Bauletter, BAULINKS.de-Meldungen, vom 13.2.2015

Schadet das Bundeskartellamt dem Wettbewerb?

Ja - so die Meinung des European Trust Institutes. Es kritisiert aktuell die Praxis des Bundeskartellamts scharf. Entsprechend wird auch der vom Bundeskartellamt ver­öf­fent­lichte Jahresrückblick 2014 negativ beurteilt: Das Bundeskartellamt blende die Schattenseiten seiner Bilanz 2014 aus. Die ökonomischen Auswirkungen der aktuellen Kartellamtspraxis auf die Wettbewerbsfähigkeit des deutschen Mittelstandes und auf damit verbundene Arbeitsplätze wüfden nicht gesehen. Der Beitrag zum Bundes­haus­halt und Rekordhöhe des verhängten Bußgelds werde als allein bestimmende Mess­größe für den Erfolg der Behörde ausgegeben.

In der Bilanz der Behörde wird als zentraler Kartellamtserfolg die eindrucksvolle Zahl von rund 1.010.000.000 Euro an Bußgeldern hervorgehoben. Doch viele Bußgeld­be­schei­de seien nicht rechtskräftig. In einem Großteil der Verfahren sei Widerspruch eingelegt worden. Die endgültige Bußgeldsumme sei somit noch offen.

Florian Hoffmann, Leiter des European Trust Institutes,  konsterniert: „Das eine Behörde derart offensiv eine vorläufige Zahl publiziert, ist bemerkenswert. Hier steht die Selbstvermarktung im Vordergrund und das Bußgeldverfahren wird als Ge­schäfts­modell verfolgt - ohne Rücksicht auf ökonomische Konsequenzen.“

Aus Sicht des European Trust Institutes ist die Jahresbilanz des Bundeskartellamts keine ungetrübte Erfolgsgeschichte. Denn jenseits der Einnahmen für das Bun­des­fi­nanz­ministerium blendet die vorgestellte Bilanz die Schattenseiten des Kartell­ver­fah­rens aus. Hoffmann erklärt: „Immer mehr Unternehmen sehen das derzeitige Vorgehen des Kartellamts sehr kritisch. Beschuldigte fühlen sich durch so genannte Settlements durch das Bundeskartellamt erpresst.“ Die Forderungshöhe solcher Settlement-Zah­lun­gen sei willkürlich und intransparent. Gelegentlich verdopple sich der Sett­lement­vorschlag ohne konkrete Begründung, lediglich um Druck auszuüben. Den betroffenen Firmen werde vorab noch nicht einmal gesagt, was ihnen konkret vorgeworfen wird. Der Untersuchungsstand werde verschwiegen - und erst im Nachhinein offengelegt.

Auch das Bußgeld-Verfahren selbst weise aus Sicht des European Trust Instituts deutliche prozessuale Mängel auf. Es gelte noch immer das Ordnungswidrigkeitenrecht, das kaum Rechtsschutz biete, weil es den Gerichten erlaube, ohne Begründung Zeu­gen- oder Beweisanträge abzuschmettern. Dabei gehe es hier nicht um so genannte Knöllchen für falsches Parken, sondern um immense Summen. Dass sich der Buß­geld­rahmen dabei auch noch an der Vorgabe von zehn Prozent des Konzernumsatzes orientiere, sei realitätsfern und gefährde ebenfalls Unternehmen in ihrer Existenz.

Beschuldigte sollen sich laut European Trust Institute einer ungesetzlichen Willkür von Behörden ausgesetzt sehen und hätten keine Chance auf ein transparentes und faires Verfahren. Bußgelder erlasse das Bundeskartellamt als Exekutive und Judikative in Personalunion - und sei von der übergeordneten Behörde, dem Bundes­wirt­schafts­ministerium, faktisch unabhängig - also ohne Kontrolle.

Ein rechtsstaatlicher Prozess sehe nach dem Empfinden vieler Unternehmer anders aus. Tatsächlich betont der Präsident des Bundeskartellamts immer wieder, dass es ihm um Effizienz und Effektivität im behördlichen Verfahren geht, um zügig zu einem Abschluss zu kommen und um gerichtliche Verfahren zu vermeiden - zu Lasten der Unternehmen. „Hier werden rechtsstaatliche Prinzipien wie die Gewaltenteilung nicht eingehalten. Zudem haben Beschuldigte de facto keine Möglichkeit, ihre Unschuld zu beweisen. Bürokratie schlägt Rechtsstaatlichkeit. Da ist klar der Gesetzgeber ge­for­dert und muss für eine Verfahrensänderung sorgen“, resümiert Florian Hoffmann.

