Bauletter, BAULINKS.de-Meldungen, vom 25.7.2018 |
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Motorabgase auf Baustellen vermeidenDer Einsatz benzinbetriebener Glättmaschinen in ganz oder teilweise umschlossenen Arbeitsbereichen ist grundsätzlich nicht zulässig - daran erinnerte die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) am 25. Juli 2018 in Berlin. Immer wieder kommt es zu schweren Kohlenmonoxid-Vergiftungen durch Abgase. Erst jüngst musste in Karlsruhe gleich eine ganze Baukolonne in das Krankenhaus eingeliefert werden.
Zur Erinnerung: CO verdrängt den Sauerstoff im Blut, da es sich mehr als 300mal stärker an die roten Blutkörperchen bindet als Sauerstoff. Der zulässige Arbeitsplatzgrenzwert von CO liegt derzeit bei 35 mg/m³. Wird eine Glättmaschine mit Benzinmotoren ohne Katalysator in einer geschlossenen Arbeitsumgebung eingesetzt, können die Werte auf bis zu 250-500 mg/m³ ansteigen. Bevor Maschinen erstmals verwendet werden, müssen die Unternehmen deshalb eine Gefährdungsbeurteilung durchführen. Wichtige Informationsquellen zu möglichen Einsatzbereichen und für die Festlegung geeigneter Schutzmaßnahmen sind dabei die Herstellerangaben. So ist im Regelfall der Einsatz benzinbetriebener Maschinen in geschlossenen Räumen schon laut Betriebsanleitung verboten oder nur beim Einsatz von besonderen Maßnahmen erlaubt. Auf Grundlage der Gefährdungsbeurteilung müssen die Betriebe präventive Maßnahmen planen und auch arbeitsmedizinische Vorsorge veranlassen. Zu diesem Thema können sich die Unternehmen durch die BG BAU beraten lassen. Und es gibt Alternativen, wie Frank Werner betonte: „Sicher und sinnvoll sind elektrobetriebene Glättmaschinen im Wohnungsbau. Im Estrich- und Industriebodenbau sind gasbetriebene Maschinen von Vorteil. Das Mindeste sind Katalysatoren, wenn schon benzinbetriebene Glättmaschinen im Einsatz bleiben sollen, aber auch hier sind die Einsatzgrenzen sehr eng.“ Für den Neukauf von Glättmaschinen mit einem Katalysator oder wenn die Maschinen mit einem Katalysator nachgerüstet werden, kann durch die Mitgliedsunternehmen bei der BG BAU ein Zuschuss von bis zu 250 Euro beantragt werden. Die Anschaffung von gasbetriebenen Doppel-Glättmaschinen wird von der BG BAU mit bis zu 500 Euro gefördert. Baulinks-Beiträge vom 25. Juli 2018 |
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