Bauletter, BAULINKS.de-Meldungen, vom 22.9.2016 |
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Taschenspielertrick „Bauvertragsrecht“?„Die Bundesregierung schafft eine Regelung, die gerade kleine und mittelständische Bauunternehmen massiv beeinträchtigt und Gerichtsverfahren am Bau alltäglich werden lässt. Wir empfinden das als Täuschung und als ,Taschenspielertrick‘“, ärgert sich aktuell Prof. Beate Wiemann, Hauptgeschäftsführerin des Bauindustrieverbandes Nordrhein-Westfalen, über den aktuellen Gesetzentwurf zum Bauvertragsrecht.In dem Gesetzentwurf hat die Bundesregierung ein Anordnungsrecht des Auftraggebers gegenüber dem Auftragnehmer verankert. Demnach sollen Auftraggeber in Zukunft auch nach erfolgtem Baustart noch einseitig Änderungen am Bauvorhaben anordnen können. Die Bauunternehmen hätten diese im Anschluss ohne Einspruchsmöglichkeit umzusetzen. Dem Gesetzentwurf nach wäre es in Zukunft zum Beispiel möglich, Bauunternehmen während der Bauphase einseitig vorzuschreiben, fünf anstatt vier Geschosse zu errichten oder eine Glasfassade anstelle einer Betonwand. Technische Einwände der Bauunternehmen fänden dabei keine Berücksichtigung. Baumängel und Verzögerungen wären vorprogrammiert - befürchtet die Hauptgeschäftsführerin des Bauindustrieverbandes NRW. Hierbei soll zwar gemäß §650b (1) zunächst Einvernehmen zwischen Auftraggeber und Bauunternehmen über Änderungen und deren Vergütung angestrebt werden. Wird jedoch keine Einigung erreicht, obliegt dem Auftraggeber schlussendlich gemäß §650b(2) ein Anordnungsrecht. Die unter Anordnung erbrachten Mehrleistungen sollen den Bauunternehmen in Zukunft in einem ersten Schritt gemäß § 650c(3) mit pauschal 80% der aufgerufenen Summe vergütet werden, wenn über deren Vergütung noch keine Einigung besteht. Prof. Wiemann stellt fest: „Ein einseitiges Anordnungsrecht des Auftraggebers ohne Einspruchsmöglichkeit für das Bauunternehmen zeugt nicht von partnerschaftlichem Verhalten. Wird diese Leistung mit einer festen Vergütungsregelung versehen, werden wir uns damit arrangieren, wenn diese nicht wieder ausgehebelt werden kann. Doch genau das droht nun! “ Der §650(4) des Entwurfes zum Bauvertragsrecht sieht dieser nämlich vor, diese Vergütungsregel wieder außer Kraft zu setzen: Möglich würde dies über die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) eines Auftraggebers. Diese AGB vereinbart der Auftraggeber bei Vertragsschluss mit dem Auftragnehmer. Somit würde das einseitige Anordnungsrecht des Auftraggebers ohne Vergütungsregel für den Auftragnehmer verankert. „Die Marktmacht großer Auftraggeber würde gnadenlos durchschlagen und dem Mittelstand die Vertragsbedingungen diktieren. Welches Bauunternehmen soll sich denn gegen die AGB von Großunternehmen stellen? Wer als Bauunternehmen AGB ablehnt, verliert den Auftrag an den Wettbewerb. Dieser Gesetzentwurf macht aus gleichberechtigten Partnern bloße Erfüllungsgehilfen“, betont Wiemann. Die Hauptgeschäftsführerin resümiert: „Neben der Pauschalerlaubnis für nachträgliche Änderungen durch das Anordnungsrecht sollen Bauunternehmen bei fehlerhaften Planungen nun auch noch in Vorkasse gehen. Die Vergütungsregelung bleibt damit vielfach Gerichten überlassen. Wer Bauunternehmen derart knechtet und einseitig mit Risiken belegt, darf sich über weniger Auswahl und steigende Preise nicht wundern.“ Insbesondere komplexen Großprojekten drohten dadurch jahrelange juristische Konflikte, Verzögerungen, Kostensteigerungen und im schlimmsten Falle Stillstand. Prof. Wiemann: „Die Aufweichung der Vergütungsregelung mitsamt Abschlagszahlung über firmeneigene AGBs gehört gestrichen!“ Die Bauindustrie befürchtet, dass insbesondere dringend benötigte Wohnungs- und Straßenbaumaßnahmen verzögert oder gestoppt werden. Baulinks-Beiträge vom 22.9.2016 |
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Schonwäsche für Deutschlands höchste Statue mit 145°C und 0,5 bar http://www.baulinks.de/webplugin/2016/1404.php4 Seit 1875 thront das Hermannsdenkmal über dem Teutoburger Wald und wird jedes Jahr von mehr als 500.000 Touristen besucht. Im Laufe der Zeit haben Umwelteinflüsse und Verschmutzungen ihre Spuren an der Sehenswürdigkeit hinterlassen. weiter lesen |
