Bauletter, BAULINKS.de-Meldungen, vom 14.6.2017

#PulseOfEurope: „Roam like at home“

Ab dem 15. Juni 2017 entfallen in der EU die Roaminggebühren. „Von nun an können die Bürgerinnen und Bürger auf Reisen innerhalb der EU mit ihren Mobilgeräten tele­fo­nieren, SMS schreiben und Datendienste nutzen, ohne dafür auch nur einen Cent mehr als zu Hause zu bezahlen“, freute sich Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker am Mittwoch (14. Juni) in Straßburg. Die Abschaffung der Roaminggebühren sei einer der größten und offensichtlichsten Erfolge der EU. Menschen, die in Deutschland leben, sollen schätzungsweise 144 Euro pro Jahr dank der neuen Roamingregeln sparen.

Mit dem Roaming zu Inlandspreisen ist von nun an ist die Mobilkommunikation (Anru­fe, SMS und Datendienste) aus einem anderen EU-Land durch den Vertrag abgedeckt, der im Inland abgeschlossen wurde: Die Minuten, SMS und Gigabytes an Daten, die im EU-Ausland verbraucht werden, werden nach dem nationalen Tarif berechnet oder von dem nationalen Guthaben abgezogen, ebenso wie im Heimatland. Auch internationale Anrufe auf Reisen fallen unter die neue Verordnung, d.h. wenn Reisende in Frankreich Urlaub machen und dort beispielsweise ihr Hotel anrufen, fallen keine zusätzlichen Kos­ten an. Teuer kann es eventuell allerdings bleiben, wenn man mit einem deutschen Mobilfunkvertrag von Frankreich aus nach Italien anruft.


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Wo gelten die neuen Roamingregeln?

Die neuen Roamingregeln gelten in allen 28 Ländern der EU: Belgien, Bulgarien, Däne­mark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kro­a­tien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich und Zypern. In den Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums (Island, Liechtenstein, Norwegen) soll Roaming zu Inlands­prei­sen kurz nach dem 15. Juni eingeführt werden.

Für wen gelten die neuen Roamingregeln?

Die neuen Roamingregeln gelten für alle Bürger in der EU dann, wenn die Nutzer mehr Zeit zu Hause verbringen als im Ausland oder Ihr Handy mehr zu Hause nutzen als im Ausland. Dann steht ihnen bei allen Reisen innerhalb der EU Roaming zu Inlands­prei­sen zur Verfügung. Dies wird als angemessene Nutzung der Roamingdienste angesehen.

Wie werden die Nutzer informiert?

Die Mobilfunknutzer müssen selbst nichts unternehmen. Ihr Anbieter wird automatisch nach dem 15. Juni 2017 für das EU-Ausland keine weiteren Roamingaufschläge er­he­ben. Die Anbieter sollten ihre Kunden über die Abschaffung der Roamingauf­schlä­ge und die Auswirkungen auf ihren speziellen Tarif sowie entsprechende Anpassungen ihres Vertrags unterrichten. Außerdem werden die Nutzer auch weiterhin per SMS informiert, wenn sie eine EU-Grenze überschreiten und sich in den Roamingmodus begeben.

Beschränkungen für die Nutzung von Sprach-, SMS- und mobilen Datendiensten zu Inlandspreisen

Wenn der Vertrag für zu Hause unbegrenztes Telefonieren und unbegrenzten SMS-Ver­sand vorsieht, steht dem Nutzer dasselbe auch beim Roaming in der EU zu.

Wenn der Vertrag für zu Hause unbegrenzte mobile Datendienste oder sehr günstige mobile Datendienste vorsieht, kann der Anbieter eine Sicherheitsgrenze (angemessene Nutzung oder „Fair Use“) für die Nutzung von Datendiensten beim Roaming anwenden. In solchen Fällen muss der Anbieter seine Kunden vorab über die Anwendung der Ober­grenzen unterrichten und mitteilen, wenn diese Grenzen erreicht wurden. Aller­dings ist diese Sicherheitsgrenze so hoch, dass der Roamingbedarf größtenteils oder sogar ganz abgedeckt ist. Darüber hinaus kann das Datenroaming gegen einen kleinen Aufschlag fortgesetzt werden (höchstens 7,70 Euro/GB Daten + MwSt, wobei dieser Betrag schrittweise bis auf 2,50 Euro/GB ab 2022 sinken wird).

Baulinks-Beiträge vom 14.6.2017

Neu mehrlamellige Trox-Entrauchungsklappe für Schächte zur Rauch- und Wärmeableitung
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Trox hat eine mehrlamellige Entrauchungsklappe speziell für Schächte kon­zipiert, die für die Rauch- und Wärmeableitung aus brennenden Geschos­sen sorgen. Der Einbau der EK-JZ erfolgt in der Schachtwand. weiter lesen

Quasi unsichtbar: LTG-Deckenauslässe für Akustik-Lochplattendecken
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Für die Belüftung von Räumen mit gelochten Akustik- oder Metall-/­Kühl­decken hat LTG die Luftauslässe DSA und MSA entwickelt. Sie werden in einen Luftanschlusskasten integriert und in der Zwischendecke auf die Unterkonstruktion gelegt. weiter lesen

Neue Design-Luftauslässe von Pluggit mit Coanda-Effekt
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Pluggit hat mit iQoanda eine designorientierte Zu- und Abluft-Blende vorgestellt. Sie ergänzt das bekannte PluggLine-Programm mit Boden-, Wand- und Deckenauslässen. weiter lesen

Selbstregulierende Abluftventile à la Stiebel Eltron für die smarte Wohnungslüftung
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Mit den „LWZ Balance Sets“ hat Stiebel Eltron ein Konzept für die kontrol­lierte Lüftung mit feuchtegeregelten, rein mechanisch funk­tio­nieren­den Abluft­ventilen entwickelt. weiter lesen

Runder Verdrängungsluftdurchlass mit stufenlos verstellbarer Strömungsrichtung
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Einen runden Verdrängungsluftdurchlass zur Realisierung einer Misch­lüf­tung im Industriebereich stellte Emco Klima auf in Frankfurt neu vor. Der Emcoair IVA ermöglicht die stufenlose Einstellung der Strömungs­richtung zwischen Vertikalstrahl und Radialstrahl. weiter lesen

Ecmo hat sein Rundrohrsystem für eine einheitliche Optik und mehr Komfort erweitert
http://www.baulinks.de/webplugin/2017/0911.php4
Emco Klima hat neue Komponenten für sein Rundrohrsystem vorge­stellt. Zu den Neuheiten gehören ein Schalldämpfer mit innenliegender Dämmung, eine Revisionsmuffe für Inspektionsarbeiten sowie ein elek­tromotorisch verstellbaren Rohrdurchlass. weiter lesen

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