Bauletter, BAULINKS.de-Meldungen, vom 13.9.2012REACH: Umweltbundesamt sieht weitere Stoffe als “besonders besorgniserregend” anZwei hormonell wirksame Stoffe, die unter anderem in Lacken und
Farben verwendet werden, sollen als "besonders besorgniserregend"
eingestuft werden. Dafür setzt sich Deutschland aktuell auf
Vorschlag des
Umweltbundesamtes (UBA) bei der
Europäischen
Chemikalienbehörde (ECHA) ein. Insgesamt schlägt Deutschland
acht Chemikalien zur Einstufung als "besonders besorgniserregend"
vor, darunter solche, die zum Beispiel Outdoor-Kleidung und
Teppichen Hormonell wirksame Substanzen kommen in zahlreichen Alltagsprodukten vor. Sie verbreiten sich in der Umwelt und können Lebewesen teilweise erheblich schädigen. Beispiel Nonylphenol: Der Stoff ist bereits für zahlreiche Anwendungen verboten. Trotzdem lassen sich Spuren der Chemikalie in Gewässern finden - zum Teil in hohen Konzentrationen. Der Stoff wird unter anderem als Hilfsmittel zum Herstellen von Textilien, in Harzen und Lacken eingesetzt. Wissenschaftliche Studien beweisen, dass Nonylphenol das Hormonsystem von Fischen beeinträchtigt und schon in geringen Konzentrationen Entwicklung und Fortpflanzung der Tiere schädigt. Ein ähnliches Problem stellen Octylphenolethoxylate dar. Diese Stoffe kommen in Farben, Lacken und Klebstoffen vor. Gelangen sie über das Abwasser in Kläranlagen und Gewässer, kann sich das hormonell wirksame Octylphenol bilden. Octylphenol beeinträchtigt bereits in geringen Konzentrationen die Fortpflanzung und Entwicklung von Fischen. Unter den insgesamt 54 neuen Vorschlägen der
EU-Mitgliedstaaten sowie der ECHA für "besonders
besorgniserregend" Stoffe befinden sich mehrere per- und
polyfluorierte Chemikalien - abgekürzt als PFC. Sie kommen wegen
ihrer Die europäische Chemikalienverordnung REACH sieht eine breite Beteiligung der Öffentlichkeit vor. Unternehmen, Umwelt- und Verbraucherverbände, Behörden und auch interessierte Bürgerinnen und Bürger können auf der Website der ECHA die Vorschläge 45 Tage lang kommentieren. Danach entscheiden Vertreter der EU-Mitgliedstaaten, ob sie einen Stoff als "besonders besorgniserregend" bewerten. Stimmen sie zu, nimmt die ECHA den Stoff in die Kandidatenliste auf. Für alle Stoffe auf dieser Liste besteht eine Informationspflicht gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern. Sie können beim Handel kostenfrei Informationen darüber erhalten, ob und in welcher Konzentration ein "besonders besorgniserregender" Stoff in einem Produkt vorkommt. Am einfachsten geht das online über die REACH-Abfrage auf www.reach-info.de.. In vielen Fällen lässt sich allein mit dem Strichcode des Produktes eine Email-Anfrage an den Hersteller versenden. ... Kommen wir von wetterfester Kleidung, Kochgeschirr, Papier oder Teppichen zu wetterfesten Gebäuden:
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