Bauletter, BAULINKS.de-Meldungen, vom 26.4.2010
Die
Walter Schrickel Süddeutsche Glühlampenfabrik nutzt eine Lücke in den
EU-Vorschriften und profitiert mit einer simplen Umbenennung von dem
EU-Verbot der 100 Watt-Birne. Wie das Wirtschaftsmagazin 'impulse'
(Ausgabe 5/2010, EVT 29. April) berichten wird, verkauft der
mittelständische Glühlampen-Produzent die 100-Watt-Birne als "Allgebrauchslampe
für Spezialzwecke" und erlebt damit einen ungeheuren Boom. Die Firma ist
laut 'impulse' mittlerweile die einzige in Europa, die solche Glühbirnen
liefern kann. Vertriebsleiter Peter Strenger sieht das so: "Nur wenige
Lampen sind
verboten, die meisten nicht, und ohne sie geht nichts, alles würde
zusammenbrechen."
Denn die Allgebrauchslampe für Spezialzwecke darf weiterhin 100
Watt haben, wenn sie in Flughäfen, Bahnhöfen, Kühlschränken und
Backöfen sowie in
wetterfesten Lampen oder in Taxi-Schildern auf den Dächern der
Fahrzeuge leuchtet. Der Mittelständler bekommt aufgrund der großen
Nachfrage allmählich Probleme mit seinen Zulieferern. So können
einige, darunter auch Tochtergesellschaften von
Osram
und
Philips, den Bedarf des letzten Glühlampen-Produzenten an
Vorprodukten kaum noch decken. Das Unternehmen sucht deshalb
"ständig und überall Vormaterial-Zulieferer". Schließlich ist es
ein lohnendes Geschäft: Kostete vor dem Verbot eine 100-Watt-Birne
im Schnitt 98 Cent sind es inzwischen 1,85 Euro.
Hätt' es Sie eigentlich gewundert, wenn die hier vorgestellte
Glühlampenfabrik nicht aus dem südwestdeutschen Bundesland kommen
würde, in dem man alles kann außer Hochdeutsch? Unser erstes
Geschäftsmodell in den heutigen Beiträge kommt dagegen aus dem
Bonner Raum:
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Gartenhaus vom Architekten (nicht nur für Architekten)
Mit einem bemerkenswerten Gartenhaus-Konzept wendet sich das Unternehmen
Feinesse Innovationen aus Bonn an Ästheten und Freunde der
zeitlos-klassischen Architektur. Oberste Maxime für das Unternehmen war es
nach eigenen Angaben, ein bezahlbares Architekten-Gartenhaus zu kreieren:
"Gartana". Das Gartenhaus ist ausgehend von drei Basisgrößen um beliebig
viele Module erweiterbar und kann je nach gewünschter Verwendung
vergrößert und ausgestaltet werden.
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Selbsttrocknender Fundamentstein für Holzkonstruktionen im
Garten
Wirksamen Feuchte- und
Schimmelschutz für Gartenhäuser, Terrassen oder die
Brennholzlagerung: Das bietet der neue "Fundamentstein" der Firma
Christoph, der ab sofort im Handel erhältlich ist.
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Terrassen-Öl mit Anti-Rutsch-Partikeln für rutschfeste
Holzterrassen
Eine Holzterrasse zählt zu den Highlights der Gartengestaltung. Dennoch
hegen in jüngster Vergangenheit viele Hausbesitzer Zweifel, ob sie sich
für diesen zeitlosen Klassiker entscheiden sollen. Denn schwül-feuchte
Sommermonate und zunehmend verregnete Winter bieten Algen und Pilzen
gerade auf Gartenhölzern beste Lebensbedingungen. Der schwarz-grünliche
Bewuchs ist nicht nur ein optischer Makel. Feuchte Holzterrassen fördern
vor allem die Rutschgefahr.
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Flüssigboden mit RAL Gütezeichen
Neue Möglichkeiten im Straßen- und Tiefbau ermöglicht der so genannte
Flüssigboden: ein zeitweise fließfähiger und selbstverdichtender Baustoff
für bautechnische Zwecke, der sowohl aus Bodenmaterial, aus natürlichen
und aufbereiteten Gesteinskörnungen als auch aus geprüften
Recyclingmaterialien hergestellt werden kann.
