Bauletter, BAULINKS.de-Meldungen, vom 28.4.2017

Rollator-Parkplatz auch neben der Haustür?

Inzwischen haben wir uns längst daran gewöhnt, dass viele ältere Menschen mit einem Rollator unterwegs sind. Nur auf diese Weise können sie oft noch mobil sein. Doch was geschieht mit dieser Gehhilfe, wenn sie gerade nicht gebraucht wird? Genau darum drehte sich ein Prozess vor dem Amtsgericht Recklinghausen.

Der Fall:Ein Hauseigentümer wollte es seiner Mieterin verbieten, dass sie ihren Rol­la­tor rechts neben der Haustür abstellte. Das versperre den Weg zum Keller. Stattdessen bot er an, das Gerät in einem weiter entfernten Schuppen unterzubringen oder es in jedem Einzelfalle in die Wohnung tragen zu lassen. Mit beidem war die Mieterin nicht einverstanden.

Mieterin darf Rollator neben der Haustür abstellen

Das Urteil: Das zuständige Gericht sah es nach Information des LBS-Infodienstes Recht und Steuern genau wie die Mieterin. Zwar scheide der Platz rechts neben der Haustür tat­säch­lich wegen des Kellerzugangs aus. Aber links neben der Tür dürfe der Rollator künftig abgestellt werden. (Amtsgericht Recklinghausen, Aktenzeichen 56 C 98/13)

Baulinks-Beiträge vom 28.4.2017 mit weiteren Parkoptionen

Die Quadratur des Multiparkers? Auch drei Tonnen schwere SUVs werden platzsparend gekippt.
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Zur Erinnerung: Ab 1. September 2017 nur noch Aufzugsnorm EN 81-20/50 gültig
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