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„Haut der Geschichte“: Aus Schmutz wurde Kunst per Peeling im Londoner Parlament http://www.baulinks.de/webplugin/2016/1403.php4 Es kommt nicht oft vor, dass Besucher Schlange stehen, um Eintrittskarten für den fein säuberlich abgelösten Schmutz einer gereinigten Wand zu ergattern. Aber in Westminster Hall, der Heimat des englischen Parlaments, war es dann im Sommer doch der Fall. weiter lesen |
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Reizvoll, ohne schrill zu wirken: Fassaden-Upgrade für ein Stahlskelett-Gebäude aus den 1960ern http://www.baulinks.de/webplugin/2016/1402.php4 Gegründet wurde die Stiftung Vivendra 1965 durch eine Elternvereinigung zur Betreuung zerebral gehandicapter Menschen. Zuletzt wurden die Gebäude in Dielsdorf umfassend saniert. Besonders herausfordernd war die Wandkonstruktion der alten Gebäude. weiter lesen |
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StoSignature, eine neue Systematik/Kollektion für Fassaden- und Innenputze von Sto http://www.baulinks.de/webplugin/2016/1401.php4 StoSignature steht für eine neue Übersicht über Fassadenputze sowie eine Kollektion besonderer Innenputze. Sto will damit nicht nur eine neue Systematik in sein Produktportfolio bringen, sondern auch aufzeigen, wie eng sich innen und außen verbinden lassen. weiter lesen |
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Kunst der Putzfassade: Weber-Workshop für Architekten in Berlin http://www.baulinks.de/webplugin/2016/1400.php4 Praktische Einblicke in die „Kunst der Putzfassade“ will Saint-Gobain Weber Architekten in einem gleichnamigen Workshop Anfang November in Berlin bieten. Die Teilnehmer sollen dabei verschiedene Putztechniken in Theorie und Praxis kennenlernen. weiter lesen |
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Technische Dokumentationen von Velosit gemeinsam in einem Handbuch http://www.baulinks.de/webplugin/2016/1399.php4 Alle technischen Informationen rund um die eigenen Produkte hat Velosit jetzt in einem Handbuch zusammengefasst. Dabei werden die für den ostwestfälischen Baustoffspezialisten relevanten Themen umfassend durchdekliniert. weiter lesen |
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EnerPHit-Sanierungsplan verspricht „vernünftige“ energetische Sanierung http://www.baulinks.de/webplugin/2016/1398.php4 Viele Hausbesitzer sanieren ihr Haus schrittweise. Damit es aber insgesamt nicht zu unnötigen Mehrkosten kommt, sollten alle vorgesehenen Maßnahmen schon vor dem ersten Schritt aufeinander abgestimmt werden. weiter lesen |
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Wirkungszusammenhänge zwischen Sanierungsmaßnahmen und Nutzerverhalten auf 96 Seiten http://www.baulinks.de/webplugin/2016/1397.php4 Das Ziel der Autoren des Fachbuches „Energieeinsparpotenzial sanierter Wohngebäude unter Berücksichtigung realer Nutzungsbedingungen“ ist es, die Faktoren einer energetischen Sanierung zu beleuchten, die sich aus dem Verbrauchsverhalten ergeben. weiter lesen |
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Fachtagung „Bausubstanzthema“ am 19.10. fokussiert sich auf den Gebäudesockel http://www.baulinks.de/webplugin/2016/1396.php4 Die Akademie der Ingenieure AkadIng GmbH und das Fraunhofer-Informationszentrum Raum und Bau (IRB) veranstalten ihre Fachtagung „Bausubstanzthema“ 2016 zum Thema „Fokus Sockel - Anschlüsse, Abdichtung, Ausführung, Rechtsprechung“ in Ostfildern. weiter lesen |
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Dreimal: DBV-Arbeitstagungsreihe „Schutz und Instandsetzung von Betonbauteilen“ http://www.baulinks.de/webplugin/2016/1395.php4 Erneut führen der Deutsche Beton- und Bautechnik-Verein (DBV) und die Gemeinschaft für Überwachung im Bauwesen (GÜB) die Tagungsreihe „Schutz und Instandsetzung von Betonbauteilen - Aktuelle Regelwerke und Praxisteil“ durch. weiter lesen |