Bauletter, BAULINKS.de-Meldungen, vom 29.4.2015 |
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Wer zahlt bei Schäden nach 1.-Mai-Krawallen?Der 1. Mai steht vor der Tür und damit leider vielerorts wieder Ausschreitungen und Krawalle. „Wer in Stadtteilen und Gebieten wohnt, in denen Mai-Krawalle erfahrungsgemäß zu erwarten sind, sollte soweit wie möglich Vorsorge treffen und auch seinen Versicherungsschutz überprüfen“, erklärt Frank Steiner, Schaden-Experte bei der Zurich Versicherung. „Die Geschädigten sind oft unsicher, ob sie selbst für ihre zerstörten Besitztümer aufkommen müssen oder ob ihre Versicherung solche Schäden abdeckt. Bei Beschädigungen, die im Rahmen solcher Krawalle passieren, ist der Täter allerdings nur sehr selten festzustellen und damit haftbar zu machen“, so Steiner.Schäden an FahrzeugenEmpfehlenswert ist eine Voll- oder Teilkaskoversicherung für Fahrzeuge. Sind Fahrzeugscheiben zu Bruch gegangen, deckt diese Schäden bereits die Teilkaskoversicherung ab. „Da bei der Teilkaskoversicherung auch Gefahren wie Brand und Explosion versichert sind, greift diese zum Beispiel bei Brandstiftung durch einen Böller oder Brandsatz. In allen anderen Fällen von Vandalismus, etwa bei Blechschäden durch einen Pflasterstein, leistet eine Vollkaskoversicherung Schadenersatz“, erläutert Frank Steiner.Schäden an Gebäuden und HausratBrandschäden an Gebäuden und Hausrat, wie beispielsweise Briefkastenanlagen und Gartenmöbeln, werden in der Regel von der Wohngebäude- und Hausrat-Versicherung reguliert. Jedoch zahlt die Versicherung bei mit Eiern beworfenen Wänden oder beschädigten Türen und Fenstern nur, wenn in den Bedingungen des Vertrages böswillige Beschädigungen mitversichert sind. Zerstörte Fensterscheiben werden auch reguliert, wenn eine Glasversicherung besteht. Für Farbbesprühungen an der Hausfassade gilt: Solche Schäden sind nur gedeckt, wenn der Vertrag auch Graffitischäden einschließt.Verletzungen von (unbeteiligten) PersonenFür eine Übernahme der Schäden bei Demonstrationen ist ausschlaggebend, ob sich der Verletzte bewusst in die Gefahrenlage begeben hat. „Die Versicherungsgesellschaften leisten in der Regel, wenn der Geschädigte als Unbeteiligter bei einer Demonstration verletzt wird. Allerdings gilt auch hier, dass der Versicherungsschutz im Einzelfall geprüft werden muss“, erklärt Frank Steiner. Kommt es zu schweren Verletzungen mit Spätfolgen, die die Arbeitskraft beeinflussen, kann der Verletzte auch Leistungen aus einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung oder einer Grundfähigkeitsversicherung erhalten.zur Erinnerung: Der 1. MaiIn vielen Ländern - so auch in Deutschland - ist der 1. Mai ein gesetzlicher Feiertag. Seinen Ursprung hat dieser „Maifeiertag“ oder „Tag der Arbeit“ bei einem Generalstreik im Jahr 1886. Damals streikten viele tausend Arbeiter in den gesamten USA für einen Achtstundentag. Der 1. Mai war dort traditionell der sogenannte "Moving day": der Stichtag, an dem Arbeitsverträge ausliefen oder neu geschlossen wurden. Bei einer Kundgebung in Chicago kam es auch zu Ausschreitungen mit Toten und Verletzten. Vier Jahre später, im Jahr 1890, gab es an diesem Tag zum ersten Mal weltweit Massenstreiks und -demonstrationen. Bis heute ist der 1. Mai nicht überall ein friedlicher Feiertag. Seit den 1980er Jahren gibt es in Deutschland regelmäßig gewalttätige Ausschreitungen - besonders in Hamburg und Berlin - siehe auch Grafik rechts oben „Krawalle in Deutschland“. ... Wir wünschen Ihnen ein ruhige Hexennacht - zumal es Probleme genug gibt: |
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Neue Klage gegen chinesisches Dumping bei PV-Modulen und Solarzellen http://www.baulinks.de/webplugin/2015/0738.php4 Zollumgehung in Höhe von mehreren hundert Millionen Euro werfen europäische Unternehmen der chinesischen Solarindustrie vor. Demnach werden zunächst Solarmodule und Zellen in Drittländer verschifft, und erst von dort aus in die EU eingeführt. weiter lesen |
