Bauletter, BAULINKS.de-Meldungen, vom 30.7.2018

Halogenlampenverbot

Eine von LEDvance (hervorgegangen aus dem OSRAM-Geschäftsbereich für die All­ge­mein­be­leuch­tung) beauftragte internationale Konsumentenstudie hat signifikante Wissenslücken zum bevorstehenden Halogenlampenverbot zutage gefördert: So ist mehr als jedem zweiten Verbraucher in Deutschland nicht bekannt, dass ab September 2018 u.a. die weitverbreitete „Halogen-Glühlampe“ EU-weit nicht mehr in den Verkehr gebracht werden darf.

Seit Herbst 2009 verschwinden energieINeffiziente Leuchtmittel durch eine euro­päi­sche Verordnung schrittweise vom Markt. Für Händler und Produzenten ändert sich zum 1. September dieses Jahres wieder mal einiges, denn dann tritt die nächste Stufe des Halogenlampenverbots in Kraft. Die hat zur Folge, dass die betroffenen Produkte EU-weit nicht mehr in den Verkehr gebracht werden dürfen. Das Verbot umfasst vor allem die weitverbreiteten, klassischen „Halogen-Glühlampen“ mit einem typischen Glaskolben,...
  • die rundum Licht abgeben,
  • einen E27- oder E14-Schraubsockel haben und
  • ohne Trafo betrieben werden.
Zudem sind einige ungerichtete Halogenlampen mit Steck-Sockel vom Typ G4 oder GY6.35 betroffen. Verbraucher spüren die Auswirkungen des Verbots allerdings erst mit Verzögerung - nämlich dann, wenn die Restbestände bei den Händlern vor Ort zur Neige gehen.

Wissen um Halogenlampenverbot hängt mit Alter, Bildung und Einkommen zusammen

Beim Blick auf die Ergebnisse der internationalen Konsumentenstudie von LEDvance wird klar: Es besteht noch erheblicher Aufklärungsbedarf rund um das Verbot und dessen Auswirkungen.

Allein in Deutschland hat mehr als die Hälfte (51%) der Befragten noch nie etwas vom bevorstehenden Halogenlampenverbot gehört. Addiert man die Zahl derer, die vom Verbot zwar wissen, aber nicht die daraus resultierenden Konsequenzen kennen, stei­gert sich der Wert um 15% und liegt damit sogar bei 66%. Auffällig: Über die Hälfte derjenigen, denen das Verbot unbekannt ist, gehört der Altersgruppe der 50- bis 60-Jährigen an (56%). Noch mehr überrascht, dass 62% der Befragten, die von der nächsten Verbotsstufe noch nichts gehört haben, ihr Licht-Technikwissen als hoch oder zumindest ausreichend einschätzen. Besonders hoch hingegen ist das Wissen in der Altersgruppe der 18- bis 39-Jährigen und bei denjenigen mit hohem Einkommen und Bildung.

Chart zum Halogenlampenverbot

Der Wissensstand im Ländervergleich

Im europäischen Vergleich mit Frankreich, Italien, Schweden und England rangieren die Deutschen in der Studienauswertung mit 49% im Mittelfeld, wenn es um das Wis­sen um die anstehende Halogenverordnung geht. Die Engländer bilden das Schluss­licht mit lediglich 35%, gefolgt von den Schweden mit 39%. Absoluter Spitzenreiter ist hier Italien: Hier wissen 58% der Befragten über das kommende Verbot Bescheid.

Die Wissensdefizite der Deutschen zum Halogenlampenverbot spiegeln sich auch in ihren Einkaufspräferenzen wider. So haben bis zu einem Drittel der Befragten alte Lichttechnologien, wie Halogenlampen (29%) oder Glühbirnen (27%) nach wie vor auf ihrem Einkaufszettel. Dazu im Widerspruch steht, dass sich rund 80% der deutschen Verbraucher Energieeffizienz, Langlebigkeit und Preis als die für sie entscheidenden Kauf-Kriterien angeben - angesichts immer günstigerer Preise bei gleichzeitig stei­gen­der Effizienz und immer höherer Lebensdauer der LED-Lampen also genau die Kri­te­ri­en, die für eine Umstellung auf die LED-Technologie sprechen.

