Bauletter, BAULINKS.de-Meldungen, vom 10.02.2023 |
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Gefährden EU-Energieeinsparziele die Renovierungsmotivation?Der Zentralverband Deutsches Baugewerbe glaubt, dass dem so ist. Zur Erinnerung: Bei der europäischen Gebäudeenergieeffizienzrichtlinie (EPBD) strebt das EU-Parlament höhere Ziele an als EU-Kommission und Mitgliedstaaten. Die Mitgliedstaaten hatten sich im Oktober 2022 zunächst auf eine Abschwächung der Regeln verständigt.Gestern (9. Februar) einigte sich jedoch der Industrieausschuss mit 49 Stimmen bei 18 Gegenstimmen und 6 Enthaltungen auf besonders ambitionierte Regeln: Das Hauptziel der Richtlinie ist es, die Treibhausgasemissionen und den Energieverbrauch im Gebäudesektor der EU bis 2030 erheblich zu reduzieren und ihn bis 2050 klimaneutral zu machen. Außerdem soll die Renovierungsrate bei energieineffizienten Gebäuden erhöht und die Informationen über die Energieeffizienz verbessert werden. Zentrale Ziele für die EmissionsreduzierungDem angenommenen Text zufolge sollen alle neuen Gebäude ab 2028 emissionsfrei sein, während neue Gebäude, die von Behörden genutzt, betrieben oder besessen werden, ab 2026 emissionsfrei sein sollen (die Kommission hatte 2030 bzw. 2027 vorgeschlagen). Alle neuen Gebäude sollten bis 2028 mit Solartechnologien ausgestattet werden, sofern sie technisch geeignet und wirtschaftlich machbar sind, während Wohngebäude, die einer größeren Renovierung unterzogen werden, dies bis 2032 tun müssen.Wohngebäude müssten bis 2030 mindestens die Energieeffizienzklasse E und bis 2033 die Energieeffizienzklasse D erreichen. Nichtwohngebäude und öffentliche Gebäude müssten die gleichen Klassen bis 2027 bzw. 2030 erreichen (Kommissionsvorschlag F und E). Nationale Maßnahmen und AusnahmeregelungenAlle Maßnahmen, die zur Erreichung dieser Ziele erforderlich sind, sollen von den einzelnen Mitgliedstaaten in nationalen Renovierungsplänen festgelegt werden. Um den unterschiedlichen Gebäudebeständen der EU-Länder Rechnung zu tragen, sollte der Buchstabe G den 15% der Gebäude mit den schlechtesten Werten im nationalen Bestand entsprechen.Denkmäler wären von den neuen Vorschriften ausgenommen, während die EU-Länder beschließen können, auch Gebäude, die aufgrund ihres besonderen architektonischen oder historischen Wertes geschützt sind, technische Gebäude, vorübergehend genutzte Gebäude oder Kirchen und Gotteshäuser auszuschließen. Die Mitgliedstaaten können auch öffentliche Sozialwohnungen ausnehmen, bei denen Renovierungen zu Mieterhöhungen führen würden, die nicht durch Energieeinsparungen kompensiert werden können. Die Abgeordneten wollen den Mitgliedstaaten auch die Möglichkeit geben, die neuen Zielvorgaben für einen begrenzten Teil der Gebäude, die unter die Anforderungen fallen, anzupassen, je nach wirtschaftlicher und technischer Durchführbarkeit der Renovierungen und der Verfügbarkeit von qualifizierten Arbeitskräften. Fördermaßnahmen gegen EnergiearmutDie nationalen Renovierungspläne sollten Förderprogramme mit realistischen Zielvorgaben und Maßnahmen zur Erleichterung des Zugangs zu Zuschüssen und Finanzierungen enthalten. Die Mitgliedstaaten müssen kostenlose Informationsstellen und kostenneutrale Renovierungsprogramme einrichten. Finanzielle Maßnahmen sollten eine wichtige Prämie für tiefgreifende Renovierungen bieten, insbesondere für die Gebäude mit den schlechtesten Werten, und es sollten gezielte Zuschüsse und Subventionen für gefährdete Haushalte zur Verfügung gestellt werden.Verbot von Heizungen mit fossilen Brennstoffen bis 2035Die EU-Länder sollten sicherstellen, dass die Verwendung fossiler Brennstoffe in Heizungsanlagen für neue Gebäude und Gebäude, die einer größeren Renovierung, einer umfassenden Sanierung oder einer Erneuerung des Heizungssystems unterzogen werden, ab dem Zeitpunkt der Umsetzung dieser Richtlinie nicht mehr zulässig ist. Sie sollten bis 2035 vollständig aus dem Verkehr gezogen werden, es sei denn, die Europäische Kommission erlaubt ihre Verwendung bis 2040.Zitat: Der Berichterstatter für die Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden, Ciarán Cuffe (Grüne/EFA, IE), sagte: „Die steigenden Energiepreise haben den Fokus auf Energieeffizienz und Energiesparmaßnahmen gelegt, und die Verbesserung der Leistung von Europas Gebäuden wird die Energierechnungen und die Abhängigkeit von Energieimporten kontinuierlich reduzieren. Wir wollen, dass die EPBD ...
