Bauletter, BAULINKS.de-Meldungen, vom 11.03.2021

Zur Erinnerung: geschützte Vegetationsperiode

Mit Beginn der geschützten Vegetationsperiode sind vom 1. März bis zum 30. September Rodungen und Gehölzrückschnitte nicht mehr erlaubt. So schreibt es bereits seit 2010 der §39 des Bundesnaturschutzgesetzes vor. Das heißt: Ab diesem Zeitpunkt ist außerhalb von Ortslagen das Freischneiden von Wirtschaftswegen oder Straßenraumprofilen untersagt. Innerorts ist der Rückschnitt von Hecken und Sträuchern bis auf die jährlichen Zuwächse verboten.


Foto © Deutscher Imkerbund e. V. / Peter Gerson

Äußerst bedauerlich findet der Präsident des Deutschen Imkerbundes (D.I.B.), Torsten Ellmann, jedoch radikale Weidenrückschnitte bis auf den Stock vor diesem Termin. Er erklärt den Grund: „Weiden sind ein wichtiger Pollen- und Nektarspender für unsere Honigbienen. Sie tragen zur Erstversorgung des Bienenvolkes nach der Winterruhe bei. Wechselseitige Beschnitte von Weidenbeständen würden zum Beispiel helfen, diese Versorgungslücke zu schließen.“

Diesbezügliche Gespräche wurden bereits mit dem Bundesumweltministerium geführt, das jedoch auf die zuständigen Länderstellen verweist. Leider fehlen dort bis heute entsprechende Verbotsklauseln in den Durchführungsverordnungen, die solche Radikalschnitte vermeiden würden.

Der D.I.B. setzt sich seit vielen Jahren aber nicht nur für Honigbienen, sondern auch für die stark bedrohten Wildbienenarten ein. Auf landwirtschaftlichen Flächen, aber auch im Privatbereich verarmt die Landschaft leider zunehmend und bedroht die Artenvielfalt. Daher ist Aufklärungsarbeit von großer Bedeutung, welche Maßnahme welche Auswirkungen habe, so Ellmann.

Das Rückschnittverbot gilt bisher leider auch nicht für private Hausgärten. Der Bienenexperte stellt aber fest: „Vielen ist die Bedeutung des Verbotes nicht klar. Mit dieser Gesetzesregelung sollen zwar in erster Linie Vögel und deren Nistplätze geschützt werden, aber Insekten, wie Bienen und Schmetterlinge, profitieren ebenfalls davon. Für diese ist unser Hausgarten ein wichtiges Refugium. Der Flugradius von Wildbienen beträgt zum Beispiel nur wenige 100 Meter. Sie sind deshalb in diesem Radius auf Nist- und Nahrungsmöglichkeiten angewiesen, um zu überleben. Werden Bäume, Büsche, Ziersträucher, lebende Zäune oder Hecken im Garten geschnitten, gehen mit jedem Schnitt viele pollen- und nektarreiche Blüten verloren, die im Frühjahr und Sommer eine wichtige Nahrungsquelle für die verschiedensten Insektenarten darstellen. Deshalb sollte jeder genau überlegen, welcher Formschnitt wirklich nötig ist.“

Blüten besuchende Insekten finden immer weniger Lebensräume. Das kann sich nur ändern, wenn insbesondere auch die Bevölkerung für dieses Thema sensibilisiert wird. Jeder kann mit der Anlage eines blütenreichen, bienenfreundlichen Gartens zur Verbesserung des Kleinklimas und der Artenvielfalt beitragen. Informationen, welche Pflanzen besonders geeignet sind und was bei der Anlage des Gartens beachtet werden sollte, gibt es mittlerweile reichlich - zum Beispiel auf der Homepage des D.I.B.

Baulinks-Beiträge vom 10. März 2021

Weiterbildung: Bauwerksprüfung Lärmschutzwände und Stützbauwerk
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Mit einem neuen Praxisseminar für Bauwerksprüfung speziell für Lärmschutzwände und Stützbauwerke ergänzt die Bayerische BauAkademie ihr Angebot rund um Bauwerksprüfungen nach DIN 1076. Zugleich dient es als Fortbildungsnachweis. weiter lesen

Verkehrswegebau mit Zwei-Komponenten-Kleber von Silikal
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Mit dem Zwei-Komponenten-Kleber R 90 von Silikal lassen sich Elemente des Verkehrswegebaus einfach auf Straßen und Plätze auf­kle­ben - z.B. Markierknöpfe, Bodenindikatoren und Bordsteine. weiter lesen

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Straßen verbinden Menschen und beschneiden immer wieder auch die Lebensräume von Tieren: Nicht selten werden Jung- und Alttiere beim Überqueren verletzt oder sogar getötet, Lokalpopulationen voneinander getrennt. Die Maibach VuS GmbH aus Gescher will das ändern. weiter lesen

Penter Aquata: Wienerbergers Klinker für versickerkungsfreundliche Pflasterflächen
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Eine Pflasterfläche mit dem Penter Aquata von Wienerberger lässt dank breiter Fugen selbst Starkregen in den Unterbau versickern. So darf eventuell mehr Grundstücksfläche bebaut werden, eine teure Ent­wäs­se­rung kann unnötig werden,... weiter lesen

Stromspiegel 2021/22: Haushalte könnten rund 10 Mrd. Euro Stromkosten pro Jahr sparen
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Umsatz im Bauhauptgewerbe im Jahr 2020: +4,9 % zum Jahr 2019
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Der Jahresumsatz im Bauhauptgewerbe ist 2020 um 4,9% gegenüber 2019 gestiegen. Damit erzielte das Bauhauptgewerbe trotz der Corona-Krise im achten Jahr in Folge einen Umsatzanstieg. weiter lesen

Glasstec für Juni 2021 abgesagt! Nächste Glasstec vom 20. bis 23. September 2022.
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