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Katastrophe sehenden Auges? Anhörung zu Stuttgart 21 am 6. Mai in Berlin http://www.baulinks.de/webplugin/2015/0737.php4 Der ehemalige Bahndirektor und Spezialist für Hochgeschwindigkeitsverkehr Sven Andersen bewertet das Bahnprojekt Stuttgart 21 als ein „ewiges Sicherheitsrisiko“. In der stern-Ausgabe Nr. 19 sagt er: „Man konstruiert eine Katastrophe sehenden Auges.“ weiter lesen |
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App „Feststellungen erfassen“ nun auch für Hygieneüberprüfungen von RLT-Anlagen http://www.baulinks.de/webplugin/2015/0736.php4 Die Android-App „Feststellungen erfassen“ vom Ingenieurbüro Printz ist für die fachgerechte Mängelerfassung konzipiert. Mit der Textbausteinbibliothek „VDI 6022“ ist die App nun auch für die Hygieneüberprüfung von RLT- |
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RC3 geprüfte Wetterschutzgitter aus Aluminium neu von MLL-Hamburg http://www.baulinks.de/webplugin/2015/0735.php4 MLL-Hamburg ist Hersteller von Lüftungs-, Wetter- und Sonnenschutz- |
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Dimplex Air 56: Neues 56-mm-Luftverteilsystem reduziert auf 8 Hauptkomponenten http://www.baulinks.de/webplugin/2015/0734.php4 Dimplex hat in Frankfut sein neues Luftverteilsystem Air 56 vorgestellt. Zentraler Bestandteil ist ein flexibles rundes Lüftungsrohr mit 56 mm Nennweite. Außerdem wurde die Anzahl benötigter Hauptkomponenten auf 8 reduziert. weiter lesen |
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Neues Luftverteilsystem für zentrale Wohnungslüftungssysteme von Viessmann http://www.baulinks.de/webplugin/2015/0733.php4 In seinem neu vorgestellten Luftverteilsystem sieht Viessmann eine universelle Lösung für alle Anwendungsfälle: Egal ob in Estrich, auf Rohbeton, in der Decke oder auf dem Dachboden – das neue Luftverteilsystem sollte sich überall leicht installieren lassen. weiter lesen |
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Klinisch reine Luft - z.B. in OP-Sälen - mit Reinluftdecke GEA Fresh Heaven MAXX O http://www.baulinks.de/webplugin/2015/0732.php4 GEA Fresh Heaven MAXX O ist ein Deckenlüftungsgerät mit turbulenzarmer Verdrängungsströmung (TAV) - ausgelegt für die hohen Anforderungen in Operationssälen mit dem Ziel, für Patienten während der Operation eine Schutzzone aus reiner Luft zu schaffen: weiter lesen |
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Topvex FC: Neue Kompaktlüftungsgerätereihe von Systemair für gewerbliche Einsätze http://www.baulinks.de/webplugin/2015/0731.php4 Systemair hat mit Topvex FC eine neue Kompaktlüftungsgerätereihe vorgestellt. Die Geräte in Flachbauweise zur Zwischendeckenmontage eignen sich für gewerbliche Anwendungen bis zu einer Luftleistung von 2.200 m³/h. weiter lesen |
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Neues Maico-Lüftungsgerät mit vielen Optionen erreicht erstmals Energieeffizienz-Label A+ http://www.baulinks.de/webplugin/2015/0730.php4 Maico will mit den neuen Lüftungsgeräten WS 320 und WS 470 mit Wärmerückgewinnung Maßstäbe setzen. Zum einen sollen sie sehr sparsam mit Energie umgehen, zum andern sind sie vergleichsweise flexibel ausstattbar. weiter lesen |
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Zehnder kündigt mit ComfoAir Q für 2016 eine neue Generation zentraler Lüftungsgeräte an http://www.baulinks.de/webplugin/2015/0729.php4 Zehnder stellte eine neue Modellserie zentraler Lüftungsgeräte vor. Mit ComfoAir Q sollen ab 2016 die Zehnder-Klassiker der Baureihe ComfoAir 350/550 durch ein in vielen Details verbessertes Gerät abgelöst werden. weiter lesen |