Nächste SchritteÜber den Gesetzesentwurf wird das Plenum des Europäischen Parlaments in der Plenarsitzung vom 13. bis 16. März abstimmen und die Verhandlungsposition des Parlaments festlegen. Die Abgeordneten werden dann in Verhandlungen mit dem Rat eintreten, um sich auf die endgültige Form des Gesetzes zu einigen.HintergrundNach Angaben der Europäischen Kommission sind Gebäude in der EU für 40% unseres Energieverbrauchs und 36% der Treibhausgasemissionen verantwortlich. Am 15. Dezember 2021 nahm die Europäische Kommission einen Legislativvorschlag zur Überarbeitung der Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (EPBD) an, der Teil des so genannten Fit for 55-Pakets ist. Mit einem neuen europäischen Klimagesetz (Juli 2021) wurden sowohl die Ziele für 2030 als auch für 2050 in verbindliches europäisches Recht umgesetzt.Das geht nach Ansicht des Deutschen Baugewerbes in die falsche Richtung.„Klimaschutz ist richtig, Bauen und Renovierung müssen aber machbar bleiben“, betont Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer Zentralverband Deutsches Baugewerbe (ZDB). „Die größte Herausforderung sind die Anforderungen an die Renovierung des bestehenden Gebäudebestands in den kommenden Jahren, um ein ähnliches Niveau wie bei Neubauten zu erreichen. Eigentümer sollten motiviert werden und nicht durch gesetzliche Maßnahmen gezwungen werden.“Ein grundsätzliches Problem bei der Festlegung von Mindeststandards und dem Erreichen bestimmter Energieeffizienzklassen sei laut Herrn Pakleppa vor allem, dass in den Mitgliedsländern der EU unterschiedliche Berechnungsmethoden und Kriterien sowie Energieeffizienzklassen bestehen. Die EU solle zunächst einheitliche Grundlagen schaffen, bevor sie versucht, einheitliche Anforderungen zu definieren. „Zu hoffen bleibt, dass die kommenden Verhandlungen der drei europäischen Gesetzgeber zu einem machbaren Gesetzeswerk führen“, so der ZDB-Hauptgeschäftsführer abschließend. Baulinks-Beiträge vom 9. Februar 2023 |
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DBV-Heft 50: „Nachhaltiges Bauen mit Beton – Band 2: Quick Wins für den Klimaschutz“ https://www.baulinks.de/webplugin/2023/0165.php4 Der Deutsche Beton- und Bautechnik-Verein (DBV) hat sein Heft 50 „Nachhaltiges Bauen mit Beton – Band 2: Quick Wins für den Klimaschutz“ veröffentlicht. Es richtet sich an Bauherren, Betreiber, Planer, Bauausführende und Bauproduktehersteller. weiter lesen |
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Neue Anwendungsbereiche und Korrosionsschutz für elektrisch leitende Carbonbewehrung https://www.baulinks.de/webplugin/2023/0163.php4 Bewehrungen aus Carbonfasern sind üblicherweise mit einem Polymer imprägniert, das eine isolierende Wirkung hat. Solidian, ein Spezialist für nichtmetallische Bewehrung, bringt jetzt mit seinem Solidian eGRID eine stromleitende Carbonbewehrung auf den Markt. weiter lesen |
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Lärmpegel runter, Konzentration rauf - dank Schöcks Tronsole https://www.baulinks.de/webplugin/2023/0160.php4 Der schlichte Kubus des neuen Gymnasiums Gmunder Straße in München wirkt allein schon durch seine Größe. Die Landeshauptstadt realisiert hier einen Schulstandort für über 1.600 Schüler. Vier große Treppenhäuser erschließen den Zugang zu den Schulräumen. weiter lesen |