Bauletter, BAULINKS.de-Meldungen, vom 06.11.2020

Verpflichtung für Elektroladesäulen (nicht nur) im Einzelhandel

Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) und der Handels­ver­band Deutschland (HDE)haben eine gemeinsame Position zum Entwurf des Gesetzes zum Aufbau einer gebäudeintegrierten Lade- und Leitungsinfrastruktur für die Elektro­mo­bi­lität (GEIG) erarbeitet und fordern die Bundespolitik auf, die derzeit diskutierten Vorgaben für den Aufbau eines Netzes von Ladesäulen konsequent und mutig, aber auch intelligent umzusetzen. Es gelte, zu starre Regeln für Supermärkte oder Möbelhäuser zu vermeiden und gleichzeitig ehrgeiziger bei den Anforderungen für Neubauten vorzugehen.

Gebäudeintegriertes Ladeinfrastrukturgesetz (GEIG)

Beide Verbände sind sich einig, dass der flächendeckende Aufbau von Ladesäulen die wichtigste Grundbedingung ist, um im Bereich der Elektromobilität dauerhaftes und nachhaltiges Wachstum zu erzielen. Die beiden Verbände machen aber auch deutlich, dass anstelle der im gebäudeintegrierten Ladeinfrastrukturgesetz (GEIG) vor­ge­sehe­nen starren Vorgaben für die Pflichten für Vorinstallation und Aufbau von Lade­in­fra­struktur flexible Ladekonzepte in Höhe derselben Ladeleistung als Alternative fest­ge­schrie­ben werden sollten. So könnten lokale und regionale Bedürfnisse viel besser gedeckt und an die Standzeiten der Autos auf dem jeweiligen Parkplatz angepasst werden. Zum Beispiel könnten die Verpflichtungen durch wenige Schnell-Ladestationen oder Lade-Hubs erfüllt werden, anstelle des Aufbaus von zahlreichen kleinen Lade­punkten.

„Die Bundesregierung muss sicherstellen, dass die Handelsunternehmen nicht gezwun­gen werden, unwirtschaftliche Investitionen zu tätigen, die am Bedarf der Kunden auf den Parkplätzen völlig vorbeigehen. Vor einem Supermarkt oder Möbelhaus parkt man nicht so lange wie in der heimischen Tiefgarage. Deshalb müssen die Vorgaben flexibel genug sein, damit die jeweils passende Technologie installiert werden kann“, so HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth.

Ein- und Zweifamilienhäuser mitberücksichtigen

Außerdem könnten dann auch die Pflichten zur Vorinstallation bei Neubauten ambi­tio­nierter - als in der Richtlinie angedacht - ausgestaltet werden. So sollte dann für Neu­bau­ten und größere Renovierungen von Wohngebäuden eine verpflichtende Aus­stat­tung von Parkplätzen mit Leitungsinfrastruktur ab dem ersten Stellplatz erfolgen, um auch die große Zahl an Ein- oder Zweifamilienhäusern mit der Regel zu erfassen. Alternativ sollten auch hier individuelle Ladekonzepte zur Erfüllung der Anforderungen zulässig sein.

„Der vorgeschlagene Kompromiss könnte dem Hochlauf der Elektromobilität einen echten Schub geben, ohne dabei Unternehmen mit vielen Parkplätzen zu überfordern. BDEW und HDE haben einen pragmatischen, umsetzungsorientierten Ansatz vorgelegt, der den Fokus auf eine frühzeitige planerische Berücksichtigung von Leitungs­infra­struk­tur für Elektromobilität wie auch eine bedarfsgerechte Ausstattung sicherstellt. Der Ansatz der EU Kommission darf dabei nicht aufgeweicht werden“, sagt Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung.

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