzeitig festzulegen
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Auch Jahre nach Auslaufen der „alten“ Arbeitsstättenverordnung ist immer noch vielen Investoren und Bauherren nicht bewusst, dass es keine detail­lierten Arbeitsstättenrichtlinien mehr gibt. Wie viele Toilet­ten, Duschen, Bewegungsfläche pro Mitarbeiter gebraucht werden, darf inzwischen indi­viduell festgelegt werden. weiter lesen

„LICARA“-Leitfaden durchs Labyrinth der Nanomaterialien zum Downloaden
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Ein neuer Leitfaden, der im Rahmen des EU-Projektes „LICARA“ ent­standen ist, richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen aller Bran­chen. Er will Firmen dabei unterstützen, mit einem systematischen Vor­gehen Vor- und Nachteile von Nanomaterialien einschätzen und Ent­scheidungen zu deren Einsatz fällen zu können. weiter lesen

Baukultur: Bundesbauministerium fördert „Weiße Stadt“ in Tel Aviv
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Das Bundesbauministerium fördert die denkmalgeschützte Weiße Stadt in Tel Aviv mit 2,5 Millionen Euro. Eine entsprechende Vereinbarung haben Baustaatssekretär Gunther Adler und der Tel Aviver Oberbürger­meister Ron Huldai unterzeichnet. weiter lesen

Nur Rohbau gekauft? Eine Frage zur Festsetzung der Grunderwerbsteuer
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Grundstückskäufer sind bestrebt, den Nennwert des erworbenen Ob­jekts gegenüber dem Finanzamt gering zu halten, denn danach bemisst sich die Grunderwerbsteuer. Auf raffinierte Vertragsgestaltungen rea­giert der Fiskus empfindlich. weiter lesen

Höhere Steuern beim Immobilienkauf
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Zur Erinnerung: Seit dem 1. Januar müssen Immobilienkäufer in zwei Bun­desländern höhere Grunderwerbsteuern bezahlen: In Nordrhein-Westfalen und im Saarland stieg die Steuer auf 6,5%. weiter lesen

KfW verbessert ihr Förderprogramm „Energieeffizient Sanieren“
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Zur Erinnerung: Das Förderprogramm „Energieeffizient Sanieren“ dient der zinsgünstigen langfristigen Kreditfinanzierung von Maßnahmen zur Energie­einsparung und zur Minderung des CO₂-Ausstoßes bei beste­henden Wohn­gebäuden. weiter lesen

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