Bauletter, BAULINKS.de-Meldungen, vom 4.3.2019

Wann ist Gewerbe in der Mietwohnung ein Kündigungsgrund?

Üben Mieter ohne Erlaubnis ihres Vermieters in der Wohnung ein Gewerbe aus, kann das ein Kündigungsgrund sein. Dies gilt insbesondere dann, wenn durch ent­spre­chen­de Werbung mit hohem Kundenverkehr zu rechnen ist. Eine behördliche Gewer­be­an­mel­dung ändert daran nichts. Dies hat das Amtsgericht München entschieden - darauf weist Michaela Rassat, Juristin beim D.A.S. Leistungsservice, hin.
 
Der Fall: Ein Ehepaar hatte eine Doppelhaushälfte im Münchner Umland gemietet, zu der auch eine Garage gehört. In dieser Garage betrieben sie im Winter eine Ski­werk­statt. In den lokalen Anzeigenblättern und mit einem Plakat am Balkon machten sie dafür Werbung. Zum Angebotsumfang gehörten Serviceleistungen wie Wachsen oder Schleifen sowie der An- und Verkauf von gebrauchten Skiern und Skistiefeln. Das Geschäft war werktags von 16:00 Uhr bis 19:30 Uhr geöffnet.

Der Vermieter forderte seine Mieter auf, die gewerbliche Tätigkeit im Wohnobjekt zu unterlassen. Sie weigerten sich jedoch und verwiesen darauf, dass die Tätigkeit mit ihm abgesprochen sei. Zudem seien keine Schwierigkeiten mit der Gemeinde zu er­war­ten, da das Gewerbe ordnungsgemäß angemeldet sei. Der Vermieter kündigte da­rauf­hin den Mietvertrag. Er habe diese Art der Nutzung nicht genehmigt. Auch befür­ch­te­te er Kosten wegen baurechtlicher Vorschriften.
 
Das Urteil: Nach Ansicht des Amtsgerichts München war die Kündigung gerechtfertigt. Es habe sich um eine gewerbliche Tätigkeit gehandelt. Eine Zustimmung des Ver­mie­ters habe der Mieter nicht beweisen können. Aber: „Selbst wenn Vermieter der Ge­wer­be­tä­tig­keit nicht zugestimmt haben, können sie nicht einfach kündigen. Das gilt, wenn das Mietobjekt weiterhin als Wohnung dient, keine Beeinträchtigung anderer Mieter stattfindet, es keine wahrnehmbaren Störungen nach außen gibt und die Mietsache nicht unter der Nutzung leidet“, erläutert Michaela Rassat.

Ein solcher Fall lag hier aber nicht vor. Das Gericht erklärte, dass die Werbung für die Skiwerkstatt viele Kunden anziehen könne. Da laut Werbung keine Terminvereinbarung notwendig sei, sei auch Laufkundschaft zu erwarten. Skier und Snowboards würden von den Kunden zudem per Auto gebracht und abgeholt: zusätzlicher Verkehr sowie Parkplatzauslastung seien die Folge. Dies müsse der Vermieter nicht dulden. „Dass in dem Fall ein behördlicher Gewerbeschein vorlag, ist mietrechtlich nicht entscheidend“, ergänzt Rassat.
 
Was bedeutet das für Mieter?Eine gewerbliche Tätigkeit in einer Mietwohnung muss der Vermieter grundsätzlich dulden, wenn sie niemanden stört, nach außen hin nicht zu bemerken ist und sich die Mieträume dadurch nicht stärker abnutzen. Wird die Tätigkeit mit Hinweis auf die Adresse beworben und ist mit Kundenverkehr zu rechnen, muss das der Vermieter jedoch nicht hinnehmen. „Mieter sind auf der sicheren Seite, wenn sie vor Aufnahme einer Tätigkeit in ihrer Mietwohnung die Erlaubnis des Ver­mie­ters einholen – und zwar schriftlich“, rät Rassat. (Amtsgericht München, Az. 423 C 8953/17)

Baulinks-Beiträge vom 4. März 2019

Vorwandmontagesystem von ISO-Chemie jetzt mit einer Variante für Brandschutzfassaden
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ISO-Chemies Produktfamilie der Vorwandmontagesysteme hat Zuwachs bekommen: Der in München vorgestellte ISO-TOP Winframer „TYP 1“ E30 wurde speziell für den Einsatz in Brandschutzfassaden konzipiert. weiter lesen

Hybridtechnologie für dichte Fensterfugen à la ISO-Chemie
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Mit ISO-Bloco Hybratec will ISO-Chemie einen neuen Benchmark für Mul­ti­funk­tions­bän­der setzen, indem die hohe Luft- und Schlag­re­gen­dicht­heit von Folien mit der Bewegungsaufnahmefähigkeit von vor­kom­pri­mier­tem PUR-Weichschaum kombiniert wird. weiter lesen

Dichte Fensterfugen per flexibler Folie von Tremco Illbruck
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Seit dem 1.1.2019 gilt die EU-Gebäuderichtlinie für Bauten öffent­licher Bauherren; in zwei Jahren folgen private Gebäude. Damit werden Pla­ner und Verarbeiter immer stärker in die Pflicht genommen, das Funk­tio­nie­ren der Luftdichtheitsebene belegen zu können. weiter lesen

Nachträgliche Verklotzung von Fenstern mit dem Injektionsklotz von Hanno
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Mit seiner jüngsten Entwicklung will Hanno die Montage von Fenstern, Türen und Fassaden erleichtern: Der neuartige Injektionsklotz er­mög­licht die nachträgliche Herstellung druckfester Bereiche in vor­kom­pri­mier­ten (Multi­funk­tions-)Fugendichtungsbändern. weiter lesen

Rollladen- und Raffstorekästen aus nachwachsenden Rohstoffen
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Das Ende 2018 neu auf den Markt gebrachte Rollladen- und Raff­store­kas­tensystem Öko Line erwies sich laut Prix als besonderer Besu­cher­mag­net in München. weiter lesen

„Fenster-Sanierungsatlas“ von Beck+Heun
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Der Fensteraustausch ist in der Regel fester Bestandteil einer ener­ge­ti­sche Altbausanierung. Neben Vorgaben zum Mindestwärme- sowie Feuchte­schutz sind dabei beispielsweise auch Normen zur Luftdichtheit und zum Schallschutz zu beachten. weiter lesen

Komfort an Hebeschiebeelementen à la Gretsch-Unitas
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activPilot-Dreh-Kipp-Beschlag von Winkhaus trägt künftig mit neuer Bandseite bis zu 150 kg
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Fenster werden auch mit Dreifachverglasung immer größer - und damit schwerer. So lassen sie einerseits mehr Tageslicht ins Haus und mindern Wärmeverluste, drücken und ziehen andererseits aber mit höheren Flügel­ge­wich­ten an Beschlägen und Rahmen. weiter lesen

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Schwere XXL-Fensterelemente stellen den Aluminiumfensterbau immer wieder vor besondere, ästhetische Herausforderungen. Denn das Design solcher Elemente sollte natürlich auch dann überzeugen, wenn Schwer­last­beschläge mit aufliegender Bandseite benötigt werden. Des­halb beschichtet Roto diese galvanisch, ebenso wie Getriebegriffe, Drehsperren und diverses. weiter lesen

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