Bauletter, BAULINKS.de-Meldungen, vom 22.05.2023

Eine kleine Nachtmusik

Ta-tata-tata-tata-tataaa, ta-tata-tata-tata-tataaa … na, erkannt und können Sie´s mitsummen? Die Serenade Nr. 13 für Streicher in G-Dur von Wolfgang Amadeus Mozart gehört zweifellos zu seinen populärsten Kompositionen und ist ein echter Klassiker unter den Ohrwürmern.


Bild: Wikipedia

Ist vermutlich auch einer der Klassiker unter den Klingeltönen auf dem Smartphone … das sich neuerdings auch zum „Sesam-öffne-Dich“-Werkzeug gemausert hat. Vor der Tür stehen und nach dem Hausschlüssel in den Untiefen der Handtasche kramen, das war gestern (angeblich verbringt eine Frau 76 Tage ihres Lebens damit, einen unerfindlichen Gegenstand aus diesem unersetzlichen Accessoire zu fischen, man stelle sich das vor!). Doch zurück zum Smartphone, mit dem man heutzutage mehr nebenbei als eigentlich telefonieren kann – je nachdem, wie viele Apps das Display pflastern. Und jetzt digitalisiert dieser Taschencomputer auch noch diesen verflixten Hausschlüssel – fortan kann man die Haustür sogar öffnen oder besser: aufwischen, wenn man gar nicht zuhause ist.

Über die Sinnfreiheit eines solchen Gedankenganges mag ich an dieser Stelle wegen drohenden Shitstorms lieber keine Grundsatz-Diskussion aufmachen, zumal die Creme de la Creme der Türkommunikationshersteller es als werberelevanten Pluspunkt wertet, dass man in Abwesenheit die Haustür aufschließt, wenn zum Beispiel der Postbote zweimal klingelt. Da könnte ja dann die kleine Nachtmusik als Klingelton irgendwie zumindest angebracht sein. Zu Lebzeiten Mozarts wäre so ein Streichkonzert zwischen Tür und Angel jedenfalls undenkbar gewesen – damals gab es noch ordentliche Schellen oder Glöckchen, die über einen stromlosen Draht, an der Außenfassade entlang bis runter zur Haustür geführt und an einem Holzgriff endend, vom dem um Einlass bittenden zum Erklinge(l)n gebracht wurden. Indem diese Person einfach an dem richtigen Griff zog, wie man an dem Bild der Klingelanlage von Mozarts Geburtshaus in Salzburg unschwer erkennen kann.

Wer weiß, vielleicht haben ja den jungen Wolfgang eben diese Glöckchen zu seiner Nachtmusik inspiriert, als die glorreiche Postbotin von Thurn und Taxis zu später Stunde an jenem Holzgriff zog, als er zum Glück zuhause war? Ein romantischer Gedanke. Tja, der technische Fortschritt macht eben auch vor dem Kulturverfall der Türkommunikation nicht halt – was die Bimbam-Klingel ohne elektrischen Öffner noch erlaubte, distanzierte die Sprechanlage, indem sie das Schwätzchen an der Pforte durch das blechern klingende „Wer ist daaaa???“ und das summende Entriegeln ersetzte. Und nun muss man nicht einmal mehr selbst zuhause sein, um die Tür aufzuwischen – wenn man denn Lust auf so einen technischen Quantensprung hat. Die Eigentümer von Mietwohnungen sind jedenfalls gut beraten, ihre Bewohner vorher zu fragen, ob sie denn überhaupt bereit sind, vom klassischen Klingelknopf auf ein so digitales wie für manche auch komplexes Türkommunikationssystem zu switchen. Es könnte sich ja mal statt eines verbrieften Postboten ein krimineller Dietrich an der Tür einhacken wollen. Es gibt da nämlich ein Gerichtsurteil, das so eine ungefragt herbeigeführte technische Revolution als unzulässig übergriffig bewertet und den Eigentümer zum Rückbau verdonnert hat. Diese und andere wissenswerte Episoden finden sich in dem heutigen Bauletter.

Ihre Claudia Siegele
  

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