Bauletter, BAULINKS.de-Meldungen, vom 20.11.2017

Zahl der Wohnungslosen in Deutschland auf Rekordniveau

Die Zahl der Obdachlosen in Deutschland steigt weiter. Am 14. November hat die Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe (BAG W) die Bilanz für 2016 vorgestellt. Danach hatten im vergangenen Jahr 860.000 Menschen in Deutschland keine eigene Wohnung - ein Anstieg von 150% gegenüber 2014. Für das Jahr 2018 geht die BAG W von 1,2 Mio. obdachlosen Menschen in Deutschland aus.

Laut BAG W laut 2016 die Zahl der wohnungslosen Menschen ohne Einbezug wohnungsloser Flüchtlinge bei gut 420.000. Die Zahl der wohnungslosen anerkannten Flüchtlinge wird auf ca. 440.000 Menschen geschätzt. Diese zusätzliche Gruppe Wohnungsloser, die im Regelfall weiterhin in den Gemeinschaftsunterkünften geduldet wird, stellt also ca. 50% aller Wohnungslosen in Deutschland. Wohnungslose Flüchtlinge sind sowohl Nachfragende in den Behelfsunterkünften als auch auf dem Wohnungsmarkt. (Übrigens: Erst seit dem Jahr 2016 schließt die BAG W in ihre Schätzung die Zahl der wohnungslosen anerkannten Flüchtlinge ein.)

Struktur der Wohnungslosigkeit

Die folgenden Zahlen zur Struktur der Wohnungslosigkeitberücksichtigen nicht(!) die wohnungslosen Flüchtlinge, da für diese Gruppe der Wohnungslosen keine entsprechenden sozio-demografischen Daten verfügbar sind:
  • Ca. 52.000 Menschen leben ohne jede Unterkunft auf der Straße. Seit 2014 (ca. 39.000) ist dies ein Anstieg um 33%.
  • Ca. 290.000 (70%) der wohnungslosen Menschen sind alleinstehend, 130.000 (30%) leben mit Partnern und/oder Kindern zusammen. Die BAG W schätzt die Zahl der Kinder und minderjährigen Jugendlichen auf 8% (32.000). Der Anteil der erwachsenen Frauen liegt bei 27% (100.000) und ist seit 2011 um 3% gestiegen.
  • Ca. 12% der Wohnungslosen (weiterhin ohne Einbezug der wohnungslosen Flüchtlinge) sind EU-Bürger; das sind ca. 50.000 Menschen. Viele dieser Menschen leben ohne jede Unterkunft auf der Straße. Vor allem in den Metropolen beträgt ihr Anteil an den Personen ohne jede Unterkunft auf der Straße bis zu ca. 50%. Wenn also die „Straßenobdachlosigkeit“ stark durch die EU-Binnenzuwanderung geprägt wird, trifft dies für die Wohnungslosigkeit insgesamt nicht zu.
  • Prognose bis 2018: Da nachhaltige und vor allem ausreichende Maßnahmen zur Verbesserung der Rahmenbedingungen und zur Wohnungsversorgung in den Vorjahren nicht eingeleitet worden sind, wird es zu einem weiteren Anstieg der Zahl der wohnungslosen Menschen um 40% auf knapp 1,2 Mio. bis zum Jahr 2018 kommen.

Zuwanderung nicht die eigentlich Ursache!!

„Die Zuwanderung wirkt zwar verstärkend, aber die wesentlichen Ursachen für Wohnungsnot und Wohnungslosigkeit liegen in einer seit Jahrzehnten verfehlten Wohnungspolitik in Deutschland, in Verbindung mit der unzureichenden Armutsbekämpfung“, betonte BAG W-Geschäftsführer Thomas Specht. Mehrere Faktoren seien maßgeblich für den dramatischen Anstieg der Wohnungslosenzahlen:
  • Das Angebot an bezahlbarem Wohnraum ist unzureichend.
  • Der Sozialwohnungsbestand schrumpft ständig: Seit 1990 ist der Bestand an Sozialwohnungen um ca. 60% gesunken. 2016 gibt es noch ca. 1,2 Millionen Sozialwohnungen, bis 2020 werden weitere 170.000 aus der Bindung fallen. (Übrigens: 2016 sind 24.550 neue Sozialwohnungen gebaut worden.)
  • Zusätzlich haben Kommunen, Bundesländer und der Bund eigene Wohnungsbestände an private Investoren verkauft. Damit haben sie Reserven bezahlbaren Wohnraums aus der Hand gegeben.
Darüber hinaus fehlten mindestens 11 Mio. Kleinwohnungen. Dieser Wohnungsmangel bei den Ein- bis Zweizimmerwohnungen habe zu einem extremen Anziehen der Mietpreise, ins. in den Ballungsgebieten geführt. Der besonders großen Nachfragegruppe der Einpersonenhaushalte (16,8 Mio. Menschen) stehe - wie in den Vorjahren - im Jahr 2016 nur ein Angebot von 5,2 Millionen Ein- bis Zweizimmerwohnungen gegenüber.

