Bauletter, BAULINKS.de-Meldungen, vom 6.6.2014 |
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Unempfänglich für Musik?Sie lässt Menschen selig schwelgen oder entnervt die Polizei rufen - aber kalt lässt die Musik wohl keinen, dachte man bisher: Wie das GEO-Magazin in seiner letzten Ausgabe berichtet hat, sind schätzungsweise zwei bis drei Prozent der Menschheit für derartige Klänge schlichtweg unempfänglich. Und das, obwohl sogenannte „musikalische Anhedonisten“ auf andere Reize wie Geldgewinn oder Sex völlig normal reagieren und Musik auch als solche erkennen können - das ergab zumindest eine Studie eines spanisch-kanadischen Forscherteams um Josep Marco-Pallarés von der Universität Barcelona. Von seiner Entdeckung erhofft sich Pallarés ganz neue Erkenntnisse, wie Musik neuronal verarbeitet wird. Auch die Frage, wie der Mensch in seiner Entwicklungsgeschichte zur Musik gekommen ist, könnte neu beantwortet werden.Zur Erinnerung: Das Wort „Hedonismus“ (ohne „An“ als Vorsilbe) kommt aus dem Alt-Griechischen: ἡδονή bzw. hēdonḗ steht für „Freude, Vergnügen, Lust, Genuss, sinnliche Begierde“. Dabei geht es laut Wikipedia um eine philosophische bzw. ethische Strömung, deren Grundthese lautet, dass einzig Lust bzw. Freude und die Vermeidung von Schmerz bzw. Leid intrinsisch oder allgemein wertvoll seien. Im Gegensatz zu dem philosophischen Verständnis wird im alltagssprachlichen Gebrauch mit dem Begriff Hedonismus häufig eine nur an momentanen Genüssen orientierte egoistische Lebenseinstellung bezeichnet ... passend zu unseren heutigen Sonnenschutzmaßnahmen: |
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Ausgezeichnetes elips4sun-Sonnensegel mit heimeliger Wölbung http://www.baulinks.de/webplugin/2014/0970.php4 Markantes Merkmal des mit einem Red Dot Award ausgezeichneten elips4sun-Sonnensegels ist seine automatische 3D-Wölbungstechnik: Sobald das Segel mit Hilfe eines Elektromotors ausfährt, wölbt sich die Tuchfläche konvex nach oben. weiter lesen |
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Markise aus seidenmatt gebürstetem V4A-Edelstahl: ES-1 von Markilux http://www.baulinks.de/webplugin/2014/0969.php4 Wer eine Markise erwirbt, der tut dies zu allererst, um im Sommer gemütlich im Schatten sitzen zu können und/oder um zu verhindern, dass sich Räume aufheizen. Wer zudem das Besondere sucht, könnte sich für Edelstahl-Markisen interessieren. weiter lesen |
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Pergola-Markise von Markilux mit zweifachem Sonnenschutz http://www.baulinks.de/webplugin/2014/0968.php4 Markilux hat seine Pergola-Markise um eine weitere Markise ergänzt. Diese lässt sich nach unten absenken und schützt dadurch vor tief stehender Sonne, leichtem Wind und fremden Blicken. Es gibt sie auch mit absenkbarer Rundsäule. weiter lesen |
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„Zehn Tipps rund ums Markisentuch“ von Weinor http://www.baulinks.de/webplugin/2014/0967.php4 Was muss bei der Auswahl des Markisentuchs beachtet werden? Wie wird es richtig gepflegt? Die Weinor-Broschüre „10 Tipps rund ums Markisentuch“ beantwortet diese sowie weitere Fragen und bietet dem Endkunden eine wertvolle Entscheidungshilfe. weiter lesen |
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Weinor optimiert PVC-Bespannung „Transparento“ für textile Terrassendächer http://www.baulinks.de/webplugin/2014/0966.php4 Bei Terrassendächern stellen die seitlichen dreieckigen oder trapezförmigen „Giebelflächen“ häufig eine Lücke im System dar: Während sich die Vorderseiten leicht mit Glas verschließen lassen, ist das bei den „Giebelflächen“ schon aufwändiger und für den Endkunden kostspieliger. weiter lesen |
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Österreichischer Markt für Sonnenschutzsysteme verdunkelte sich 2013 signifikant http://www.baulinks.de/webplugin/2014/0971.php4 Die insgesamt geringe Investitionsbereitschaft am österreichischen Bau zwang im Vorjahr selbst erfolgsverwöhnte Branchen wie jene für Sonnenschutzsysteme in die Knie. Die Erlöse im dortigen Markt sanken um 2% gegenüber dem Vorjahr. weiter lesen |
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Tarifabschluss im Bauhauptgewerbe nach Verstreichen der Erklärungsfrist nun verbindlich http://www.baulinks.de/webplugin/2014/0837.php4 Die Arbeitgeberverbände sowie die IG BAU haben für die rund 760.000 Beschäftigten das Anfang Mai 2014 in Frankfurt erzielte vorläufige Verhandlungsergebnis bestätigt. Und da die Erklärungsfrist am 5.6. ohne Widerspruch der Arbeitgeber verstrich, ist das erzielte Verhandlungsergebnis nun auch verbindlich. weiter lesen |