Bauletter, BAULINKS.de-Meldungen, vom 30.05.2023

Geb'n se acht auf die Pracht, wird gestohl'n bei Tag und Nacht!

Endlich – die neue Wärmepumpe ist installiert, lange genug hat´s gedauert, mit der Lieferfrist. Zum Glück noch vor dem Sommerurlaub, die warme Stube im kommenden Winter ist also gesichert. Doch bevor Sie sich auf den Weg in die Sommerfrische machen, wäre es angebracht, noch rasch den Ordner mit den Versicherungsverträgen aus dem Regal zu holen und zu prüfen, ob die vor dem Haus installierte Monoblock-Wärmepumpe bzw. die Außeneinheit der Splitkombination von der Versicherung im Falle eines Diebstahls ersetzt wird. Ja, richtig gelesen: Wärmepumpen sind ins Visier von Kriminellen geraten, die anstatt Geldautomaten zu sprengen neuerdings lieber des Nachts klammheimlich mit dem Schraubenschlüssel und Pickup anrücken, um das begehrte Heizgerät abzumontieren und mitgehen zu lassen.

Wer dann glaubt, so ein Diebstahl würde selbstredend von der Gebäude- oder Hausratversicherung finanziell ausgeglichen, den kann ein böses Erwachen ereilen. Der Fall: Eine Familie aus dem Kreis Steinburg in Schleswig-Holstein hat sich von ihrer Ölheizung getrennt und in eine Wärmepumpe investiert. Nach einem Ausflug folgt für die Familie der erste Schock: Die Wärmepumpe ist weg, gestohlen. Kostenpunkt nur für das geklaute Gerät: 15.000 Euro. Nach dem Anruf bei der Versicherung dann der nächste Schock: Die Versicherung will den Schaden nicht bezahlen. Die Familie schaltete die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein (VZSH) ein, die den Fall prüfte und sich die Versicherungsbedingungen genau anschaute. Doch auch sie kam zu dem Ergebnis: Die Familie bleibt auf den Kosten von 15.000 Euro sitzen.

„Anders als eine Heizungsanlage im Keller oder Heizungsraum, wird eine Wärmepumpe in der Regel auf dem Grundstück außerhalb des Gebäudes installiert. Die Anlage ist damit nicht automatisch in der Wohngebäudeversicherung mit eingeschlossen“, erklärt dazu Dennis Hardtke, Versicherungsexperte der VZSH. Er rät daher: „Wer in eine Wärmepumpe investiert, sollte unbedingt den Umfang seiner bestehenden Wohngebäudeversicherung überprüfen.“ Dazu sollten Verbraucher frühzeitig Kontakt zu ihrer Versicherung aufnehmen und erfragen, ob eine Wärmepumpe im Versicherungsschutz enthalten ist und den Schutz der Anlage gegebenenfalls in den Versicherungsvertrag mit aufnehmen lassen. Dabei ist wichtig, dass ein möglicher Versicherungsschutz schriftlich bestätigt beziehungsweise in den Versicherungsvertrag mit aufgenommen wird.

Ratsam ist zudem, nach sogenannten Mitwirkungspflichten zu fragen. „Mitwirkungspflichten sind Maßnahmen, die der Versicherungsnehmer unternehmen muss, um den Schadensfall möglichst gering zu halten. Werden Mitwirkungspflichten verletzt, kann die Versicherung Teile der oder die komplette Leistung verweigern“, warnt Dennis Hardtke. Bei einer Wärmepumpe können mögliche Mitwirkungspflichten eine Umzäunung des Grundstücks, die Montage an einer nicht einsehbaren Stelle oder in einer Höhe sein, die nur schwer zugänglich ist.

Mal sehen, wie lange es dauert, bis Hersteller die verkauften Geräte mit einem Signalempfänger ausstatten, damit man mit der App „Wo ist meine Wärmepumpe?“ in Google Maps ausfindig machen kann, auf welchem Schwarzmarkt sie gerade angeboten wird. Besser aber Sie geben – frei nach dem Lied „Der Überzieher“ von Otto Reutter – acht auf die Pracht, wird g'stohlen bei Tag und Nacht … seh'n se weg von dem Fleck, ist die Wärmepumpe weg!

Ihre Claudia Siegele
  

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