Bauletter, BAULINKS.de-Meldungen, vom 18.12.2018

Reform der Entsenderichtlinie

Im Sommer 2018 hat die Europäische Kommission die reformierte Entsenderichtlinie (96/71/EG) veröffentlicht. Die EU-Staaten haben nun bis zum 30. Juli 2020 Zeit, diese in nationales Recht umzuwandeln.

Unter dem Titel „Gleicher Lohn für gleiche Arbeit“ ist die Reform der Entsenderichtlinie bereits seit einiger Zeit Thema bei international tätigen Unternehmen. Sie hat Aus­wir­kun­gen auf rund 2,3 Mio. in Europa entsandte Arbeitnehmer. Allein deutsche Unter­neh­men entsenden jährlich mehr als eine viertel Million Angestellte in ein anderes EU-Land. Fast noch einmal doppelt so viele (konkret: 440.065) europäische Arbeitnehmer werden jährlich nach Deutschland entsandt - fast die Hälfte von ihnen arbeitet im Baugewerbe und die meisten davon kommen aus Polen.

Mehr als 260.000 deutsche Arbeitnehmer ins EU-Ausland entsandt

So sinnvoll die Reform auch ist - für Human Resource-(HR-)Ableitungen bedeute sie vor allem zunächst Mehrarbeit. Auch sorge sie für Verunsicherung hinsichtlich der damit verbundenen Auswirkungen sowohl für die Unternehmen als auch für deren entsandte Mitarbeiter - so die Einschätzung des Bunds der Auslands-Erwerbstätigen (BDAE) e.V. So sollen beispielsweise künftig die Vergütungsregeln des Gastlandes auch für alle entsandten Arbeitnehmer gelten - angeblich auch für einen deutschen Inge­ni­eur, der beispielsweise nach Slowenien entsandt wird. Nicht abschließend geklärt sei jedoch, ob dies auch bei kurzen oder nur eintägigen Dienstreisen gelten soll. Eine dahingehende Klarstellung fehle derzeit im Gesetzestext.

Neben der Lohngleichheit vom ersten Tag an soll künftig zudem nach 12 bzw. 18 Monaten (es gibt eine Verlängerungsoption von sechs Monaten) das Arbeitsrecht des Gastlandes Anwendung finden und zwar in wirklich allen Bereichen. Nach der bis­he­ri­gen Entsenderichtlinie mussten lediglich die festgelegten zwingenden arbeits­recht­li­chen Rechtsvorschriften wie zum Beispiel Mindestlöhne, Arbeitszeiten und Urlaubs­re­ge­lun­gen eingehalten werden.

Unternehmen sollten Entsendeverträge anpassen

Was bedeutet dies konkret für Unternehmen, die Mitarbeiter in andere EU-Länder entsenden? „In erster Linie ist eine Anpassung des Entsendevertrages erforderlich. Dieser muss für Mitarbeitereinsätze von mehr als 12 beziehungsweise 18 Monaten die Geltung der arbeitsrechtlichen Bestimmungen des Gastlandes regeln, sofern der Mitarbeiter keine lokale Anstellung im Gastland erhalten soll“, erklärt Global-Mobility-Experte Omer Dotou von der BDAE Consult GmbH. Im Rahmen der Ausgestaltung des Entsendevertrages müssten sich deutsche Arbeitgeber daher zwingend mit den arbeitsrechtlichen Vorschriften des Gastlandes auseinandersetzen.

Ein Beispiel aus der Praxis: Stellt ein deutscher Arbeitgeber einen Mitarbeiter im Rahmen eines auf ein Jahr befristeten Arbeitsvertrages ein, um diesen nach Frankreich zu entsenden, müssen auch hier die französischen Rechtsvorschriften berücksichtigt werden, sofern sein Einsatz über das Jahr hinaus gehen soll. Nach den französischen Vorschriften ist der Abschluss eines befristeten Arbeitsvertrages jedoch lediglich unter ganz bestimmten Umständen zulässig. Das würde für den deutschen Arbeitgeber bedeuten, dass nach Ablauf der einjährigen Befristung eine befristete Verlängerung des deutschen Arbeitsvertrages nicht in Betracht kommt. Vielmehr müsste eine Entfristung gewährt werden, denn so sieht es das französische Arbeitsrecht vor. „Dies könnte jedoch nicht immer im Einklang mit dem Unternehmensinteresse stehen“, so Dotou weiter.