Sofortmaßnahmen für die am Wohnungsmarkt besonders Benachteiligten

„Der Bund muss deutlich mehr Verantwortung in der Wohnungspolitik übernehmen, vor allem auch über das Jahr 2019 hinaus“, erklärte Werena Rosenke, stellvertretende Geschäftsführerin der BAG W. Solange stehen bislang den Ländern Kompensationsmittel zur sozialen Wohnraumförderung aus dem Bundeshaushalt zu.

„Wir als Wohnungslosenhilfe wissen: Die Schaffung bezahlbaren Wohnraums ist zwar Voraussetzung für die Bekämpfung von Wohnungslosigkeit, aber nicht ausreichend: Die Kommunen müssen gezielte Maßnahmen ergreifen, um bereits wohnungslose Haushalte wieder mit eigenen Wohnungen zu versorgen. Quoten für die Vermietung von geförderten Wohnungen an wohnungslose Menschen, aber auch die gezielte Akquirierung von Wohnungsbeständen bei privaten Vermietern und der Wohnungswirtschaft zur Versorgung von Menschen in einer Wohnungsnotfallsituation sind vordringliche Aufgaben“, forderte Rosenke. Solche Maßnahmen könnten durch entsprechende Förderprogramme des Bundes und der Bundesländer flankiert werden.

Einzelne Maßnahmen könnten von der kommenden Bundesregierung sofort umgesetzt werden:
  • Bei der Mietschuldenübernahme zum Wohnungserhalt sollte auch im SGB II die Möglichkeit einer Leistungsgewährung als Beihilfe vorgesehen werden.
  • Die Kürzungsmöglichkeit der Kosten von Unterkunft und Heizung im Rahmen der Sanktionierung von Pflichtverletzungen im Sinne des SGB II – bei den Unter-25-Jährigen sogar in verschärfter Form  möglich – sollten laut BAG W ersatzlos gestrichen werden.
Mit finanzieller Unterstützung des Bundes müssen die Kommunen die ca. 50.000 wohnungslosen Unionsbürger, von denen viele unter elenden Bedingungen ganz ohne Unterkunft auf der Straße leben, menschenwürdig unterbringen und auch die medizinische Versorgung absichern. Die Dienste der Wohnungslosenhilfe dürfen mit diesen Aufgaben nicht alleingelassen werden.

„Die Staatseinnahmen wachsen deutlich. Für die Wahlperiode bis 2021 liegen die Einnahmen um 26 Mrd. Euro höher als noch im Mai geschätzt. Ein reiches Land wie Deutschland hat also durchaus die Mittel die Wohnungslosigkeit zu bekämpfen“, stellte Rosenke fest.

Wohnungsgipfel und Nationaler Aktionsplan gefordert

Die Vorsitzende der BAG Wohnungslosenhilfe, Karin Kühn, erklärte: „Wir fordern die Parteien, die die neue Bundesregierung bilden wollen, auf, die Lebenslagen von verarmten und wohnungslosen Menschen endlich zur Kenntnis zu nehmen. Sofort-Maßnahmen gegen den weiteren Anstieg der Wohnungslosigkeit gehören in einen Koalitionsvertrag.“ Kühn erneuerte auch die BAG W-Forderung nach einer bundeseinheitlichen Wohnungsnotfallstatistik: „Wir erarbeiten regelmäßig die Schätzung zur Zahl der Wohnungslosen, aber die Bundesregierung sehen wir in der Pflicht, endlich einen entsprechenden Gesetzentwurf ins Parlament einzubringen. Auch die Wohnungsnotfallstatistik ist ein Punkt für die Koalitionsvereinbarung!“

„Wir fordern einen Wohnungsgipfel und einen Nationalen Aktionsplan zur Überwindung der Wohnungsnot. Dafür haben wir schon 2014 ein Konzept vorgelegt. Es wäre ein gutes Zeichen, wenn sich die Bundeskanzlerin dafür stark machte“, sagte Kühn.

Baulinks-Beiträge vom 20.11.2017

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