| Bauletter, BAULINKS.de-Meldungen, vom 13.9.2012REACH: Umweltbundesamt sieht weitere Stoffe als “besonders besorgniserregend” anZwei hormonell wirksame Stoffe, die unter anderem in Lacken und 
			  Farben verwendet werden, sollen als "besonders besorgniserregend" 
			  eingestuft werden. Dafür setzt sich Deutschland aktuell auf 
			  Vorschlag des 			  
			  Umweltbundesamtes (UBA) bei der
			  Europäischen 
			  Chemikalienbehörde (ECHA) ein. Insgesamt schlägt Deutschland 
			  acht Chemikalien zur Einstufung als "besonders besorgniserregend" 
			  vor, darunter solche, die zum Beispiel Outdoor-Kleidung und 
			  Teppichen  Hormonell wirksame Substanzen kommen in zahlreichen Alltagsprodukten vor. Sie verbreiten sich in der Umwelt und können Lebewesen teilweise erheblich schädigen. Beispiel Nonylphenol: Der Stoff ist bereits für zahlreiche Anwendungen verboten. Trotzdem lassen sich Spuren der Chemikalie in Gewässern finden - zum Teil in hohen Konzentrationen. Der Stoff wird unter anderem als Hilfsmittel zum Herstellen von Textilien, in Harzen und Lacken eingesetzt. Wissenschaftliche Studien beweisen, dass Nonylphenol das Hormonsystem von Fischen beeinträchtigt und schon in geringen Konzentrationen Entwicklung und Fortpflanzung der Tiere schädigt. Ein ähnliches Problem stellen Octylphenolethoxylate dar. Diese Stoffe kommen in Farben, Lacken und Klebstoffen vor. Gelangen sie über das Abwasser in Kläranlagen und Gewässer, kann sich das hormonell wirksame Octylphenol bilden. Octylphenol beeinträchtigt bereits in geringen Konzentrationen die Fortpflanzung und Entwicklung von Fischen. Unter den insgesamt 54 neuen Vorschlägen der 
			  EU-Mitgliedstaaten sowie der ECHA für "besonders 
			  besorgniserregend" Stoffe befinden sich mehrere per- und 
			  polyfluorierte Chemikalien - abgekürzt als PFC. Sie kommen wegen 
			  ihrer  Die europäische Chemikalienverordnung REACH sieht eine breite Beteiligung der Öffentlichkeit vor. Unternehmen, Umwelt- und Verbraucherverbände, Behörden und auch interessierte Bürgerinnen und Bürger können auf der Website der ECHA die Vorschläge 45 Tage lang kommentieren. Danach entscheiden Vertreter der EU-Mitgliedstaaten, ob sie einen Stoff als "besonders besorgniserregend" bewerten. Stimmen sie zu, nimmt die ECHA den Stoff in die Kandidatenliste auf. Für alle Stoffe auf dieser Liste besteht eine Informationspflicht gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern. Sie können beim Handel kostenfrei Informationen darüber erhalten, ob und in welcher Konzentration ein "besonders besorgniserregender" Stoff in einem Produkt vorkommt. Am einfachsten geht das online über die REACH-Abfrage auf www.reach-info.de.. In vielen Fällen lässt sich allein mit dem Strichcode des Produktes eine Email-Anfrage an den Hersteller versenden. ... Kommen wir von wetterfester Kleidung, Kochgeschirr, Papier oder Teppichen zu wetterfesten Gebäuden: 
 
	
	Feuerverzinkereien erfüllen bereits Anforderungen des Stahlbauregelwerks EN 
	1090  
	
	Merkblatt zur Eurocode-Einführung: „Geschraubte Verbindungen im Stahlbau“  
	
	Neue Broschüre zum Geschosswohnungsbau-Mauerziegel „Unipor WS09 Coriso“ 
	  
	
	Bisorocket - Bisotherm-Neuentwicklung für den Geschosswohnungsbau  
	
	Gussek Haus realisiert Effizienzhäuser mit zweischaligen Wandaufbauten  
	
	„Neuer Wärmebrückenkatalog“ in vierter, überarbeiteter Auflage bei Beuth 
	erschienen  
	
	Ceresit-Silaninjektion sperrt aufsteigende Feuchtigkeit im Mauerwerk  
	
	Dämmstoffwanne mit Gefitas für 400 Jahre junges Schwarzwald-Plusenergiehaus  
	
	Fachbuch: „Abdichtung - fachgerecht und sicher“  
	
	Empfehlungen des Arbeitskreises „Baugruben“ (EAB) in 5. Auflage  
 | 





 
 