Reform hat auch sozialversicherungsrechtliche Auswirkungen

So begrüßenswert die Ziele sind, so schwierig erweist sich für entsendende Unter­neh­men jedoch die konkrete Umsetzung in der Praxis: Auch beim Sozial­ver­si­che­rungs­schutz kommt es zu Verunsicherung. Die geltende EU-Verordnung (konkret Artikel 12 VO EG 883/2004) sieht nämlich vor, dass eine sozialversicherungsrechtliche Ent­sen­dung bis zu 24 Monate dauern kann. Entsandte Arbeitnehmer können demnach bis zu zwei Jahre im heimischen Sozialversicherungssystem verbleiben. Gemäß der novel­lier­ten Entsenderichtlinie würde für sie aber spätestens nach 18 Monaten nicht nur das Arbeitsrecht des Gastlandes Anwendung finden, sondern sie müssten auch das heimische Sozialversicherungssystem verlassen und zwar aufgrund der inein­an­der­grei­fen­den Regelungsbereiche. „Das hieße theoretisch, dass der deutsche Ingenieur in Slowenien dann viel früher in das dortige Sozialversicherungssystem übertreten müsste“, schlussfolgert Dotou.

Mit dem Inkrafttreten der VO (EG) 883/04 am 1. Mai 2010 erfolgte aber erst vor weni­gen Jahren eine Ausdehnung der Entsendefrist von ursprünglich 12 auf 24 Monaten. „Die jetzige Reduzierung von 24 auf 12 beziehungsweise 18 Monate widerspricht nun dem essenziellen Wunsch aller EU-Bürger, möglichst einen einheitlichen Versi­che­rungs­ver­lauf zu haben“, so die Einschätzung des Experten. Er geht davon aus, dass die Koordinierungsregeln des Europäischen Sozialrechts deshalb entsprechend angepasst werden.

Lohngleichheitsansatz sorgt für komplizierte Sachverhalte

Auch der Grundsatz der Lohngleichheit werfe Fragen auf. Was passiert etwa, wenn der besagte deutsche Ingenieur mehr verdient als sein slowenischer Kollege? „Muss dann sein Lohn herabgestuft werden oder derjenige des Kollegen erhöht werden?“, fragt sich Dotou. Die Richtlinie besagt zwar, dass sich Unternehmen nach den Vergütungsregeln des Gastlandes richten müssten, doch dürften die wenigsten HRler diese aus dem Stehgreif kennen.

„Allein in Österreich handeln die zuständigen Branchengewerkschaften, der betroffene Industrieverband und Vertreter der Arbeiterkammer jährlich über 450 Kollektivverträge aus. Wie sollen Unternehmen auf die Schnelle herausfinden, welcher davon auf ihren entsandten Mitarbeiter zutrifft?“, so BDAE-Berater Dotou weiter. Unklar sei oftmals auch, woher Global-Mobility-Verantwortliche die entsprechenden Informationen beziehen sollten.

Sozialversicherungsbeiträge weiterhin unterschiedlich in Europa

Hinzu kommt, dass die Anpassung der Löhne nicht automatisch eine Gleichheit bei den Sozialleistungen bedeutet - denn die Höhe der Sozialversicherungsbeiträge variiert weiterhin von Land zu Land. Das könnte dazu führen, dass Arbeitnehmer einzelner Länder zwar das Gleiche verdienen, aber später geringere Sozialleistungen beziehen - etwa bei der Rente - solange die Beitragssätze in der Sozialversicherung unter­schied­lich bleiben.

Die EU will außerdem eine Europäische Arbeitsbehörde einrichten, die wiederum die Zusammenarbeit aller nationalen Behörden koordinieren soll. Auch sei eine einheitliche europäische Sozialversicherungsnummer erforderlich. Nach Einschätzung der Aus­lands­ex­per­ten beim BDAE sind diese Bestrebungen sinnvoll und notwendig, nur bedeu­ten sie zunächst einen erheblichen Mehraufwand für HRler.

