Bauletter, BAULINKS.de-Meldungen, vom 30.1.2016

Klassifizierung von Drohnen

Drohnen, auch Multikopter und Quadrokopter genannt, zählten zu den Top-Geschenken im Weihnachtsgeschäft 2015, gehören zu den Highlights der Nürnberger Spielwaren­messe und sind wohl auch ein wichtiges Thema auch der anstehenden Dach+Holz - siehe zur Erinnerung Beitrag „Dach+Holz 2016: Von Aufklärungsdrohnen bis Klima­schutz“ vom 12.10.2015 unter dem Stichwort „Dachdecker 4.0: Einsatz von Drohnen“. Doch bei allem Nutzen und Spaß, den Drohnen ihren Anwendern versprechen, klafft in weiten Teilen noch ein gesetzliches Vakuum bei der Frage, welche Regeln es beim Betrieb der Fluggeräte zu beachten gilt.


Foto: TÜV Rheinland AG /Heiko Stahl

TÜV-Vorschlag(!) für Klassifizierung

„Es gibt Vorschriften für die Anwendung und das Inverkehrbringen als Spielzeug und für die Anwendung als gewerblich eingesetztes, unbemanntes Luft­fahrt­system“, erklärt Oliver Brumm, Geschäftsfeldleiter für die Prüfung elektrischer Produkte bei TÜV Rhein­land. Diese seien jedoch vielfach nicht bekannt. „Ein Graubereich besteht in der Frei­zeit. Da liegt der Einsatz irgendwo zwischen Spielzeug und unbemanntem Luft­fahrt­system; das ist vom Gesetzgeber bisher unzureichend geregelt.“ Die Experten von TÜV Rheinland schlagen daher eine dreiteilige Klassifizierung von Drohnen als wich­ti­gen Schritt vor, um mehr Sicherheit zu erreichen:
  • erstens sehr leichte und einfache Drohnen als Spielzeug,
  • zweitens große Drohnen für den gewerblichen Einsatz sowie
  • drittens Systeme für den Einsatz im Sport- und Freizeitbereich.
„Wir sehen den Gesetzgeber in der Pflicht, mit entsprechenden Regelungen für Industrie und Anwender für Rechtssicherheit zu sorgen“, so Brumm.

unter 200 g, unter 5 kg, Bild, Ton, Video?

Als Spielzeug gelten Fluggeräte, die ausschließlich privat genutzt werden, für Kinder unter 14 Jahre ausgelobt werden und mit denen weder Bild-, Ton- noch Video­auf­nah­men gemacht oder übertragen werden können. Die Geräte haben einen maxi­ma­len Durchmesser von 50 cm und ein Gewicht von höchstens 200 Gramm. Mit diesen Geräten sind keine komplexen Flugmanöver möglich, sie sind in der Regel einfach zu montieren und verfügen auch nur über einfache Flugfunktionen wie Sinken oder Steigen mit einer Steuerung nach rechts oder links. Die Flugzeit ist bauartbedingt auf wenige Minuten begrenzt. Das Einsatzgebiet dieser Geräte sind wegen ihres geringen Gewichts überwiegend Innenräume.

Erhebliche Auflagen kommen erst beim gewerblichen Gebrauch ins Spiel. „Dann gelten Drohnen als unbemanntes Luftfahrtsystem und können zu gewerblichen und wis­sen­schaftlichen Zwecken genutzt werden“, so Oliver Brumm. Das Gewicht einer solchen Drohne kann bis zu 25 Kilogramm betragen. „Ab einem Gewicht von fünf Kilo­gramm benötigt man eine Einzelaufstiegsgenehmigung der zuständigen Behörde, darunter reicht eine allgemeine Aufstiegsgenehmigung.“ Diese Drohnen dürfen nur von Erwachsenen gesteuert werden und haben, je nach Ausführung, neben den Übertragungsmöglichkeiten von Bild und Ton auch eingeschränkte Trans­port­möglichkeiten. Solche unbemannten Luftfahrtsysteme benötigen auch spezielle Versicherungen, und es gibt spezielle Auflagen beispielsweise zu Flughöhen und Überflugverboten.

Anders sieht es bei den Flugmodellen aus, die für den Sport und die Freizeit ausgelegt sind. Hier ist die Nutzung ausschließlich privat, die Systeme sind geeignet für Jugendliche über 14 Jahre und für Erwachsene, und man kann mit ihnen Bild- und Tonaufnahmen übertragen. Das maximale Gewicht solcher Drohnen beträgt fünf Kilogramm. Diese Gerätegruppe kann bereits komplexe Flugmanöver ausführen, und auch die Akkulaufzeiten sind deutlich länger als bei den Spielzeugmodellen. ... Mehr zu üblichen Dach+Holz-Themen finden Sie heute in unserer Dach+Holz-Vorschau. Bevor Sie aber komplett auf den Dach+Holz-Modus umschalten, starten wir mit Innendämmung:

„Bauphysik der Innendämmung“ auf 132 Seiten
http://www.baulinks.de/webplugin/2016/0126.php4
Das neue Fachbuch aus dem Fraunhofer IRB-Verlag von Gregor Scheff­ler befasst sich mit den bau­phy­si­kalischen Einflüssen und Randbe­din­gungen von In­nen­dämmsystemen. Im Fokus stehen dabei der Min­dest­wärme- und der Feuchteschutz. weiter lesen

Praxis-Handbuch vom FVID „Innendämmung - Planung, Konstruktion, Details, Beispiele“
http://www.baulinks.de/webplugin/2016/0125.php4
Das Fachbuch „Innendämmung - Planung, Konstruktion, Details, Bei­spiele“, herausgegeben vom Fachverband Innendämmung, stellt die viel­fäl­tige Pra­xis im Umgang mit Innendämmsystemen vor und be­leuch­tet sie unter ganzheitlichen Aspekten. weiter lesen

FVID Symposium „Innendämmungen in der Praxis“ am 3.3. in München
http://www.baulinks.de/webplugin/2016/0124.php4
Praktische Hinweise zur Planung, Bemessung und Ausführung von Innen­dämmungen stehen im Fokus des kostenpflichtigen Symposiums „Innen­däm­mung in der Praxis“, das der Fachverband Innendämmung (FVID) zusammen mit dem Bauzentrum München veranstaltet. weiter lesen

Vorbericht(e) zur Dach+Holz 2016 in Stuttgart
http://www.baulinks.de/webplugin/2016/0123.php4
Vom 2. bis zum 5. Februar 2016 findet in Suttgart die Dach+Holz statt. (Wir werden mit dem Hashtag #dachholz twittern.) Rund 600 Aussteller präsentieren sich in fünf Messehallen auf rund 70.000 m² - und manche haben auch schon einige Produkte genannt, mit denen sie vertreten sein werden. weiter lesen

Ulrich Siepe ist neuer Vorsitzender der Braas Geschäftsführung
http://www.baulinks.de/webplugin/2016/0122.php4
Ulrich Siepe, Geschäftsführer Vertrieb & Marketing bei der Braas GmbH, folgt auf Georg Harrasser und übernimmt mit sofortiger Wirkung auch den Vorsitz der Geschäftsführung des Unternehmens. Georg Harrasser war zuvor zum neuen COO der Braas Monier Building Group S.A. ernannt worden. weiter lesen

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