Bauletter, BAULINKS.de-Meldungen, vom 21.7.2014

Mieter muss Vorschuss zur Mängelbeseitigung auch wirklich einsetzen

Wenn der Eigentümer einer Immobilie seinem Mieter einen Vorschuss zur Mängelbe­sei­tigung übergibt, dann muss dieser auch dafür sorgen, dass die Arbeiten schnellstmög­lich in Angriff genommen werden. Tut er das nicht, riskiert er sogar die Kündigung (Bundesgerichtshof, Aktenzeichen VIII ZR 63/11) - darauf weist aktuell der Infodienst Recht und Steuern der LBS hin.

Der Fall: Es war kein kleiner Betrag, den ein Eigentümer im Vorgriff auf Mängelbesei­tigungsarbeiten seinem Mieter hatte zukommen lassen. Immerhin ging es um 135.000 Euro. Als das Geld verfügbar war, geschah trotzdem über einen längeren Zeitraum nichts. Der Eigentümer sprach seinem Mieter daraufhin die fristlose Kündigung aus. Dieses Verhalten stelle eine eklatante Verletzung des Vertrauensverhältnisses dar. Eine Fortsetzung des Vertrages sei ihm nicht zuzumuten.

Das Urteil: Der Bundesgerichtshof legte Wert darauf, dass man einem Mieter nicht generell vorschreiben könne, in welchem Zeitrahmen er gewisse Arbeiten erledigen lässt. Das hänge immer vom Einzelfall ab. Doch ein längeres Verschleppen stelle eine schwerwiegende Verletzung der mietvertraglichen Pflichten dar und berechtige - wie hier - zu einer fristlosen Kündigung. ... Und mängellos geht es bei uns auch nicht weiter:

BSB Ratgeber „Legionellenrisiko in Haus und Wohnung“ kompakt auf 2 Seiten
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Legionellen kommen in Trinkwasseranlagen von Gebäuden vor, sind in Lei­tungen und Duschköpfen zu finden. Während sie in kaltem Wasser in unge­fährlichen Konzentrationen auftreten und in heißem Wasser über 50°C be­ginnen abzusterben, können sich die Bakterien „wunderbar“ in warmem, stehendem Wasser vermehren. weiter lesen

Legionellen: Unterschätzte Gefahr in Privathaushalten, in Kaltwasserleitungen, ...
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Nach Schätzungen des Umweltbundesamtes erkranken in Deutschland jährlich zwischen 20.000 und 32.000 Personen an einer durch Legionel­len hervorgerufenen Lungenentzündung. Bei etwa 15% endet die Infek­tion tödlich. Um bis zu 100-mal höher ist zusätzlich die Zahl der Pon­tiac-Fie­ber-Fälle. weiter lesen

Neue optionale Rückspülautomatik für Druckminderer-Filterkombination DRUFI+ von SYR
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Mit der neuen Ausführung der Rückspülautomatik (RSA) 2316 für alle rück­spülbaren DRUFI+, DRUFI+max und Flanschfilter hat SYR den Funk­tionsum­fang, die Optik und den Bedienkomfort der Druckminderer-Fi­lter­kombination erweitert. weiter lesen

Wachstums-Chance „Wohlfühlwasser“: Berkefeld lanciert dazu ein Partnerprogramm
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Weiches Wasser bedeutet Komfort und hat praktische Vorteile. Darum unterstützt das Wassertechnikunternehmen Berkefeld mit dem „Berk­SOFT Premium Partnerpro­gramm“ Fachfirmen, die die wachsende Nach­frage nach Trinkwasserenthärtung für sich nutzen wollen. weiter lesen

Weiches Wasser ist nicht einfach einklagbar
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Ein Bürger hat keinen Anspruch darauf, dass ihm seine Gemeinde Trink­wasser in einem bestimmten Härtegrad liefert. Diesen Versuch hatte ein Grundstücks­besitzer unternommen, dem ein Härtegrad von 24,4 nicht zusagte. Doch das ist wohl durchaus noch im Bereich des Zumutba­ren - wie der Infodienst Recht und Steuern der LBS berichtet. weiter lesen

Omega: Kleine Unterputz-Spülkästen von Geberit zur optimalen Raumausnutzung
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Der Geberit Omega Unterputz-Spülkasten wurde für besondere Raumsi­tua­tionen und kleine Bäder konzipiert. Die Omega Serie ersetzt seit Juli 2014 den bisherigen UP200. Passend dazu: die neuen, kleineren Omega Betäti­gungsplatten mit kleinen Abmessungen. weiter lesen

Sigma und Omega: Neues Namenskonzept für Geberit Unterputz-Spülkästen
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Mit einem neuen Namenskonzept für die Unterputz-Spülkästen will Ge­be­rit mehr Transparenz bei der Zuordnung von Unterputz-Spülkästen und Betä­tigungsplatten schaffen: Künftig haben Betätigungsplatte und Spülkasten einen gemeinsamen „Familiennamen“. weiter lesen

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