Bauletter, BAULINKS.de-Meldungen, vom 27.11.2017

Bonusfalle - Lockangebote der Stromanbieter

Seit den Pleiten von Teldafax, Flexstrom und Co. sind Stromkunden vorsichtiger geworden. Doch die Gefahr, mit einem Schnäppchentarif auf die Nase zu fallen, ist lange noch nicht gebannt: Diverse Energieversorger locken Interessenten mit einer Wechselprämie oder einem Bonus, um den Wechsel zu versüßen. Oft sind diese Bonuszahlungen jedoch an Bedingungen geknüpft, die aus dem Schnäppchen schnell einen teuren Tarif werden lassen.

„Wer für den vermeintlich billigen Strom am Ende nicht drauf zahlen will, ist gut beraten, im Kleingedruckten die Bonusanforderungen und Ausschlussklauseln aufmerksam zu lesen“, rät Linda Marie Holm, Energie-Expertin beim Strom Report.

Der Neukundenbonus ist an einige Bedingungen geknüpft, oft aber vor allem daran, dass der interessierte Neukunde zuvor keinen Strom von einer anderen Marke desselben Unternehmens bezogen hat. „Bei Bonuszahlungen von durchschnittlich 150 bis 175 Euro lohnt sich ein Blick in die Firmenverflechtungen, doch die sind nicht immer auf den ersten Blick erkennbar“, konstatiert Frau Holm. Gerade die Stromanbieter im Discountbereich sind meist mit mehreren Marken in den Tariflisten vertreten. Aber auch für einen RWE-Kunden ist nicht offensichtlich, dass die Hausmarke „eprimo“ günstigere Tarife zu gleichen Leistungen anbietet oder Yello Strom die Tochtermarke der EnBW ist.

„Alle Bonuszahlungen senken den Stromtarif im ersten Vertragsjahr und werden in weiteren Belieferungsjahren nicht mehr gezahlt“, gibt Linda Marie Holm zu bedenken. „Das macht den Stromtarif im Folgejahr unter Umständen unattraktiv.“ Das veranlasst viele Stromkunden bereits nach einem Jahr wieder zu wechseln, doch auch bei der Kündigung lauern Fehler. Kunden, die ihren Anbieter nach dem ersten Belieferungsjahr wieder verlassen wollen, achten beim Kündigungsdatum oft nicht darauf, dass sie die vollen 12 Monate von dem Versorger beliefert werden, denn der Vertragsbeginn ist nicht gleich der Lieferbeginn. Die Belieferung mit Strom und Gas beginnt in der Regel erst einige Tage, nachdem der Vertrag zustande gekommen ist.

Unabhängig von allem, empfiehlt es sich, bei Vertragsabschluss im Internet von den relevanten Webseiten einen Screenshot zu machen und aufzuheben, um gegebenenfalls im Nachhinein belegen zu können, welche Bedingungen der Anbieter bei Vertragsschluss genannt hat.

Baulinks-Beiträge vom 27. November 2017

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