Bauletter, BAULINKS.de-Meldungen, vom 30.1.2016 |
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Klassifizierung von DrohnenDrohnen, auch Multikopter und Quadrokopter genannt, zählten zu den Top-Geschenken im Weihnachtsgeschäft 2015, gehören zu den Highlights der Nürnberger Spielwarenmesse und sind wohl auch ein wichtiges Thema auch der anstehenden Dach+Holz - siehe zur Erinnerung Beitrag „Dach+Holz 2016: Von Aufklärungsdrohnen bis Klimaschutz“ vom 12.10.2015 unter dem Stichwort „Dachdecker 4.0: Einsatz von Drohnen“. Doch bei allem Nutzen und Spaß, den Drohnen ihren Anwendern versprechen, klafft in weiten Teilen noch ein gesetzliches Vakuum bei der Frage, welche Regeln es beim Betrieb der Fluggeräte zu beachten gilt.
TÜV-Vorschlag(!) für Klassifizierung„Es gibt Vorschriften für die Anwendung und das Inverkehrbringen als Spielzeug und für die Anwendung als gewerblich eingesetztes, unbemanntes Luftfahrtsystem“, erklärt Oliver Brumm, Geschäftsfeldleiter für die Prüfung elektrischer Produkte bei TÜV Rheinland. Diese seien jedoch vielfach nicht bekannt. „Ein Graubereich besteht in der Freizeit. Da liegt der Einsatz irgendwo zwischen Spielzeug und unbemanntem Luftfahrtsystem; das ist vom Gesetzgeber bisher unzureichend geregelt.“ Die Experten von TÜV Rheinland schlagen daher eine dreiteilige Klassifizierung von Drohnen als wichtigen Schritt vor, um mehr Sicherheit zu erreichen:
unter 200 g, unter 5 kg, Bild, Ton, Video?Als Spielzeug gelten Fluggeräte, die ausschließlich privat genutzt werden, für Kinder unter 14 Jahre ausgelobt werden und mit denen weder Bild-, Ton- noch Videoaufnahmen gemacht oder übertragen werden können. Die Geräte haben einen maximalen Durchmesser von 50 cm und ein Gewicht von höchstens 200 Gramm. Mit diesen Geräten sind keine komplexen Flugmanöver möglich, sie sind in der Regel einfach zu montieren und verfügen auch nur über einfache Flugfunktionen wie Sinken oder Steigen mit einer Steuerung nach rechts oder links. Die Flugzeit ist bauartbedingt auf wenige Minuten begrenzt. Das Einsatzgebiet dieser Geräte sind wegen ihres geringen Gewichts überwiegend Innenräume.Erhebliche Auflagen kommen erst beim gewerblichen Gebrauch ins Spiel. „Dann gelten Drohnen als unbemanntes Luftfahrtsystem und können zu gewerblichen und wissenschaftlichen Zwecken genutzt werden“, so Oliver Brumm. Das Gewicht einer solchen Drohne kann bis zu 25 Kilogramm betragen. „Ab einem Gewicht von fünf Kilogramm benötigt man eine Einzelaufstiegsgenehmigung der zuständigen Behörde, darunter reicht eine allgemeine Aufstiegsgenehmigung.“ Diese Drohnen dürfen nur von Erwachsenen gesteuert werden und haben, je nach Ausführung, neben den Übertragungsmöglichkeiten von Bild und Ton auch eingeschränkte Transportmöglichkeiten. Solche unbemannten Luftfahrtsysteme benötigen auch spezielle Versicherungen, und es gibt spezielle Auflagen beispielsweise zu Flughöhen und Überflugverboten. Anders sieht es bei den Flugmodellen aus, die für den Sport und die Freizeit ausgelegt sind. Hier ist die Nutzung ausschließlich privat, die Systeme sind geeignet für Jugendliche über 14 Jahre und für Erwachsene, und man kann mit ihnen Bild- und Tonaufnahmen übertragen. Das maximale Gewicht solcher Drohnen beträgt fünf Kilogramm. Diese Gerätegruppe kann bereits komplexe Flugmanöver ausführen, und auch die Akkulaufzeiten sind deutlich länger als bei den Spielzeugmodellen. ... Mehr zu üblichen Dach+Holz-Themen finden Sie heute in unserer Dach+Holz-Vorschau. Bevor Sie aber komplett auf den Dach+Holz-Modus umschalten, starten wir mit Innendämmung: |
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„Bauphysik der Innendämmung“ auf 132 Seiten http://www.baulinks.de/webplugin/2016/0126.php4 Das neue Fachbuch aus dem Fraunhofer IRB-Verlag von Gregor Scheffler befasst sich mit den bauphysikalischen Einflüssen und Randbedingungen von Innendämmsystemen. Im Fokus stehen dabei der Mindestwärme- und der Feuchteschutz. weiter lesen |
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Praxis-Handbuch vom FVID „Innendämmung - Planung, Konstruktion, Details, Beispiele“ http://www.baulinks.de/webplugin/2016/0125.php4 Das Fachbuch „Innendämmung - Planung, Konstruktion, Details, Beispiele“, herausgegeben vom Fachverband Innendämmung, stellt die vielfältige Praxis im Umgang mit Innendämmsystemen vor und beleuchtet sie unter ganzheitlichen Aspekten. weiter lesen |
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FVID Symposium „Innendämmungen in der Praxis“ am 3.3. in München http://www.baulinks.de/webplugin/2016/0124.php4 Praktische Hinweise zur Planung, Bemessung und Ausführung von Innendämmungen stehen im Fokus des kostenpflichtigen Symposiums „Innendämmung in der Praxis“, das der Fachverband Innendämmung (FVID) zusammen mit dem Bauzentrum München veranstaltet. weiter lesen |
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Vorbericht(e) zur Dach+Holz 2016 in Stuttgart http://www.baulinks.de/webplugin/2016/0123.php4 Vom 2. bis zum 5. Februar 2016 findet in Suttgart die Dach+Holz statt. (Wir werden mit dem Hashtag #dachholz twittern.) Rund 600 Aussteller präsentieren sich in fünf Messehallen auf rund 70.000 m² - und manche haben auch schon einige Produkte genannt, mit denen sie vertreten sein werden. weiter lesen |
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Ulrich Siepe ist neuer Vorsitzender der Braas Geschäftsführung http://www.baulinks.de/webplugin/2016/0122.php4 Ulrich Siepe, Geschäftsführer Vertrieb & Marketing bei der Braas GmbH, folgt auf Georg Harrasser und übernimmt mit sofortiger Wirkung auch den Vorsitz der Geschäftsführung des Unternehmens. Georg Harrasser war zuvor zum neuen COO der Braas Monier Building Group S.A. ernannt worden. weiter lesen |