Bauletter, BAULINKS.de-Meldungen, vom 16.9.2016

Darf ein Rasenroboter ganztags mähen?

Ein Mähroboter darf von 7 Uhr morgens bis 20 Uhr abends den Rasen mähen, wenn er die mittägliche Ruhezeit zwischen 13 und 15 Uhr einhält. Dies entschied laut das Amtsgericht Siegburg. Laut Gericht hielt das fragliche Gerät alle gesetzlichen Lärm­schutz­vorschriften ein, sodass die Nachbarn keinen Anspruch auf Unterlassung hatten. (AG Siegburg, Az. 118 C 97/13)
 
Lärm ist eine der häufigsten Ursachen für Nachbarschaftsstreitigkeiten. Nachbarn können einen Unterlassungsanspruch haben, wenn es zu laut wird, Zudem sind die von der Gemeinde vorgegebenen Ruhezeiten seinzuhalten. Des Weiteren geben mehrere technische Regelwerke Lärmgrenzwerte vor. Die Technische Anleitung Lärm (TA Lärm) etwa dient dem Schutz der Allgemeinheit und der Nachbarschaft vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Geräusche. Sie beurteilt hauptsächlich die von Ge­wer­be­betrieben ausgehenden Lärm-Emissionen, dient aber auch bei anderen Lärmquellen oft als Entscheidungshilfe.

Der konkrete Fall: Eine Frau hatte ihren Rasenmähroboter so programmiert, dass er von morgens um sieben Uhr bis abends um 20 Uhr permanent automatisch auf ihrem Rasen herumfuhr und diesen mähte. Das Gerät machte zwischendurch immer wieder Pausen, um den Akku zu laden. Es hielt die Ruhezeit zwischen 13 und 15 Uhr am Nachmittag ein. Sonn- und feiertags blieb es abgeschaltet.

Wie die D.A.S. Rechtsschutz Leistungs-GmbH berichtet, waren die Nachbarn nicht begeistert von dem Rasenmäher. Sie fühlten sich durch das dauerhafte Geräusch des Rasenroboters gestört und verlangten von der Besitzerin des Geräts, das automatische Rasenmähen zu unterlassen oder zumindest auf fünf Stunden am Tag zu beschränken. Diese lehnte ab. So kam es zum Prozess.

Das Urteil: Das Amtsgericht Siegburg wies die Klage der Nachbarn ab. Es berief sich dabei hauptsächlich auf die Grenzwerte der TA Lärm für Wohngebiete. Am Schlaf­zimmerfenster der Nachbarn durchgeführte Messungen eines Sachverständigen hatten ergeben, dass der Lärm des Rasenroboters deutlich unter den Grenzwerten lag. Bei geschlossenem Fenster war er überhaupt nicht zu hören. Auch sei die durch eine Verordnung der Gemeinde für das Rasenmähen vorgeschriebene Mittagsruhe ein­ge­halten worden. Zum Schluss prüfte das Gericht noch die Einhaltung des Landes-Immissionsschutzgesetzes von NRW. Denn dieses verbietet das unnötige Laufenlassen von Motoren. Da der Rasenroboter aber die ganze Zeit „bei der Arbeit"war, war sein Motorengeräusch aus Sicht des Gerichts auch nicht unnötig. Dass das Geräusch eine gewisse Dauerbelastung darstelle, sei kein ausreichender Grund, den Betrieb zu untersagen oder einzuschränken. Denn der Lärm blieb weit unter den Grenzwerten und die Akku-Ladepausen sorgten für stundenlange Unterbrechungen des Betriebs. Insgesamt sah das Gericht den Betrieb des Rasenroboters als unwesentliche Lärmbelastung an, die die Nachbarn dulden müssten.

Baulinks-Beiträge vom 16. September 2016

Renaissance der Trinkbrunnen
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In deutschen Städten werden wieder mehr öffentliche Trinkbrunnen auf­ge­stellt, die zum Durstlöschen einladen. Trinkbrunnen sind „in“, freut sich u.a. die Ernährungswissenschaftlerin Iris Löhlein vom Forum Trink­wasser und verweist Bedenkenträger auf die regelmäßigen Kontrollen dieses zen­tralen Lebensmittels. weiter lesen

Maximale Verdunstungsleistung vom Klima-Gründach zur Kühlung von Städten
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ZinCo hat mit dem Klima-Gründach einen Systemaufbau entwickelt, der dem starken Aufheizen von dicht besiedelten Städten entgegenwirkt. Die Neuentwicklung verspricht aufgrund seiner speziellen Bepflan­zung incl. Bewässerung eine beachtliche Verdunstungsrate. weiter lesen

Bäume transpirieren für kühlere Städte - allerdings abhängig vom jeweiligen Umfeld
http://www.baulinks.de/webplugin/2016/1359.php4
Winterlinden schwitzen nicht in jeder Umgebung gleich intensiv. Dem­zu­folge hat ihre Transpiration nicht an jedem Standort in überhitzten Städten eine optimale Kühlwirkung - zu diesem Ergebnis kommen Studien von Mohammad Rahman von der TU München. weiter lesen

Hochwassersicher verlegter Pflastersteinbelag in Bad Schandau
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Kaum ein Ort in Sachsen ist so häufig vom Hochwasser betroffen wie Bad Schandau. Nach dem Jahrtausendhochwasser im Sommer 2002 trat die Elbe, die direkt am Ort vorbeifließt, noch drei weitere Male über die Ufer. weiter lesen

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