Bauletter, BAULINKS.de-Meldungen, vom 13.12.2022

Inflationsgewinner

Gestiegene Preise für Energie und Vorleistungen allein erklären nicht das Ausmaß der Inflation in Deutschland. „Vielmehr scheinen Unternehmen in einigen Wirtschaftszweigen die Preissteigerungen dazu genutzt zu haben, ihre Gewinne auszuweiten. Das gilt vor allem für den Handel, die Landwirtschaft und den Bau“, konstatiert Joachim Ragnitz, stellvertretender Leiter der ifo Niederlassung Dresden. Dies legten Daten der amtlichen Statistik zur Wirtschaftsleistung nahe. Daraus hat das ifo Unterschiede zwischen nominaler und preisbereinigter Wertschöpfung ermittelt. So lassen sich Rückschlüsse auf Preisanhebungen ziehen, die nicht durch höhere Vorleistungskosten verursacht wurden.

„Nach Corona hatten private Haushalte hohe Ersparnisse angesammelt. Diese wurden im Jahr 2022 aufgelöst und haben die Konsumnachfrage befeuert“, erinnert Herr Ragnitz außerdem. „Auch die Entlastungen durch die Regierung dürften dazu beigetragen haben, die Nachfrage zu stützen und damit Spielräume für Preisanhebungen zu erweitern.“

„Insbesondere in der Land- und Forstwirtschaft einschließlich Fischerei sowie im Baugewerbe und in den Branchen Handel, Gastgewerbe und Verkehr haben die Unternehmen ihre Preise deutlich stärker erhöht als es aufgrund der gestiegenen Vorleistungspreise allein zu erwarten gewesen wäre. Einige Unternehmen scheinen den Kostenschub als Vorwand dafür zu nehmen, durch eine Erhöhung ihrer Absatzpreise auch ihre Gewinnsituation zu verbessern“, kommentiert Herr Ragnitz.

Gewinninflation

Landwirtschaftsunternehmen hätten zunächst wohl ihre Vorräte an Dünge- und Futtermitteln aufgebraucht, in ihrer Kalkulation aber die zu erwartenden Preissteigerungen bei Nachbestellungen bereits eingerechnet. Auf dem Bau dürften Ungleichgewichte zwischen Angebot und Nachfrage zu den besonders starken Preiserhöhungen beigetragen haben. Das gelte vor allem für einige Ballungszentren.

keine Übergewinnsteuer

Herr Ragnitz ergänzt, gegen überzogene Preisanhebungen helfe nur mehr Wettbewerb. Verbraucher könnten auch billigere Produkte kaufen und so die Gewinninflation dämpfen. Es bestehe auch kein Grund für staatliche Eingriffe in die Preise. Auch eine Übergewinnsteuer sei wegen ihrer verzerrenden Wirkung auf die Knappheitssignale des Marktes weder marktkonform noch sei sie rechtssicher durchzusetzen. Da es keine Anhaltspunkte dafür gebe, dass hinter den Preissteigerungen Absprachen der Unternehmen stehen, seien auch kartellrechtliche Maßnahmen nicht hilfreich.

Die Bekämpfung der Inflation ist vor allem eine Aufgabe der Europäischen Zentralbank. Die Regierung könne zur Senkung der Inflation beitragen, indem sie auf breit angelegte Entlastungen zugunsten aller Haushalte verzichte und politische Maßnahmen auf besonders arme Haushalte beschränke.

Baulinks-Beiträge vom 12. Dezember 2022

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