Mit den so genannten Sektoruntersuchungen hat der Gesetzgeber dem Bundes­kar­tell­amt zuletzt ein weiteres Instrument in die Hand gegeben, um kontinuierlich die Wirtschaft unter Druck zu setzen. Dabei stehen wohl insbesondere mittelständische Unternehmen in einem extrem harten internationalen Wettbewerb. „Durch die Fixierung des Bundeskartellamts auf Niedrigstpreise wird dabei ein ruinöser Preiskampf der Unternehmen befördert. Am Ende gewinnt die stärkste Kriegskasse und die Behörde befördert so die Monopolentwicklung der Wirtschaft - statt langfristig für fairen Wettbewerb zu sorgen, was eigentlich ihre Aufgabe wäre“, betont Florian Hoffmann abschließend. ... Keine Monopole gibt es jedenfalls bei unseren Baulinks-Beiträgen - heute zum Thema Fenstertechnik:

Alles im Rahmen ... mit dem integrierten CDC-Fensterantrieb von D+H Mechatronic
http://www.baulinks.de/webplugin/2015/0257.php4
Rund 58% oder 8 Millionen aller Fenster in Deutschland bestehen aus PVC. Für diesen Markt hat D+H Mechatronic mit dem CDC einen neuen Fens­ter­antrieb entwickelt, der sich vollständig in den Rahmen von Kunststoff­fenstern integrieren lässt. weiter lesen

Endura Twist: Dezentrale Fensterlüftung mit Wärmerückgewinnung neu von Renson
http://www.baulinks.de/webplugin/2015/0256.php4
Renson hat mit Endura Twist ein dezentrales WRG-Lüftungssystem vor­ge­stellt, das rund um das Fenster eingebaut werden kann. Anstatt eines Kreuz- oder Gegenstromwärmetäuschers nutzt es einen regene­rativ-alter­nierenden Wärmetäuscher. weiter lesen

Winkhaus nutzt EnOcean und wibutler zur Überwachung von Fenstern und Türen
http://www.baulinks.de/webplugin/2015/0255.php4
Unterwegs mit dem Smartphone kontrollieren, ob die Fenster geschlos­sen sind - u.a. das er­möglichen jetzt neue Smart Home-Komponenten von Wink­haus. Die Funkkontakte kommunizieren im weit verbreiteten EnOcean-Funkstandard und sind unter anderem mit wibutler kompa­tibel. weiter lesen

Premiere für Eco Pass Sky: Verglasung von Hebe-Schiebe-Elementen bis auf die Schwelle
http://www.baulinks.de/webplugin/2015/0253.php4
Eine besondere Variante der Bodenschwelle Eco Pass von Siegenia fei­erte in München Premiere: Eco Pass Sky erlaubt nun die Verglasung von Hebe-Schiebe-(HS-)Elementen bis unmittelbar auf die Schwelle - oder in der Aus­füh­rung Sky Plus sogar bis in die Schwelle hinein. weiter lesen

Oberlicht-Bedienung per Fenstergriff des darunterliegenden Drehfensters
http://www.baulinks.de/webplugin/2015/0252.php4
Maco hat ein neues Konzept für die mechanische Betätigung eines in­te­grierten Oberlichtfens­ters mittels Kämpfer vorgestellt. Die Bedienung er­folgt dabei über den Fenstergriff des darunterliegenden Drehfensters. Das entscheidende Verbindungskinematik liegt unsichtbar im Kämpfer des Fens­ters in einer Ausfräsung. weiter lesen

„Roto AL“: Weiterentwicklung eines universellen Beschlagsystems für Alufenster
http://www.baulinks.de/webplugin/2015/0251.php4
Auch mit universellen Beschlagsystemen lassen sich „Visionen reali­sie­ren“. Unter diesem Moto stellte Roto in München die neue Beschlag­ge­neration „AL“ für Aluminiumfenster und -fenstertüren vor und versprach zugleich Architekten, Investoren und verarbeitenden Betrieben „kon­kre­te Nutzen­gewinne“. weiter lesen

Neuer Schiebe-Dreh-Beschlag von WSS für extrem schmale (Lüftungs-)Fenster
http://www.baulinks.de/webplugin/2015/0250.php4
Der Schloss- und Beschlaghersteller WSS hat einen neuen Schiebe-Dreh-Beschlag für besonders schlanke Fenster-Lamellen präsentiert. Damit bie­tet der Hersteller eine Lösung an, die dem vermehrten Einsatz schmaler und hoher Lamellenelemente als natürliche Lüftungsmög­lich­keit in der mo­dernen Fassadentechnik entgegen kommt. weiter lesen

Sicherheit und Design müssen sich auch bei Fenstergriffen nicht ausschließen
http://www.baulinks.de/webplugin/2015/0249.php4
Bei 80 Prozent der Einbrüche werden Fenster oder Fenstertüren aufge­he­belt. Dass sich Sicherheit und Design nicht ausschließen, wollen die Fens­tergriffe von Tecnoline unter Beweis stellen. weiter lesen

Familienunternehmen Hautau mit familienfremder, aber eingespielter Geschäftsführung
http://www.baulinks.de/webplugin/2015/0248.php4
Der bisherige Hautau-Geschäftsführer Klaus-D. Vehling ist Ende 2014 in den Ruhestand verabschiedet worden. Durch die Berufung von Frank Je­damski und Martin Beissner ist die Geschäftsführung an zwei erfah­rene Füh­rungskräfte übergegangen. weiter lesen

Impressum | Datenschutz © 1997-2023 BauSites GmbH