Bauletter, BAULINKS.de-Meldungen, vom 15.6.2018

Baugewerbe gegen Brückenteilzeit

Zu dem am 13. Juni vom Bundeskabinett beschlossenen Gesetz zur Brückenteilzeit erklärte der ZDB-Hauptgeschäftsführer Felix Pakleppa: „Dieses Gesetz ist bürokratisch und überflüssig. Da ist es nur ein schwacher Trost, dass Unternehmen mit bis zu 45 Arbeitnehmern vom Anwendungsbereich ausgenommen sind. Denn bei einer Min­dest­dauer von einem Jahr und maximal fünf Jahren muss der Unternehmer seine Ar­beits­or­ga­nisation in kurzer Zeit zweimal - zu Beginn und Ende der Brückenteilzeit - um­krem­peln. Auf der anderen Seite muss der Arbeitnehmer für die Brückenteilzeit keinen einzigen wichtigen Grund nennen, er kann denn Anspruch schon kurz nach seiner Einstellung geltend machen und damit die komplette Personalplanung des Unter­neh­mens über den Haufen werfen.

„Hinzu kommt,“ so Pakleppa weiter, „dass die im Gesetz vorgesehene Ankün­di­gungs­frist von 3 Monaten viel zu kurz bemessen ist. Die Neubesetzung von Arbeitsplätzen dauert derzeit durchschnittlich 6 Monate. Die Unternehmen werden daher in der Regel nicht in der Lage sein, bei einer so kurzen Vorlauffrist zwischen dem Antrag des Arbeit­neh­mers und dem Beginn der Brückenteilzeit den befristeten Teilzeitarbeitsplatz neu zu besetzen. Zumal derartige Jobs für Bewerber auch wenig attraktiv sind. Dort, wo eine Veränderung der Arbeitszeit möglich ist, finden Arbeitgeber und Arbeitnehmer schon heute millionenfach einvernehmlich eine Lösung – und das ganz ohne Gesetz. Und dort, wo aus betrieblichen Gründen eine Veränderung nicht möglich ist, wird das Gesetz auch nicht weiterhelfen.“

Baulinks-Beiträge vom 15. Juni 2018

Branchenradar: Preisdruck schob 2017 Erlöse mit Sonnenschutz ins Minus
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Obwohl in Deutschland die Nachfrage nach Außen-Beschattung auch 2017 wuchs, sanken die Herstellererlöse signifikant. Verantwortlich dafür war der zunehmende Preiswettbewerb - insbesondere im Objekt­geschäft. weiter lesen

Holzprodukte dominieren im Garten, werden aber von anderen Materialien bedrängt
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Der neue Branchenfokus „Holz & Co. im Garten” des IFH Köln in Zu­sam­men­arbeit mit dem Industrieverband Garten zeigt: Holz dominiert mit insgesamt 70% den knapp 1,5 Mrd. Euro großen Markt. weiter lesen

Marley Kaltwassersystem für private Gärten
https://www.baulinks.de/webplugin/2018/0888.php4
Statt Gießkannen zu schleppen oder den Wasserschlauch durch den Garten zu ziehen, bietet das Kaltwassersystem von Marley die Mög­lich­keit, Wassersteckdosen genau dort zu platzieren, wo das belebende Nass regelmäßig benötigt wird - zwischen den Gemüsebeeten, neben der Terrasse, zentral im Rasen. weiter lesen

Kinderfallen Gartenteich, Planschbecken, Swimming-Pool
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2017 sind in deutschen Gartenteichen, Privatpools, Planschbecken oder Bä­chen 16 Menschen ums Leben gekommen - darunter vier Kinder im Vor­schul­alter. Diese Zahlen hat die Deutsche Lebens-Ret­tungs-Ge­sell­schaft (DLRG) im Mai bekannt gegeben. weiter lesen

Wohnungseigentumsrecht: Trampolin auch im Ziergarten erlaubt
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Weist die Teilungserklärung einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) einen Gartenanteil als „Ziergarten“ aus, darf der Eigentümer dieses Gartenteils ein mobiles Trampolin aufstellen. weiter lesen

Digitale Baustelle: Nemetschek Tochter Nevaris übernimmt 123erfasst.de
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Die Nemetschek Group hat bekanntgegeben, dass ihr Tochter­un­ter­neh­men Nevaris die 123erfasst.de GmbH übernimmt. weiter lesen

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