Bauletter, BAULINKS.de-Meldungen, vom 9.5.2015

Weißer Hautkrebs als Berufskrankheit anerkannt

Zum 1. Januar 2015 wurden bestimmte Formen des so ge­nann­ten „weißen Hautkrebses“, die durch Sonneneinstrahlung ver­ursacht werden, auf Empfehlung des wissenschaftlichen Bei­rats „Berufskrankheiten“ beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales in die Berufskrankheiten-Verordnung aufge­nom­men. Dazu gehören das Plattenepithelkarzinom oder dessen Vorstufen (multiple aktinische Keratosen). Vor allem Personen, die häufig im Freien arbeiten, haben ein deutlich höheres Risiko am weißen Hautkrebs zu erkranken als Personen anderer Be­rufs­gruppen. Zu diesem gefährdeten Personenkreis gehören nicht nur Außenbeschäftigte wie zum Beispiel Bademeister, Bauarbeiter oder Gärtner, sondern auch Berufsgruppen mit wechselndem Tätigkeitsfeld (Außen- und Innen) wie Sportlehrer, Kindergärtner und Fensterputzer. Internationale Untersuchungen zeigen wohl, dass bei diesen Personen die UV-Belastung 2-3 mal höher ist als bei Personen, die in Innenräumen arbeiten.

Diese neue Regelung stellt für die Berufsgenossenschaften und Unfallkassen eine große Herausforderung dar, da es kaum möglich ist festzustellen, ob die Erkrankung in der Freizeit oder bei der Berufsausübung erfolgte. Auch der Druck auf die Arbeitgeber Präventivmaßnahmen zu ergreifen, ist zum 1. Januar 2015 erhöht worden. Die Deut­sche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) empfiehlt zum Schutz der gefährdeten Berufsgruppen wirksame Lösungen gemeinsam mit den Arbeitgebern zu erarbeiten. Eine Möglichkeit zur Prävention wäre dabei das konsequente Tragen von Arbeits­klei­dung mit hohem UV-Schutz (siehe Bild rechts oben - © Hohenstein Institute). Aus medizinischer Sicht lässt sich mit UV-Schutzkleidung ein deutlich höherer Schutz vor dem Sonnenlicht erreichen als mit kosmetischen Schutzmitteln. Neben der Farbe sind vor allem die Materialzusammensetzung und Konstruktion ausschlaggebend für den UPF (Ultraviolet Protection Factor), mit dem der Schutzfaktor von Textilien analog zum SPF (Sonnenschutzfaktor) bei Sonnencreme angegeben wird.

Für die Ermittlung des UPF gibt es unterschiedliche Messmethoden, den australisch-neuseeländischen Standard (AS/NZS 4399:1996), die Prüfung nach EN 13758-1 und nach AATCC 183 sowie den UV Standard 801. Diese Prüfstandards stellen unter­schied­liche Anforderungen an die Prüfmaterialien:
  • Der australisch-neuseeländische Standard, die Prüfung nach EN 13758-1 sowie der AATCC 183 führen die Prüfungen nur am ungedehnten, trockenen Textil im Neuzustand durch.
  • Der UV Standard 801 ist deutlich praxisbezogener: Bei Bekleidungstextilien wird der UPF am gedehnten, nassen Textil, nach mechanischer Abnutzung durch Tragen und Textilpflege ermittelt. Zudem wird von der höchsten UV Bestrahlung (Sonnenspektrum in Melbourne, Australien zum Höhepunkt des australischen Sommers) und somit von
    einem worst-case-Szenario, ausgegangen.
Im Hinblick auf die Hautkrebs-Prophylaxe durch Berufskleidung ist die Ermittlung des UPF nach dem UV Standard 801 deshalb erste Wahl.

Arbeitskleidung mit „eingebautem“ UV-Schutz

Im Rahmen eines Forschungsprojektes an den Hohenstein Instituten (AiF15749N) wurden Prototypen entwickelt, die im Schulterbereich einen besonders hohen Schutz von UPF 80 bieten. Die Wissenschaftler der Hohenstein Institute haben dazu spezielle Fasern mit „eingebautem“ UV-Schutz entwickelt, die Titandioxid enthalten und so die schädliche UV-Strahlung absorbieren. Zudem sind diese Textilien auch noch besonders strapazierfähig.

Da man bei der Arbeit im Freien bei Hitze sehr stark schwitzt, wurden spezielle Tex­til­zonen unter den Achseln und im Bauchbereich im Hinblick auf die Schweißproduktion optimiert. So soll sichergestellt werden, dass die Arbeitskleidung nicht nur hohen UV-Schutz bietet, sondern auch atmungsaktiv ist. Im Rücken- und Ärmelbereich verwendeten die Experten elastische Materialien, so dass man sich gut darin bewegen kann und auch der Tragekomfort gegeben ist.

Aus Sicht der Hohenstein Institute spricht schon heutzutage nichts gegen einen Ein­satz von Arbeitskleidung mit integriertem UV-Schutz. Diese schützt den Träger effek­tiv vor Hautkrebs durch Sonneneinstrahlung und erfüllt zugleich alle Anforderungen an Tragekomfort und Strapazierfähigkeit. Eine Auslobung des UPFs würde dem End­ver­braucher zudem die Möglichkeit geben, seine Arbeitskleidung anhand der UV-Schutz­wirkung auszusuchen.

Weiterführende Informationen zu diesem Thema:
Die heutigen sonnigen Baulinks-Beiträge können zwar ohne UV-Schutz-Arbeitskleidung gelesen werden, aber wenn es dan 'raus geht ...

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