Bauletter, BAULINKS.de-Meldungen, vom 23.9.2014

merkwürdige Steuervorteile

Kosten für den CO₂-Ausgleich einer Urlaubsreise oder für einen Föhn, für blaue Pillen oder den Schutz vor Elektrosmog: Hier geht es um Steuervorteile der besonderen Art - einige davon sind wirklich hilfreich, andere einfach nur sonderbar (Auswahl aus einer von der Vereinigten Lohnsteuerhilfe herausgegebenen Liste):

Nicht die Urlaubsreise, aber der CO₂-Ausgleich für den Flug ist absetzbar

Die Kosten für den Privaturlaub kann man nicht von der Steuer absetzen. Wer aber klimabewusst reist, darf immerhin die Kosten für den CO₂-Ausgleich in der Steuer­er­klär­ung eintragen. Als Wiedergutmachung für die Umweltverschmutzung überweist der Passagier Geld an eine Klimaschutzorganisation und kann diesen Ausgleich von der Steuer absetzen. Bedingung: Die Klimaschutzorganisation ist steuerbegünstigt. Dazu gehören zum Beispiel gemeinnützige Vereine und Stiftungen.

Übrigens: Mittlerweile lassen sich nicht nur Flugreisen, sondern auch Zug- oder Schiffsreisen inklusive Hotel­aufent­halte CO₂-neutral buchen. In diesem Fall können auch die Kosten für die Kohlendioxid-Kompensation der Anreise sowie des Hotel­aufent­halts abgesetzt werden.

Toupet, Perücke oder Haartransplantation sind absetzbar

Wer seine Haare aufgrund einer Krankheit verloren hat, kann die Kosten für den Haarersatz oder die Haartransplantation als außergewöhnliche Belastung von der Steuer absetzen. Vor der Investition sollte allerdings ein ärztliches Attest vorliegen.

Ein Föhn als Arbeitsmittel ist absetzbar

Benutzt ein Architekt in seinem Büro einen Föhn ausschließlich zum Trocknen seiner Tusche, kann er die Kosten dafür von der Steuer absetzen. Zu diesem sehr speziellen Steuervorteil kam es durch ein Urteil des Bundesfinanzhofs, das bereits im Jahr 1970 gefällt wurde (BStBl. 1971 II S. 17).

Baukosten zum Schutz vor Elektrosmog lassen sich absetzen

Zwei bis sechs Prozent der Deutschen halten sich laut Bundesamt für Strahlenschutz für "elektrosensibel". Sie reagieren mit Panikattacken, Migräne oder Tinnitus auf Elektrosmog. Zum Schutz vor den Strahlen von Strommasten oder Mobilfunk­basis­sta­tio­nen lassen viele Betroffene ihre Wohnung professionell abschirmen. Das kann teuer werden, aber einen Teil der Kosten für spezielle Fenster oder Türen, Bodenbeläge oder Wandfarben zum Schutz vor Elektrosmog kann man als außergewöhnliche Belastungen von der Steuer absetzen.

Kosten für neue Möbel wegen Formaldehydbelastung sind absetzbar

Sind Möbel so stark mit Formaldehyd belastet, dass sie gesundheitsgefährdend sind, kann man die Kosten für neues Mobiliar als außergewöhnliche Belastung von der Steuer absetzen. Das urteilte der Bundesfinanzhof im Mai 2002 (BStBl. 2002 II S. 592). Wichtig ist, dass vor dem Kauf der neuen Wohnungseinrichtung ein ent­spre­chen­des Gutachten vorliegt, zum Beispiel vom Gesundheitsamt, TÜV oder DEKRA. Liegt die Formaldehydkonzentration über dem von den Gesundheitsämtern festgelegten Wert, ist damit eine konkrete Gesundheitsgefährdung nachgewiesen und die Anschaffungskosten neuer Möbel sind absetzbar.

Übrigens: Falls die Schadstoffbelastung geringer ist, kann das bei empfindlichen Menschen zu Gesundheitsbeeinträchtigungen führen. Für sie gilt dann folgende Ausnahmeregelung: Zusätzlich zum technischen Gutachten muss durch amtsärztliches Attest nachgewiesen werden, dass die Schadstoffbelastung ursächlich für die gesundheitliche Beeinträchtigung ist. Ein solches Attest muss vor dem Austausch des Mobiliars eingeholt werden, dann sind die Kosten absetzbar. ... Oder man kümmert sich sich gleich um gesündere Bauweisen:

VBI-Leitfaden „Geotechnik“ für Bauherren, Architekten und Fachplaner
http://www.baulinks.de/webplugin/2014/1600.php4
Nicht alle Bauwerke sind Meisterwerke, aber alle brauchen ein Funda­ment auf sicherem Grund und Boden. Alles, was Auftraggeber, Archi­tek­ten und Fachplaner in diesem Zu­sammenhang über den Baustoff Baugrund wissen sollten, fin­den sie ab sofort im neuen VBI-Leitfaden „Geotechnik“. weiter lesen

Call for Papers zum 9. Internationalen BUILDAIR-Symposium bis zum 30.11.2014
http://www.baulinks.de/webplugin/2014/1599.php4
Das 9. Internationale BUILDAIR-Symposium am 8. und 9. Mai 2015 in Kassel verspricht wieder ein zukunftsorien­tiertes Programm rund um die Themen­felder luftdichte Gebäu­dehülle, Thermografie und Lüftungs­an­lagen. weiter lesen

Haus & Grund plädiert für Verbrauchsausweis: „Bedarfsausweis zu teuer“
http://www.baulinks.de/webplugin/2014/1598.php4
„Ausweise, die den theoretischen Energiebedarf eines Gebäudes ange­ben, sind teuer und haben für potenzielle Käufer und Mieter nur einen einge­schränkten Nutzen,“ diese Ansicht vertritt der Eigentümerverband Haus & Grund. Der Verband plädiert dafür, den Verbrauchs­ausweis zu­mindest als Alternative beizubehalten. weiter lesen

Energieeffizienz-Expertenliste: Übergangsfrist endet am 30. September
http://www.baulinks.de/webplugin/2014/1597.php4
In der Energieeffizienz-Expertenliste der dena für Förderprogramme des Bundes finden Verbraucher deutschlandweit qualifizierte Fachleute für Energieberatungen. Ab 1. Oktober 2014 gelten höhere Anforderungen für eine Neueintragung für das Förderprogramm Energieeffizient Bauen und Sanieren. weiter lesen

Die Energiewende muss zur Hauswende werden ... in Richtung Plusenergiegebäude
http://www.baulinks.de/webplugin/2014/1596.php4
Um die angestrebte Energiewende umzusetzen, sind zwei Faktoren entscheidend: Zum einen muss die Ener­gieeffizienz erhöht und zum anderen der Anteil erneuerbarer Energie gesteigert werden. Ersteres bedingt einen sparsamen Umgang mit Energie bei gleichbleibendem Komfort. weiter lesen

Sentinel Haus, Agrob Buchtal und Jasba: Fliesenveredelung für gesündere Gebäude
http://www.baulinks.de/webplugin/2014/1595.php4
Sentinel Haus Institut und die deutschen Keramik­fliesen-Marken Agrob Buchtal und Jasba kooperieren hinsicht­lich der Planung und Realisierung gesünderer und nachhaltiger Immobilien. weiter lesen

Impressum | Datenschutz © 1997-2023 BauSites GmbH