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Bockhorn, Penter und Terca gemeinsam im "Produktprogramm
Pflasterklinker"
Im
neuen Pflasterklinker-Sortiment 2010 hat
Wienerberger die Produkte der drei
Traditionsmarken Bockhorn, Penter und Terca zusammengeführt. Das so geschaffene
Gesamtsortiment für den Bereich Flächenbefestigungen enthält eine deutlich
erweiterte Angebotsvielfalt mit etlichen Neuheiten.
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Pflasterklinker trifft auf Frischgrätverband und Bachmäander
Funktionalität,
Wirtschaftlichkeit und Ökologie in einem farblich umfangreichen Sortiment - das
versprechen Pflasterklinker wie beispielsweise der "Bologna antica" von A·K·A
bzw.
CRH. Dank der gerumpelten Form und den unregelmäßigen Strukturen vermeiden
sie die Strenge anderer Außenbeläge. Doch neben Form und Farbe des einzelnen
Klinkersteins bestimmt die Verlegung im Verband ganz wesentlich seine
Wirkung.
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Kein Puzzle für Verleger: Betonpflaster in Polygonal-Optik
Betonpflaster
steht was Farben, Formate und Oberflächenausführungen angeht, schon lange nicht
mehr hinter Natursteinen zurück. Was bislang
vielleicht aber fehlte, war eine echte Alternative zu den bekannten Polygonalplatten.
Doch Jasto bietet jetzt mit seinem
Via Appia-Pflaster ein System an, das die ansprechende Optik von Polygonalplatten
mit den spezifischen Merkmalen eines Betonpflasters verbindet.
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Neuer Katalog von Lithonplus mit Anregungen und
Gestaltungstipps
Für
Garten- und Landschaftsplaner wie auch für Gartenbesitzer, die nach dem langen Winter frischen Wind in ihre Grünanlage
bringen wollen, bietet der neue Gartenkatalog von
Lithonplus auf mehr als 100
Seiten viele Tipps und Anregungen rund um Terrassenplatten,
Pflaster,
Palisaden, Stufen und vieles mehr.
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Botament startet eigenes GaLaBau-Programm
Wackelnde Steine und ausgebrochene Fugen gehören zu den häufigsten
Schadensbildern bei Pflaster- und Plattenbelägen im
Garten-/GaLaBau-Bereich.
Die Folge sind alljährliche Ausbesserungsarbeiten von schadhaften Flächen.
Vor diesem Hintergrund hat
Botament das System Botazit Garden als einfache und praxistaugliche
Alternative zu herkömmlichen dränagefähigen Fugenmörtelsysteme entwickelt.
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Flächendrainage schützt Muschelkalk vor der Openbare
Bibliotheek Amsterdam
Mehr als 1,5 Millionen Bücher auf 28.000 Quadratmetern Fläche: Die neue
Zentrale der "Openbare Bibliotheek Amsterdam" (OBA) ist die größte
öffentliche Bibliothek Europas - und eines der spektakulärsten Gebäude
Amsterdams.Der Eingangsbereich soll als öffentlicher Raum dienen,
unterstrichen durch den dort verarbeiteten Muschelkalk. Um den
hochwertigen Naturstein zu schützen, kam hier die Flächendrainage AquaDrain EK von
Gutjahr zum Einsatz.
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Baumfällungen und Rodungen in Hausgärten ganzjährig erlaubt
Der
BGL hat erreicht, dass jetzt die Definition des Begriffs "gärtnerisch
genutzte Grundflächen" im Bundesnaturschutzgesetz analog dem
Pflanzenschutzrecht vorgenommen wurde. Für den Garten-, Landschafts- und
Sportplatzbau ist das Bundesnaturschutzgesetz, insbesondere die Auslegung
des §39 Abs. 5 Satz 1 Nr.2 BNatSchG, von besonderer Bedeutung. Denn diese
Auslegung regelt unter anderem die Verbotszeiten von Baumfällungen.
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