Darauf müssen Verbraucher beim LED-Lampenkauf achten

Spätestens ab Herbst 2018 heißt es: Umdenken. So gibt es als Ersatz für die be­trof­fe­nen Halogenlampen bereits eine Vielzahl an energie- und kosteneffizienten LED-Alter­na­tiven auf dem Markt, die ihren Vorgängern täuschend ähnlich sehen. Ein gutes Beispiel sind die mit neuester Filament-Technologie ausgestattetet LED Retrofit-Lam­pen, die nahtlos anstelle der alten „Halogen-Glühlampen“ verwendet werden können - siehe u.a. Baulinks-Beitrag „Vintage-Beleuchtung mit Osram Edition 1906: Lam­pen­klas­si­ker mit Schirm und LED-Technik“ vom 20.7.2018. Die Ersatzprodukte gibt es in Vollglas, als dimmbare Versionen sowie in klarer oder matter Ausführung. Damit sich Verbraucher in der Umstellungsphase mit den neuen Produkten zurechtfinden, sollten sie auf folgende Verpackungsangaben der Hersteller achten:
  • Die LED-Kennzeichnung
  • Die Wattagenangabe, die sowohl die „alte“ Wattage der Glühlampe als auch die „neue“ Wattage der LED-Lampe und damit indirekt auch das Stromsparpotenzial angibt
  • Die Form: entweder klassischer Glaskolben oder Strahler
  • Der Sockel: entweder E27- oder E14-Schraubsockel oder Stecksockel (z.B. G4 oder G6.35)
  • Die Lichtverteilung: entweder rundum (bei klassischer Kolbenform) oder gerich­tet (bei Strahlern)
  • Die Lebensdauer, angegeben in Stunden und Jahren, die wesentlich höher ist, als die ihrer Halogen-Vorgänger
  • Die Lichtfarbe, die von Warmweiß bis zu Kaltweiß reicht

Baulinks-Beiträge vom 30. Juli 2018

Rekordbeteiligung beim Concrete Design Competition 2017/18
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In diesem Jahr haben knapp 150 Studierende von 40 deutschen Hoch­schu­len an der Concrete Design Competition teilgenommen. Insgesamt wurden über 100 Arbeiten zum Thema „Tactility“ eingereicht. weiter lesen

BuGG-Innenraumbegrünungssymposium am 16.10.2018 in Stuttgart
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Am 16. Oktober findet in den Räumlichkeiten der DGNB das 1. BuGG-Innen­raum­be­grü­nungs­sym­po­si­um statt. Das Symposium wird aus­ge­rich­tet in Kooperation mit dem IBU, dem BGL, dem BDLA und der SFG. weiter lesen

Neuartige Schwerlastplatten aus leichtem, glasfaserverstärktem Kunststoff vielfältig einsetzbar
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Sabic, niederländischer Anbieter von Kunststoffplatten ganz unter­schied­li­cher Art, launcht in diesen Tagen seine leichten Stadeck-Schwer­last­platten für die Bauindustrie. weiter lesen

1. Europäische BACnet Airport Conference im September 2018
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Am Frankfurter Flughafen treffen sich am 27. und 28. September 2018 Facility Manager und Betriebsleiter europäischer Flughafenbetreiber zur ersten europäischen BACnet Airport Conference. weiter lesen

„Mieterstromgesetz ist weitgehend wirkungslos“
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Vor einem Jahr trat das Gesetz zur Förderung von Mieterstrom in Kraft. Da­durch sollten die Bedingungen für die Nutzung von hauseigenem Solar­strom in Mehrfamilienhäusern verbessert und der Ausbau der Solarenergie auf/an Wohngebäuden vorangetrieben werden. Gleich­zei­tig sollten auch die Mieter von Kostenvorteilen dieses Modells pro­fi­tie­ren. weiter lesen

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Niedrige Zinsen erleichtern derzeit die Anschaffung eines Eigenheims. Den­noch sind die zum Teil erheblich gestiegenen Immobilienpreise - ins­be­son­de­re in Ballungsgebieten - oft eine Hürde. Eine Alternative bietet aber oft das unmittelbare Umland. weiter lesen

Bauprognose 2019: BauInfoConsult erwartet mehr Geschosswohnungsbau
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Während im klassischen Häuslebauer-Segment auf Grund hoher Kapa­zi­täts­aus­las­tungen bis 2019 mit einer allmählichen Stagnation der Fer­tig­stel­lungs­zah­len zu rechnen sei, werde der Mehrfamilienhausbau auf Wachs­tums­kurs bleiben. weiter lesen

Klartext: Wissen Sie, wie BIM (mit EliteCAD) geht?
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