Bauletter, BAULINKS.de-Meldungen, vom 26.4.2010

Die Walter Schrickel Süddeutsche Glühlampenfabrik nutzt eine Lücke in den EU-Vorschriften und profitiert mit einer simplen Umbenennung von dem EU-Verbot der 100 Watt-Birne. Wie das Wirtschaftsmagazin 'impulse' (Ausgabe 5/2010, EVT 29. April) berichten wird, verkauft der mittelständische Glühlampen-Produzent die 100-Watt-Birne als "Allgebrauchslampe für Spezialzwecke" und erlebt damit einen ungeheuren Boom. Die Firma ist laut 'impulse' mittlerweile die einzige in Europa, die solche Glühbirnen liefern kann. Vertriebsleiter Peter Strenger sieht das so: "Nur wenige Lampen sind verboten, die meisten nicht, und ohne sie geht nichts, alles würde zusammenbrechen."

Denn die Allgebrauchslampe für Spezialzwecke darf weiterhin 100 Watt haben, wenn sie in Flughäfen, Bahnhöfen, Kühlschränken und Backöfen sowie in wetterfesten Lampen oder in Taxi-Schildern auf den Dächern der Fahrzeuge leuchtet. Der Mittelständler bekommt aufgrund der großen Nachfrage allmählich Probleme mit seinen Zulieferern. So können einige, darunter auch Tochtergesellschaften von Osram und Philips, den Bedarf des letzten Glühlampen-Produzenten an Vorprodukten kaum noch decken. Das Unternehmen sucht deshalb "ständig und überall Vormaterial-Zulieferer". Schließlich ist es ein lohnendes Geschäft: Kostete vor dem Verbot eine 100-Watt-Birne im Schnitt 98 Cent sind es inzwischen 1,85 Euro.

Hätt' es Sie eigentlich gewundert, wenn die hier vorgestellte Glühlampenfabrik nicht aus dem südwestdeutschen Bundesland kommen würde, in dem man alles kann außer Hochdeutsch?  Unser erstes Geschäftsmodell in den heutigen Beiträge kommt dagegen aus dem Bonner Raum:
  

()  Gartenhaus vom Architekten (nicht nur für Architekten)
Mit einem bemerkenswerten Gartenhaus-Konzept wendet sich das Unternehmen Feinesse Innovationen aus Bonn an Ästheten und Freunde der zeitlos-klassischen Architektur. Oberste Maxime für das Unternehmen war es nach eigenen Angaben, ein bezahlbares Architekten-Gartenhaus zu kreieren: "Gartana". Das Gartenhaus ist ausgehend von drei Basisgrößen um beliebig viele Module erweiterbar und kann je nach gewünschter Verwendung vergrößert und ausgestaltet werden.
 
() Selbsttrocknender Fundamentstein für Holzkonstruktionen im Garten
Wirksamen Feuchte- und Schimmelschutz für Gartenhäuser, Terrassen oder die Brennholzlagerung: Das bietet der neue "Fundamentstein" der Firma Christoph, der ab sofort im Handel erhältlich ist.
 
() Terrassen-Öl mit Anti-Rutsch-Partikeln für rutschfeste Holzterrassen
Eine Holzterrasse zählt zu den Highlights der Gartengestaltung. Dennoch hegen in jüngster Vergangenheit viele Hausbesitzer Zweifel, ob sie sich für diesen zeitlosen Klassiker entscheiden sollen. Denn schwül-feuchte Sommermonate und zunehmend verregnete Winter bieten Algen und Pilzen gerade auf Gartenhölzern beste Lebensbedingungen. Der schwarz-grünliche Bewuchs ist nicht nur ein optischer Makel. Feuchte Holzterrassen fördern vor allem die Rutschgefahr.
 
() Flüssigboden mit RAL Gütezeichen
Neue Möglichkeiten im Straßen- und Tiefbau ermöglicht der so genannte Flüssigboden: ein zeitweise fließfähiger und selbstverdichtender Baustoff für bautechnische Zwecke, der sowohl aus Bodenmaterial, aus natürlichen und aufbereiteten Gesteinskörnungen als auch aus geprüften Recyclingmaterialien hergestellt werden kann.
 
