Bauletter, BAULINKS.de-Meldungen, vom 20.11.2013

Mindestlöhne der Bauwirtschaft nicht unbedingt ein Vorbild

Die Diskussion um einen flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohn nimmt häufig Bezug auf den bereits 1997 eingeführten tariflichen Mindestlohn in der Bauwirtschaft. Die Übertragbarkeit der hier überaus positiven Erfahrungen mit einem Mindestlohn von aktuell zwischen 10,25 und 13,70 Euro auf andere Branchen müsse jedoch bezweifelt werden - heißt es bei der SOKA-Bau.

Von der Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns können ganz unterschiedliche Effekte ausgehen, je nachdem wie die "Kräfteverhältnisse" zwischen Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite vor der Einführung eines solchen Mindestlohns verteilt sind. Liegen die Löhne im Niedriglohnbereich unterhalb der sogenannten Grenzproduktivität - verfügt der Arbeitgeber also über eine große Marktmacht -, kann der Mindestlohn sogar zu positiven Lohn- und Beschäftigungseffekten führen. Diese Überlegungen erklären vielleicht, warum empirische Studien je nach Branche zu unterschiedlichen Ergebnissen kommen, was die Auswirkung von Mindestlöhnen angeht.

Zumindest in der Bauwirtschaft kann die Einführung der tariflichen Mindestlöhne als voller Erfolg gelten. So kommt ein Gutachten im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung, Rheinisch-Westfälisches Institut für Wirtschaftsforschung, Institut für Sozialforschung und Gesellschaftspolitik, 2011, Evaluation bestehender gesetzlicher Mindestlohnregelungen - Branche: Bauhauptgewerbe) zu dem Ergebnis, dass die Einführung der tariflichen Mindestlöhne im Baugewerbe ...
  • zu positiven Lohneffekten geführt hat, vor allem in Ostdeutschland, wo deutlich mehr Beschäftigte vom Mindestlohn betroffen waren - und auch noch sind - als in Westdeutschland;
  • zu keinem signifikanten Beschäftigungseffekt (weder positiv noch negativ) bei deutschen Baubetrieben geführt hat;
  • nicht zu einer Senkung des Arbeitnehmerschutzes geführt hat;
  • die Wettbewerbsfähigkeit sowohl der betroffenen Betriebe als auch die der gesamten Branche nicht verändert hat.
Die Übertragbarkeit der Ergebnisse auf andere Branchen, besonders auf einen flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohn - wie er derzeit im Rahmen der Koalitionsgespräche zwischen CDU und SPD diskutiert wird -, muss allerdings bezweifelt werden. So legen bereits die theoretischen Überlegungen nahe, dass die Beschäftigungswirkungen bei einem flächendeckenden Mindestlohn in den einzelnen Branchen sehr unterschiedlich sein werden. Darüber hinaus ist die Bauwirtschaft von einigen Besonderheiten geprägt. So ist die Branche sehr arbeitsintensiv, das heißt Arbeit kann hier nicht einfach durch Kapital ersetzt werden. Ferner hat es bei Einführung der Mindestlöhne in der Bauwirtschaft einen großen Anteil an ausländischen Betrieben gegeben, die den nach Deutschland entsandten Mitarbeitern Niedriglöhne gezahlt haben. Nach Einführung der Mindestlöhne sind die Entsendungen stark zurück gegangen.

Der Erfolg oder Misserfolg eines flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohns kann aus diesem Grund nur sehr bedingt aus den Erfahrungen in der Bauwirtschaft abgeleitet werden. Aber auch in anderen Bereichen hört die Politik ja nicht immer auf die Baubranche.

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