Bauletter, BAULINKS.de-Meldungen, vom 04.04.2023

Ein Türöffner muss sein

Man stelle sich vor, in der Dachwohnung eines – sagen wir siebengeschossigen – Mehrfamilienhauses zu wohnen, und müsste jedesmal, wenn der Postbote, Staubsauger-Vertreter oder die beste Freundin unten an der Eingangstür klingelt, das Fenster aufreißen und hinabrufen: „Koooomme gleiiich!“, die Treppen hinabstürzen und der Einlass bittenden Person atemlos die Pforte öffnen, weil die Wohnung weder einen kleinen Knopf noch eine Gegensprechanlage hat, um die Tür von der Wohnung aus elektrisch zu öffnen. Das gibt´s doch gar nicht, glauben Sie? Weit gefehlt, wie ein Gerichtsverfahren gegen einen Hauseigentümer zeigt.

Der Fall: Einige Bewohner eines Mietshauses in Frankfurt beschwerten sich beim Wohnungsaufsichtsamt über die Zustände in ihrer Wohnanlage. Die Behörde erließ daraufhin eine Anordnung gegen den Eigentümer, diverse Missstände zu beseitigen. Der Betroffene verteidigte sich mit dem Argument laufender Modernisierungsarbeiten, die vorübergehend zu einigen Mängeln geführt hätten.

Das Urteil: Das Verwaltungsgericht stützte das behördliche Eingreifen. Ein elektrischer Türöffner gehöre ebenso zu den Mindeststandards wie eine Gegensprechanlage und eine Zeittaktung der Treppenhausbeleuchtung, die im betreffenden Anwesen dauerhaft eingeschaltet gewesen war. Die Sanierung habe sich mit eineinhalb Jahren so lang hingezogen, dass man nicht mehr von kurzfristigen Einschränkungen sprechen könne (Verwaltungsgericht Frankfurt, Aktenzeichen 8 L 3058/20.F).

Ergo: Ein elektrischer Türöffner, der von den Wohnungen eines Mehrfamilienhauses aus bedient werden kann, ist nach heutigen Kriterien schlichtweg unverzichtbar. Der Eigentümer des Objekts musste nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS für die Einhaltung dieses Mindeststandards Sorge tragen. Und das ist auch gut so, wobei es heutzutage eigentlich auch in Bestandsbauten üblich sein sollte, dass eine Gegensprechanlage installiert ist. Sie bietet deutlich mehr Sicherheit, da man zuvor fragen kann, wem man denn bitte die Haustür öffnen solle. Klar, in guten und schlechten Krimis wird immer wieder vorgemacht, wie leicht es für Einbrecher und andere Unholde mit krimineller Kreativität („Hier ist die Post!“) sein kann, trotzdem ins Treppenhaus zu gelangen. Eine Gegensprechanlage mit Kamera bietet daher noch mehr Sicherheit – dass solche Investitionen von Eigentümern oft gescheut werden, ist dann das Mieterdilemma. Aber vielleicht hilft es ja, dem preisbewussten Vermieter die aktuelle Kriminalstatistik unter die Nase zu halten, um ihn von der Sinnhaftigeit einer solchen Anschaffung zu überzeugen?

Ihre Claudia Siegele


Baulinks-Beiträge vom 03. April 2023


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