() Bockhorn, Penter und Terca gemeinsam im "Produktprogramm Pflasterklinker"
Im neuen Pflasterklinker-Sortiment 2010 hat Wienerberger die Produkte der drei Traditionsmarken Bockhorn, Penter und Terca zusammengeführt. Das so geschaffene Gesamtsortiment für den Bereich Flächenbefestigungen enthält eine deutlich erweiterte Angebotsvielfalt mit etlichen Neuheiten.
 
() Pflasterklinker trifft auf Frischgrätverband und Bachmäander
Funktionalität, Wirtschaftlichkeit und Ökologie in einem farblich umfangreichen Sortiment - das versprechen Pflasterklinker wie beispielsweise der "Bologna antica" von A·K·A bzw. CRH. Dank der gerumpelten Form und den unregelmäßigen Strukturen vermeiden sie die Strenge anderer Außenbeläge. Doch neben Form und Farbe des einzelnen Klinkersteins bestimmt die Verlegung im Verband ganz wesentlich seine Wirkung.
 
() Kein Puzzle für Verleger: Betonpflaster in Polygonal-Optik
Betonpflaster steht was Farben, Formate und Oberflächen­ausführungen angeht, schon lange nicht mehr hinter Natursteinen zurück. Was bislang vielleicht aber fehlte, war eine echte Alternative zu den bekannten Polygonalplatten. Doch Jasto bietet jetzt mit seinem Via Appia-Pflaster ein System an, das die ansprechende Optik von Polygonalplatten mit den spezifischen Merkmalen eines Betonpflasters verbindet.
 
() Neuer Katalog von Lithonplus mit Anregungen und Gestaltungstipps
Für Garten- und Landschaftsplaner wie auch für Gartenbesitzer, die nach dem langen Winter frischen Wind in ihre Grünanlage bringen wollen, bietet der neue Gartenkatalog von Lithonplus auf mehr als 100 Seiten viele Tipps und Anregungen rund um Terrassenplatten, Pflaster, Palisaden, Stufen und vieles mehr.
 
() Botament startet eigenes GaLaBau-Programm
Wackelnde Steine und ausgebrochene Fugen gehören zu den häufigsten Schadensbildern bei Pflaster- und Plattenbelägen im Garten-/GaLaBau-Bereich. Die Folge sind alljährliche Ausbesserungsarbeiten von schadhaften Flächen. Vor diesem Hintergrund hat Botament das System Botazit Garden als einfache und praxistaugliche Alternative zu herkömmlichen dränagefähigen Fugenmörtelsysteme entwickelt.
 
() Flächendrainage schützt Muschelkalk vor der Openbare Bibliotheek Amsterdam
Mehr als 1,5 Millionen Bücher auf 28.000 Quadratmetern Fläche: Die neue Zentrale der "Openbare Bibliotheek Amsterdam" (OBA) ist die größte öffentliche Bibliothek Europas - und eines der spektakulärsten Gebäude Amsterdams.Der Eingangsbereich soll als öffentlicher Raum dienen, unterstrichen durch den dort verarbeiteten Muschelkalk. Um den hochwertigen Naturstein zu schützen, kam hier die Flächendrainage AquaDrain EK von Gutjahr zum Einsatz.
 
() Baumfällungen und Rodungen in Hausgärten ganzjährig erlaubt
Der BGL hat erreicht, dass jetzt die Definition des Begriffs "gärtnerisch genutzte Grundflächen" im Bundesnaturschutzgesetz analog dem Pflanzenschutzrecht vorgenommen wurde. Für den Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau ist das Bundesnaturschutzgesetz, insbesondere die Auslegung des §39 Abs. 5 Satz 1 Nr.2 BNatSchG, von besonderer Bedeutung. Denn diese Auslegung regelt unter anderem die Verbotszeiten von Baumfällungen.

  

 

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