Bauletter, BAULINKS.de-Meldungen, vom 29.4.2015

Wer zahlt bei Schäden nach 1.-Mai-Krawallen?

Der 1. Mai steht vor der Tür und damit leider vielerorts wieder Ausschreitungen und Krawalle. „Wer in Stadtteilen und Ge­bie­ten wohnt, in denen Mai-Krawalle erfahrungsgemäß zu erwar­ten sind, sollte soweit wie möglich Vorsorge treffen und auch seinen Versicherungsschutz überprüfen“, erklärt Frank Steiner, Schaden-Experte bei der Zurich Versicherung. „Die Geschä­dig­ten sind oft unsicher, ob sie selbst für ihre zerstörten Besitz­tü­mer aufkommen müssen oder ob ihre Versicherung solche Schäden abdeckt. Bei Beschädigungen, die im Rahmen solcher Krawalle passieren, ist der Täter allerdings nur sehr selten festzustellen und damit haftbar zu machen“, so Steiner.

Schäden an Fahrzeugen

Empfehlenswert ist eine Voll- oder Teilkaskoversicherung für Fahrzeuge. Sind Fahrzeugscheiben zu Bruch gegangen, deckt diese Schäden bereits die Teilkaskoversicherung ab. „Da bei der Teilkaskoversicherung auch Gefahren wie Brand und Explo­sion versichert sind, greift diese zum Beispiel bei Brandstiftung durch einen Böller oder Brandsatz. In allen anderen Fällen von Vandalismus, etwa bei Blechschäden durch einen Pflasterstein, leistet eine Vollkaskoversicherung Schadenersatz“, erläutert Frank Steiner.

Schäden an Gebäuden und Hausrat

Brandschäden an Gebäuden und Hausrat, wie beispielsweise Briefkastenanlagen und Gartenmöbeln, werden in der Regel von der Wohngebäude- und Hausrat-Versicherung reguliert. Jedoch zahlt die Versicherung bei mit Eiern beworfenen Wänden oder beschädigten Türen und Fenstern nur, wenn in den Bedin­gun­gen des Vertrages böswillige Beschädigungen mit­ver­si­chert sind. Zerstörte Fensterscheiben werden auch reguliert, wenn eine Glasversicherung besteht. Für Farbbesprühungen an der Hausfassade gilt: Solche Schäden sind nur gedeckt, wenn der Vertrag auch Graffitischäden einschließt.

Verletzungen von (unbeteiligten) Personen

Für eine Übernahme der Schäden bei Demons­tra­tionen ist ausschlaggebend, ob sich der Verletzte bewusst in die Gefahrenlage begeben hat. „Die Versicherungs­ge­sell­schaf­ten leisten in der Regel, wenn der Geschädigte als Unbeteiligter bei einer De­mons­tra­tion verletzt wird. Allerdings gilt auch hier, dass der Versicherungsschutz im Einzelfall geprüft werden muss“, erklärt Frank Steiner. Kommt es zu schweren Ver­let­zun­gen mit Spätfolgen, die die Arbeitskraft beeinflussen, kann der Verletzte auch Leistungen aus einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung oder einer Grund­fä­hig­keitsversicherung erhalten.

zur Erinnerung: Der 1. Mai

In vielen Ländern - so auch in Deutschland - ist der 1. Mai ein gesetzlicher Feiertag. Seinen Ursprung hat dieser „Maifeiertag“ oder „Tag der Arbeit“ bei einem Generalstreik im Jahr 1886. Damals streikten viele tausend Arbeiter in den gesamten USA für einen Achtstundentag. Der 1. Mai war dort traditionell der sogenannte "Moving day": der Stichtag, an dem Arbeitsverträge ausliefen oder neu geschlossen wurden. Bei einer Kundgebung in Chicago kam es auch zu Ausschreitungen mit Toten und Verletzten. Vier Jahre später, im Jahr 1890, gab es an diesem Tag zum ersten Mal weltweit Mas­sen­streiks und -demonstrationen. Bis heute ist der 1. Mai nicht überall ein friedlicher Feiertag. Seit den 1980er Jahren gibt es in Deutschland regelmäßig gewalttätige Ausschreitungen - besonders in Hamburg und Berlin - siehe auch Grafik rechts oben „Krawalle in Deutschland“. ... Wir wünschen Ihnen ein ruhige Hexennacht - zumal es Probleme genug gibt:

