Bauletter, BAULINKS.de-Meldungen, vom 11.9.2011Auch Privatnutzer können von Ökodesign-Richtlinie betroffen seinDie Bundesregierung will „in Ausnahmefällen“ auch private Endnutzer für die Einhaltung der europäischen Ökodesign-Richtlinie haften lassen. Dies gelte in den Fällen, in denen private Endnutzer ein energieverbrauchsrelevantes Produkt direkt in den Gemeinschaftsmarkt einführen und es keine anderen Produktverantwortlichen wie Hersteller oder Importeure gibt, heißt es in der Gegenäußerung der Bundesregierung zur Stellungnahme des Bundesrates (17/6893) zum Gesetzentwurf zur Änderung des Energiebetriebene-Produkte-Gesetzes. Der Bundesrat hatte verlangt, private Endverbraucher von den Anforderungen des Gesetzes auszunehmen.
Mit dem Gesetzentwurf wird der Anwendungsbereich der
Ökodesign-Richtlinie auf alle energieverbrauchsrelevanten Geräte
ausgeweitet. Das bedeutet nach Angaben der Regierung, dass neben
Geräten, die mit Energie betrieben werden, künftig auch Produkte
erfasst werden, die selbst keine Energie verbrauchen, aber während
ihrer Nutzung den Verbrauch von Energie beeinflussen. Die
EU-Kommission plane nach dem Inkrafttreten der ersten
Ökodesign-Anforderungen (betreffen zum Beispiel
Haushaltsglühlampen) Ökodesign-Anforderungen für weitere 23
Produktgruppen, heißt es im Gesetzentwurf der Bundesregierung.
Eine Überprüfung von Produkten soll entlang der gesamten
Vermarktungskette möglich sein. ... Kommen wir zu den
Heizungs-Beiträgen im heutigen Bauletter:
Kostenfalle Einrohrheizung
eccolution: Kermis Sanierungssystem für Einrohrheizungen
TELL - Thermostatic Efficiency Label für
Heizkörperthermostatventile
Dedalo und Tratto: Neue italienische Designheizkörper von Bemm
Nachträglicher Einbau einer Fußbodenheizung mit cuprotherm MINI
Ansehnliche Dunkelstrahler für überdachte Außenbereichen
Neuer Infrarot-Ölheizstrahler mit einer Leistung von 17 kW
|