Bauletter, BAULINKS.de-Meldungen, vom 21.09.2022

Wohnungswirtschaft kritisiert verpflichtenden hydraulischen Abgleich bei Heizungen

Der Bundesrat hat am vergangenen Freitag (16. September 2022) der Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über mittelfristig wirksame Maßnahmen zugestimmt. Die Verordnung verpflichtet Gebäudeeigentümer in den nächsten beiden Jahren neben Maßnahmen zur Heizungsprüfung und -optimierung auch zur Durchführung eines hydraulischen Abgleichs bei Heizungen in Mehrfamilienhäusern. Die sozial orientierte Wohnungswirtschaft hatte im Vorfeld der Abstimmung eindringlich vor massivem finanziellen und personellen Aufwand bei „nur geringer Energiespar-Wirkung“ und dem Liegenbleiben weit wichtigerer Maßnahmen gewarnt. Die Verordnung tritt am 1. Oktober 2022 in Kraft.

Dazu Axel Gedaschko, Präsident des Spitzenverbandes der Wohnungswirtschaft GdW, kritisiert: „Die heute vom Bundesrat verabschiedete Pflicht zum hydraulischen Abgleich bei Heizungen in Mehrfamilienhäusern ist aufwändig, teuer und dabei nahezu wirkungslos. Sie hat zur Folge, dass in den kommenden beiden Jahren mindestens sieben Milliarden Euro für eine extrem aufwändige Maßnahme ausgegeben werden müssen, die am Ende maximal 2 bis 3 Prozent Energieeinsparung bringt.“

Die Verordnung sei damit nicht nur eine gigantische Geldvernichtungsmaschine, sondern sie bewirke auch, dass viele sinnvolle Maßnahmen zur energetischen Verbesserung von Gebäuden liegen bleiben werden, betont Herr Gedaschko: „Denn für einen Heizungsaustausch oder Umstieg auf Wärmepumpen oder Blockheizkraftwerke fehlen dann die ohnehin schon knappen Handwerkskapazitäten. Dabei wären diese Maßnahmen viel wichtiger, damit wir uns schneller von russischem Gas unabhängig machen.
 
Der in der Verordnung vorgesehene hydraulische Abgleich kann nach Einschätzungen aus der Sanitär-Fachbranche für alle betroffenen Wohnungen frühestens in 10 bis 15 Jahren umgesetzt werden. Allein die Fachplanungen sind schon nicht zu bewältigen.“

Herr Gedaschko führt vor Augen, dass rund sieben Mio. Wohnungen mit Gaskessel in Gebäuden ab sechs Wohneinheiten einzeln begangen müssten und die Heizungen neu geregelt und überprüft werden. Und er wiederholt: „Dieser Aufwand ist absolut unverhältnismäßig.“ Denn das könnten keine Schornsteinfeger übernehmen, sondern es würden Ingenieure und spezialisierte Heizungsmonteure benötigt, von denen es viel zu wenige gibe. Die Kosten würden sich auf rund 1.000 Euro pro Wohnung belaufen.

Herr Gedaschko beklagt weiter: „Die sozial orientierten Wohnungsunternehmen sind seit Monaten dabei, die Heizungsanlagen vor Beginn der nächsten Heizungsperiode zu prüfen und zu optimieren. Gleichzeitig müssen sie sehr kurzfristig neue, vor allem bürokratische und aufwändige Informationspflichten umsetzen. Notwendig wäre eine stark vereinfachte Variante des hydraulischen Abgleichs, die günstiger ist und mehr Einsparung bringt. Die heute verabschiedete Verordnung ist aber vor allem eines: ein weiterer Bremsklotz auf dem Weg zur Energieunabhängigkeit und für den Klimaschutz.“

Das Resümee des GdW-Präsident lautet: „Es geht jetzt vor allem um eines: Vermieter und Mieter müssen gemeinsam in den einzelnen Häusern die besten und günstigsten Wege finden, um den Verbrauch und die Kosten für Energie zu begrenzen - mit dem übergeordneten Ziel, dass im Winter genügend Energie vorhanden sein wird.“

Baulinks-Beiträge vom 20. September 2022

Remeha erweitert kaskadierbares Monoblock-Wärmepumpenangebot (4 bis 16 kW) für Eigenheime
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