Bauletter, BAULINKS.de-Meldungen, vom 26.7.2015

Bürger wehren sich gegen Straßenausbaubeiträge

Immer mehr Menschen in Niedersachsen wehren sich dagegen, für den Ausbau von Straßen zur Kasse gebeten zu werden. Nach Recherchen des NDR Regionalmagazins „Hallo Niedersachsen“ haben sich inzwischen mehr als 50 Bürgerinitiativen gegründet, die gegen die so genannten „Straßenausbaubeitragssatzungen“ mobilisieren, da sie von ihnen als „Abzocke“ empfunden wird. Mit einer solchen Satzung können sich die Kommunen bis zu 75% der Straßenausbaukosten von den Anwohnern zurückholen. Allerdings: Nicht alle Kommunen haben eine solche Satzung.

Eine Umfrage von „Hallo Niedersachsen“ unter allen Gemeinden im Land hat ergeben: Ein Drittel der niedersächsischen Kommunen finanziert den Straßenausbau auf andere Weise, z. B. über die Grundsteuer. Damit werden die Kosten auf alle Immobilienbesitzer einer Gemeinde verteilt anstatt auf wenige Hauseigentümer in der jeweils betroffenen Straße.

Für die Umfrage hatte die Redaktion nach aktuellen Daten des Statistischen Landes­am­tes die mehr als 970 niedersächsischen Gemeinden angeschrieben. Mehr als 930 haben geantwortet. Aus ihren Angaben ergibt sich das Bild eines Flickenteppichs, bei dem es vom Zufall des Wohnorts abhängt, wie man als Bürger für die Erneuerung maroder Straßen zahlen muss oder nicht.

Vor allem in ländlichen Gegenden soll es durch die Abgabe oft zu Härtefällen kommen. So sei in der friesischen Gemeinde Zetel eine 87-jährige Witwe betroffen, für die die Straßenerneuerung möglicherweise existenzbedrohend ist: Luise Ging soll nach jet­zi­gem Stand geschätzte 11.000 Euro aufbringen: „Woher nehmen, wenn nicht stehlen? Ich habe das Geld nicht und in meinem Alter bekomme ich keinen Kredit mehr“, sagte sie dem NDR Regionalmagazin. Sie habe jetzt Angst, ihr Haus zu verlieren.

„Das ist modernes Raubrittertum“, so Werner Eggers vom Verein für gerechte Kommu­nal­ab­gaben. Zum einen würden einzelnen Anliegern Kosten für Straßen aufgedrückt, die viele nutzen. Zum anderen seien viele Straßen vorher nicht angemessen unter­hal­ten worden: „Man hat jahrelang die Straßen verkommen lassen und bittet dann die Anlieger zur Kasse.“ Bürgermeister weisen diesen Vorwurf zurück. Viele von ihnen halten die Straßenausbaubeitragssatzung für gerecht, da die Anlieger einen Vorteil durch die erneuerten Straßen hätten.

Das Niedersächsische Kommunalabgabengesetz gibt Gemeinden die Möglichkeit, Stra­ßen­ausbaubeiträge zu erheben. Die Höhe der Beiträge richtet sich nach dem Ver­kehr­saufkommen in der Straße. Handelt es sich um eine reine Anliegerstraße, werden die Hauseigentümer mit bis zu 75% beteiligt. Handelt es sich um eine Durchgangsstraße mit starkem innerörtlichem Verkehr, müssen die Anlieger bis zu 40% der Kosten übernehmen.

Die Straßenausbaubeitragssatzung greift nur bei der Grunderneuerung von Straßen, nicht jedoch bei einem bloßen Austausch der Fahrbahndecke. Solche Instand­hal­tungs­kosten muss die Gemeinde tragen. Kritiker der Satzung vermuten daher, dass manche Gemeinden lieber erneuern als instandhalten, weil sie die Kosten dann zu einem Großteil auf die Anlieger umlegen können. Bürgermeister bestreiten das und betonen, dass Straßen regelmäßig ausgebessert würden.

Baulinks-Beiträge vom 26.7.2015

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