Bauletter, BAULINKS.de-Meldungen, vom 1.2.2019

Effizienz und Langlebigkeit von Haushaltsgeräte

In der jetzt abelaufenen 5. Woche des Jahres haben sich die EU-Mitgliedstaaten und die Europäische Kommission auf umfassende Neuregelungen im Rahmen der EU-Öko­design-Richtlinie geeinigt. Für zehn Produktgruppen - u.a. für Geschirrspüler, Wasch­ma­schi­nen, Kühlschränke und Halogenlampen - gelten in Zukunft strengere Anforderungen an ihre Energieeffizienz. Außerdem werden erstmals Anforderungen hinsichtlich der Reparierbarkeit und der Ersatzteile festgelegt.

Bundesumweltministerin Svenja Schulze sagte am Freitag (1.2.) dazu: „Die neuen Regeln sind konkrete Maßnahmen gegen die Wegwerf-Gesellschaft. Sie verbessern die Möglichkeit, Produkte zu reparieren und zu recyclen und setzen den Herstellern An­rei­ze dafür, Produkte langlebiger zu gestalten. Verbraucherinnen und Verbraucher können künftig effiziente Geräte besser von Energiefressern unterscheiden. Das ist nicht nur gut für die Umwelt, sondern für alle Verbraucherinnen und Verbraucher und auch für die deutsche Industrie, die in diesem Bereich Vorreiter ist.“

Insbesondere bei Haushaltsgeräten wie Geschirrspülern, Waschmaschinen und Kühl­ge­rä­ten steigen die Anforderungen in Bezug auf Reparierbarkeit, ebenso bei TV-Geräten. Ersatzteile müssen verpflichtend zur Verfügung gestellt werden. Davon sollen Ver­brau­cher, Reparaturbetriebe und Recycler profitieren. Hersteller und Importeure müssen die neuen Regeln im europäischen Markt größtenteils ab März 2021 einhalten.

Zudem gibt es künftig erhöhte Anforderungen an die Energieeffizienz dieser Pro­dukt­grup­pen. Vergleichsweise leicht lässt sich Energie bei der Beleuchtung sparen - siehe aber auch noch einmal Baulinks-Beitrag „Wie verteilt sich der Stromverbrauch in einem Privathaushalt, und wie lässt er sich senken?“ vom 31.1.2019. Künftig sollen die neuen Anforderungen dazu führen, dass Halogenlampen stufenweise durch wesentlich effi­zien­tere LED-Lampen ersetzt werden - was aber auch nicht wirklich eine Neuigkeit ist (siehe z.B. Bauletter vom 30.7.2018). Weitere Einsparungen sind durch neue Regeln für Motoren, Transformatoren, Schweißgeräte, externe Netzteile und Kühlgeräte in Supermärkten zu erwarten. Diese treten teilweise schon vor 2021 in Kraft.

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