Baulinks-Beiträge vom 17. Dezember 2018

Deutsche Hypo-Immobilienklima meldet Stimmungseinbruch zu Weihnachten
https://www.baulinks.de/webplugin/2018/1963.php4
Die 132. Monatsbefragung zum Deutsche Hypo-Immobilienklima zeigt einen deutlichen Stimmungsdämpfer: Gegenüber dem Vormonat fällt der Index um 4,3% auf nunmehr 117,8 Zählerpunkte. weiter lesen

Flächenmangel prägt Markt für Unternehmensimmobilien
https://www.baulinks.de/webplugin/2018/1962.php4
Die Entwicklungen im Markt für Unternehmensimmobilien knüpften im ers­ten Halbjahr 2018 an das Jahresende 2017 an: Die Nachfrage ist weiterhin hoch. Dennoch lag der Investmentumsatz mit knapp 800 Mio. Euro rund 17% unter dem des vorhergehenden Halbjahres. weiter lesen

304 Seiten zur zeitgenössischen Gestaltung des öffentliche Raums als aktivem Ort
https://www.baulinks.de/webplugin/2018/1961.php4
Die Publikation „Staging Urban Landscapes - The Activation and Cura­tion of Flexible Public Spaces“ untersucht in englischer Sprache mit Hilfe einer Fül­le von Beispielen die zeitgenössische Gestaltung des öffentliche Raums als aktivem Ort. weiter lesen

Leichtbaumaterialien ganz nah an der theoretischen Steifigkeitsobergrenze
https://www.baulinks.de/webplugin/2018/1960.php4
Additive Fertigungsverfahren ermöglichen es, Materialien mit kom­ple­xen inneren Strukturen herzustellen. Interessant ist dies auch für die Leicht­bau­weise. Denn so lassen sich enorm stabile Materialen mit einem großen Anteil an Hohlräumen entwickeln. weiter lesen

Holzbauforum 2019 zum Thema „Holzbau - urban, vorgefertigt, digital“ in Berlin
https://www.baulinks.de/webplugin/2018/1959.php4
Am 28. und 29. März 2019 veranstalten die DIN-Akademie und der Bru­der­verlag das Holzbauforum zum Thema „Holzbau - urban, vorgefertigt, digital“. Bis zum 21. Dezember 2018 gilt noch der Frühbucherpreis von 449 Euro zzgl. MwSt. weiter lesen

Mauerwerkskongresse im Februar 2019 in Ulm und München
https://www.baulinks.de/webplugin/2018/1958.php4
Auf den steigenden Informationsbedarf von Architekten, Fachplanern, Bau­physikern, Bauträgern und Verarbeitern reagierte Schlagmann mit den Mauerwerkskongressen, die seit nunmehr fast 20 Jahren zu Jah­res­be­ginn allen Baubeteiligten die Möglichkeit bieten, ihr Wissen auf den neuesten Stand zu bringen. weiter lesen

Bauverbände sehen Baubranche auch 2019 auf stabilem Wachstumskurs
https://www.baulinks.de/webplugin/2018/1957.php4
Der Hauptverband der Deutschen Bauindustrie und der Zentralverband des Deutschen Baugewerbes erwarten für 2019 ein nominales Um­satz­plus im Bauhauptgewerbe von rund 6%. Der Umsatz würde damit ein Niveau von 128 Mrd. Euro. erreichen. weiter lesen

Bauverbände erwarten für 2019 850.000 Beschäftigte
https://www.baulinks.de/webplugin/2018/1956.php4
Auf ihrer gemeinsamen Jahresabschluss-Pressekonferenz am 17.12. stellten die Präsidenten von HDB und ZDB u.a. fest, dass die Bau­un­ter­neh­men ihre Kapazitäten in den vergangenen neun Jahren um rund 130.000 Beschäftigte ausgeweitet hätten. weiter lesen

Impressum | Datenschutz © 1997-2023 BauSites GmbH