Bauletter, BAULINKS.de-Meldungen, vom 20.5.2008

In einem vor dem Düsseldorfer Oberlandesgericht verhandelten Fall ging es um ständig wiederkehrende Feuchtigkeitsschäden. Durch ein Dach trat in unterschiedlicher Stärke über Jahre hinweg immer wieder Feuchtigkeit ein. Das fing bei einem Tröpfeln an und steigerte sich hin bis zu regelrechten Wassereinbrüchen. Der Vermieter ließ jedoch das Dach nicht ordentlich sanieren sondern nach jedem neuen Wassereintritt lediglich die betroffene Stelle abdichten. Da dadurch keine nachhaltige Besserung eintrat, stellte der Mieter die Zahlungen ein und kündigte fristlos. Die Düsseldorfer Richter gaben ihm Recht. Nicht nur darum geht es heute im Bauletter mehrfach um die Sanierung von Dächern:

()  EN-Norm 12588: Neue Kennzeichnung für Walzblei
Das Europäische Komitee für Normung hat für die Herstellung von Walzblei neue Qualitätsvorgaben erlassen. Die EN-Norm 12588 trägt aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen und Marktanforderungen Rechnung. Als Weiterentwicklung des bisherigen Standards soll die Verordnung auch in Zukunft eine hohe Werkstoffqualität gewährleisten.
 
() Selbstklebende Schindeleindeckung von 15 bis 90° Dachneigung
Schindeln sind eine Alternative für Dächer mit geringer Dachneigung, und sie kommen bei der Bekleidung von Schornsteinen und Fassaden zum Einsatz. Für die "Shield"-Schindeln der ostdeutschen IKO Dachschindeln Vertrieb GmbH werden so 15 bis 90° Dachneigung angegeben. Durch ihre großflächigen Selbstklebefelder unterscheiden sie sich zudem von Bitumenschindeln mit herkömmlichen Klebepunktsystemen.
 
() Klassischer Doppelfalzziegel auf historischem Schuldach
Ein klassischer Dachziegel mit glänzender Oberfläche krönt wieder das Dach der sanierten Grundschule in Glienicke nördlich von Berlin. Der Maxifalzziegel Mondo 12 aus dem Koramic-Werk in Bogen ist ein traditioneller und zugleich moderner Dachziegel. Zum einen folgt der Doppelfalzziegel dem historischen Vorbild, zum anderen erfüllt er die Forderungen, die heute an eine moderne Dachdeckung gestellt werden.
 
() Flachdachziegel: Dachziegel bei geringer Dachneigung
Generell gilt: je geringer die Dachneigung, desto aufwändiger sind Dachziegelkonstruktionen sowie die erforderlichen Zusatzmaßnahmen im Unterdachbereich. Wie sie im Einzelnen beschaffen sind, definiert das Regelwerk des Deutschen Dachdeckerhandwerks.
 
() Dachsanierung: Ziegeltausch bei einem Polystyrol-Dachsystem
Der Kindergarten St. Walburga im Neumarkter Ortsteil Holzheim in der Oberpfalz hat eine neue "Kopfbedeckung" erhalten. Der Grund: Bei der alten Straubinger Eindeckung machten sich aufgrund der nicht hinterlüfteten Dachkonstruktion intensive Materialermüdungen als Frostabplatzer bemerkbar. So musste das flach geneigte Pultdach des 15 Jahre alten Kindergartens saniert werden. Mit von der Partie: Der Ergoldsbacher hochfrostbeständige, über 3cm verschiebbare E58 SL von Erlus.
 
() Dachdämmung: Rockwool kombiniert Auf- und Zwischensparrendämmung
Um einen zeitgemäßen Wärmeschutz zu realisieren, reicht es bei einer Dachumdeckung heute vielfach nicht mehr aus, die Wärmedämmung nur zwischen den 14 cm tiefen Sparren einzubringen. Mit einer Weiterentwicklung des "Meisterdach"-Dämmsystems, bietet deshalb Steinwolle-Spezialist Rockwool seinen Kunden eine Kombination aus Auf- und Zwischensparrendämmung speziell für die Modernisierung an.
 
() Dach: Bei Luftdichtigkeit geht's um die Wurst
Luftdichte Ebenen in Dach- und Wandkonstruktionen sparen Energie. Schließlich verhindern sie den ungewollten Luftaustausch - Konvektion - und die damit verbundenen Wärmeverluste. Hierzu setzt man Dampfbremsen ein, die untereinander und auch mit allen angrenzenden Bauteilen verklebt werden. Gerade die Verklebung an verputztem Mauerwerk oder Holzauflagern stellt besondere Herausforderungen an den verwendeten Klebstoff dar.
 
() Bauvorschriften: Mieter muss "Flickwerk" nicht akzeptieren
Die Gebrauchserhaltungspflicht eines Vermieters umfasst unter anderem die Gewährleistung eines verkehrssicheren Zustands der Mieträume sowie die Berücksichtigung der entsprechenden öffentlich-rechtlichen Bauvorschriften. Bei Reparaturen sollte ein Vermieter daher immer darauf achten, dass dabei die Schadensursache dauerhaft beseitigt und nicht nur vorübergehend abgeschwächt oder verdeckt wird.

 

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