Bauletter, BAULINKS.de-Meldungen, vom 13.01.2023

VDE für einfachere Regeln bei Balkonkraftwerken

Mit sogenannten Balkonkraftwerken und weiteren Mini-Energieerzeugungsanlagen (Mini-EAA) können Verbraucher eine gewisse Menge Strom selbst erzeugen, ihre Stromkosten reduzieren und einen Beitrag zur Energiewende leisten. Um die Verwendung von Mini-Energieerzeugungsanlagen deutlich zu vereinfachen, hat der VDE jetzt ein Positionspapier vorgeelgt. VDE Chef Ansgar Hinz sagte dazu: „Die Grundlage für die elektrische Sicherheit der Anlagen bildet das VDE Vorschriftenwerk. Wir wollen mit den Vorschlägen zur Vereinfachung dazu beitragen, dass sich die Verwendung von Mini-Energie­er­zeu­gungs­anlagen in der Zukunft flächendeckend durchsetzen kann, ohne dabei Abstriche bei der Sicherheit zu machen.“

In dem Positionspapier identifiziert der VDE fünf Punkte, von denen ausgehend das Regelwerk weiterentwickelt werden kann:

1. Einführung einer Bagatellgrenze bis 800 W

Auf europäischer Ebene wurde mit der Regulation for Generators (RFG) eine Bagatellgrenze bis 800 W eingeführt. Im Rahmen der europäischen Vereinheitlichung schlägt der VDE vor, diese Bagetellgrenze auch in Deutschland zu übernehmen. Somit wären Anlagen bis bis 800 W aus Sicht der Netzbetreiber nicht mehr als „netzrelevant“ anzusehen.
Damit einhergehend soll auch die Vornorm für Steckersolargeräte (VDE V 0126-95) an die 800 W Grenze angepasst werden und zum europäischen Standard ausgebaut werden. Diese Norm bietet Herstellern die Möglichkeit, steckerfertige Solargeräte als Gesamtsystem entwickeln und vertreiben zu können. Das ermöglicht Verbrauchern, ein Balkonkraftwerk als geprüftes steckerfertiges Gesamtsystem kaufen zu können, denn bisher sind Balkonkraftwerke eine mitunter beliebige Zusammenstellung von Einzelkomponenten.

2. Mini-Energieerzeugungsanlagen dürfen an jedem Zählertyp verwendet werden

Mini-Energieerzeugungsanlagen sollten bis zur Bagatellgrenze (also 800 W Systemgesamtleistung) an jedem Zählertypen verwendet werden dürfen. Zähler sollen im Rahmen der Bagatellgrenze auch rückwärtslaufen dürfen. Verbraucher, die mit Hilfe einer solchen Anlage Stromkosten sparen wollen, müssten so nicht bis zum von der Bundesregierung beschlossenen Wechsel des Stromzählers zum Smart Meter warten.

3. Vereinfachte Anmeldung und Inbetriebsetzung

Um die bürokratischen Hürden auf ein Minimum zu reduzieren, sollte es in Zukunft nur noch nötig sein, die Mini-Energieerzeugungsanlage bei der Bundesnetzagentur an- bzw. abzumelden oder Änderungen an der Anlage zu melden.

4. Duldung des Schuko-Steckers als Steckvorrichtung für die Einspeisung bis 800 W

Grundsätzlich bevorzugt der VDE die Installation durch das Fachhandwerk, da nur so die Möglichkeit besteht, die Installation auf Tauglichkeit zu prüfen und gegebenenfalls anzupassen. Um die flächendeckende Verwendung von Mini-Energieerzeugungsanlagen zu ermöglichen, spricht sich der VDE aber dafür aus, den Schuko-Stecker für die Einspeisung bis zu einer Systemgesamtleistungsgrenze von 800 W zu dulden - und keine Wieland-Steckdose zu verlangen.

5. Sicherheitsvorgaben für Mini-Energieerzeugungsanlagen

Final fordert der VDE von den Herstellern von steckerfertigen Mini-Energieerzeugungsanlagen, dass sie mögliche Risiken bei deren Verwendung transparent aufzeigen. Dies betrifft unter anderem die Beschreibung der sicheren Montage und Inbetriebnahme. Auch soll der Hersteller dazu verpflichtet werden, die elektrische Sicherheit der Anlagen zu gewährleisten. Der VDE empfiehlt die Prüfung von Mini-Energieerzeugungsanlagen durch ein unabhängiges Prüfinstitut, damit der Kunde zu Hause ein sicheres Gerät in Betrieb nehmen kann.

Das Posistionspapier ist via vde.com downloadbar.
 

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