Neue Klage gegen chinesisches Dumping bei PV-Modulen und Solarzellen
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Zollumgehung in Höhe von mehreren hundert Millionen Euro werfen euro­päische Unternehmen der chinesischen Solarindustrie vor. Demnach werden zunächst Solarmodule und Zellen in Drittländer verschifft, und erst von dort aus in die EU eingeführt. weiter lesen

Katastrophe sehenden Auges? Anhörung zu Stuttgart 21 am 6. Mai in Berlin
http://www.baulinks.de/webplugin/2015/0737.php4
Der ehemalige Bahndirektor und Spezialist für Hochgeschwindigkeits­ver­kehr Sven Andersen bewertet das Bahnprojekt Stuttgart 21 als ein „ewi­ges Sicherheitsrisiko“. In der stern-Ausgabe Nr. 19 sagt er: „Man konstruiert eine Katastrophe sehenden Auges.“ weiter lesen

App „Feststellungen erfassen“ nun auch für Hygieneüberprüfungen von RLT-Anlagen
http://www.baulinks.de/webplugin/2015/0736.php4
Die Android-App „Feststellungen erfassen“ vom Ingenieurbüro Printz ist für die fachgerechte Mängelerfassung konzipiert. Mit der Textbau­stein­bib­lio­thek „VDI 6022“ ist die App nun auch für die Hygieneüberprüfung von RLT-An­lagen gerüstet. weiter lesen

RC3 geprüfte Wetterschutzgitter aus Aluminium neu von MLL-Hamburg
http://www.baulinks.de/webplugin/2015/0735.php4
MLL-Hamburg ist Hersteller von Lüftungs-, Wetter- und Sonnenschutz-Pro­dukten aus Aluminium. In München auf der BAU stellte das ISO zer­tifizierte Unternehmen erstmals einbruchhemmende RC3 geprüfte Lüf­tungsgitter vor. weiter lesen

Dimplex Air 56: Neues 56-mm-Luftverteilsystem reduziert auf 8 Hauptkomponenten
http://www.baulinks.de/webplugin/2015/0734.php4
Dimplex hat in Frankfut sein neues Luftverteilsystem Air 56 vorgestellt. Zentraler Bestandteil ist ein flexibles rundes Lüftungsrohr mit 56 mm Nenn­weite. Außerdem wurde die Anzahl benötigter Hauptkomponenten auf 8 reduziert. weiter lesen

Neues Luftverteilsystem für zentrale Wohnungslüftungssysteme von Viessmann
http://www.baulinks.de/webplugin/2015/0733.php4
In seinem neu vorgestellten Luftverteilsystem sieht Viessmann eine uni­verselle Lösung für alle Anwendungsfälle: Egal ob in Estrich, auf Rohbe­ton, in der Decke oder auf dem Dachboden – das neue Luftverteilsys­tem sollte sich überall leicht installieren lassen. weiter lesen

Klinisch reine Luft - z.B. in OP-Sälen - mit Reinluftdecke GEA Fresh Heaven MAXX O
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GEA Fresh Heaven MAXX O ist ein Deckenlüftungsgerät mit turbulenz­armer Verdrängungsströmung (TAV) - ausgelegt für die hohen Anfor­de­rungen in Operationssälen mit dem Ziel, für Patienten während der Operation eine Schutzzone aus reiner Luft zu schaffen: weiter lesen

Topvex FC: Neue Kompaktlüftungsgerätereihe von Systemair für gewerbliche Einsätze
http://www.baulinks.de/webplugin/2015/0731.php4
Systemair hat mit Topvex FC eine neue Kompaktlüftungsgerätereihe vor­gestellt. Die Geräte in Flachbauweise zur Zwischendeckenmontage eignen sich für gewerbliche Anwendungen bis zu einer Luftleistung von 2.200 m³/h. weiter lesen

Neues Maico-Lüftungsgerät mit vielen Optionen erreicht erstmals Energieeffizienz-Label A+
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Maico will mit den neuen Lüftungsgeräten WS 320 und WS 470 mit Wär­merückgewinnung Maßstäbe setzen. Zum einen sollen sie sehr sparsam mit Energie umgehen, zum andern sind sie vergleichsweise flexibel ausstattbar. weiter lesen

Zehnder kündigt mit ComfoAir Q für 2016 eine neue Generation zentraler Lüftungsgeräte an
http://www.baulinks.de/webplugin/2015/0729.php4
Zehnder stellte eine neue Modellserie zentraler Lüftungsgeräte vor. Mit ComfoAir Q sollen ab 2016 die Zehnder-Klassiker der Baureihe ComfoAir 350/550 durch ein in vielen Details verbessertes Gerät abgelöst wer­den. weiter lesen

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