Bauletter, BAULINKS.de-Meldungen, vom 1.12.2010Müll verschwindet aus den dualen SystemenHersteller von verpackten Produkten sind gesetzlich verpflichtet, die von ihnen in Verkehr gebrachten Verpackungen zu sammeln und zu verwerten. Sie müssen Verkaufsverpackungen, die bei privaten Verbrauchern als Verpackungsmüll anfallen, bei den neun bundesweit tätigen dualen Systemen lizenzieren. Doch Theorie und Praxis klaffen wohl weit auseinander: Ein Drittel der Verpackungen - zwei Millionen Tonnen - sollen laut Deutscher Umwelthilfe (DUH) nicht beim Recyclingsystem der dualen Systeme angemeldet. Das habe verheerende Folgen für den Umwelt- und Ressourcenschutz - und wird von den Vollzugsbehörden in den meisten Bundesländern stillschweigend hingenommen. Nur die fünf Länder Bayern, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Berlin und Thüringen kontrollieren offensichtlich die umweltgerechte und ordentliche Umsetzung der Verpackungsverordnung zumindest ausreichend. Die anderen Bundesländer setzen die Verpackungsverordnung entweder nur unzureichend um oder unterlassen wie Klassenletzter Niedersachsen praktisch jede Anstrengung. "Mit dem Wegsehen und Nicht-Kontrollieren der Verpackungsverordnung billigen, ja fördern die Behörden geradezu das Downcycling und die Verbrennung von wertvollen Sekundärrohstoffen", sagte DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch dazu. Die Nicht-Lizenzierung von Verpackungen verschlechtere das Recycling, da die dualen Systeme die vorgeschriebenen Mindest-Recyclingquoten auf Basis der lizenzierten Verpackungsmenge berechnen und lediglich die gesetzlich geforderten Mindestquoten erfüllt werden müssen. Mit anderen Worten: Je kleiner die Lizenzmenge ist, desto weniger Wertstoffe werden recycelt. Unternehmen, die Verpackungen gar nicht, unvollständig oder nicht korrekt lizenzieren, handeln ordnungswidrig. Da sie damit jedoch relativ hohe Kosten einsparen können und das Risiko, von den Kontrollbehörden ertappt zu werden, bislang gering war, nehmen etliche Unternehmen dieses Risiko in Kauf. Die Zahlen sprechen für sich: Nach Schätzungen der Gesellschaft für Verpackungsmarktforschung fallen in Deutschland jährlich rund 2,2 Mio. Tonnen Glasverpackungen, 1,7 Mio. Tonnen Papierverpackungen und 2,0 Mio. Tonnen Leichtverpackungen in den Haushalten an. Im Vergleich zu den Verpackungsmengen, die bei den dualen Systemen für das Jahr 2010 gemeldet sind, werden rund 226.000 Tonnen Glasverpackungen (10 Prozent), 882.000 Tonnen Papierverpackungen (51 Prozent) und 925.000 Tonnen Leichtverpackungen (46 Prozent) offensichtlich nicht lizenziert. Gegenüber 2009 soll sich die Situation damit weiter verschlechtert haben. Bayern, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Berlin und Thüringen führen das Ranking der Bundesländer an. Die Top 5 nutzen die Vollzugsmöglichkeiten und überwachen die Umsetzung der Verpackungsverordnung. In Sachsen und Berlin werden alle hinterlegten Vollständigkeitserklärungen geprüft, Bayern und Rheinland-Pfalz prüfen immerhin bis zu 50 Prozent. Bayern, Rheinland-Pfalz und Sachsen unternehmen neben einer Plausibilitätsprüfung auch inhaltliche Prüfungen der hinterlegten Vollständigkeitserklärungen. Alle Top 5-Bundesländer verfolgen aktiv gemeldete und festgestellte Verstöße der Verpackungsverordnung. "Die Tatsache, dass einzelne Bundesländer in der Lage sind, die Einhaltung der Regelungen in der Verpackungsverordnung zu kontrollieren, zeigt, dass ein Vollzug möglich ist. Es ist eine Frage der Prioritätensetzung - und die scheint in einigen Bundesländern nicht zu stimmen", sagte Maria Elander, Leiterin Kreislaufwirtschaft der DUH. Die DUH hält aber auch strukturelle Verbesserungen der Kontrollmöglichkeiten der Bundesländer für erforderlich. Dazu gehören u.a. automatische Auswertungs- und Abgleichmöglichkeiten der beim Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK) von Herstellern und Systembetreibern hinterlegten Daten. Die letzten Plätze des Länderrankings belegen laut DUH übrigens Hessen, Hamburg, Schleswig-Holstein, Sachsen-Anhalt und Niedersachsen. Die Umweltministerien in Hessen, Sachsen-Anhalt und Niedersachsen sind grundsätzlich nicht in der Lage bzw. Willens, Auskünfte zum Vollzug der Verpackungsverordnung zu geben. Weder hätten sie einen Überblick über den Umfang oder die Art der womöglich durchgeführten Kontrollen, noch wissen sie, ob oder wie konkrete Hinweise auf Verdachtsfälle von den zuständigen Kontrollbehörden verfolgt und ggf. geahndet werden. So sollen beispielsweise in Hessen in 111 Fällen der Verdacht eines Verstoßes gegen §10 der Verpackungsverordnung von Marktteilnehmern geäußert und vom Ministerium an die zuständigen Regierungspräsidien weitergeleitet worden sein. Das Ministerium hat allerdings keine Kenntnis darüber, was aus den gemeldeten Fällen möglicher Verstöße überhaupt geworden ist. Niedersachsen fällt in Sachen Vollzug der Umweltgesetzgebung als schlechtestes Bundesland auf und belegt den letzten Platz des Länderrankings. Auf die insgesamt 16 Fragen der DUH antwortete das Niedersächsische Ministerium für Umwelt und Klimaschutz elf Mal, dass die erbetenen Informationen dem Ministerium nicht vorlägen. Es wurde zumeist auf die Zuständigkeit der unteren Abfallbehörden verwiesen. "Es ist völlig inakzeptabel, dass das niedersächsische Umweltministerium nicht weiß und offensichtlich auch nicht wissen will, wie die Umweltgesetzgebung umgesetzt wird", sagte Resch. Es gehöre zur Verantwortung einer oberen Umweltbehörde zu wissen, welche Regelungen wie und wie oft kontrolliert werden. Verfeuert wird heute in den Bauletter/Baulinks-Beiträgen noch keine Verpackung - eventuell aber morgen.
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