Bauletter, BAULINKS.de-Meldungen, vom 20.9.2019

Einstufung von Titandioxid

Wegen Krebsrisiken soll das weit verbreitete Weißpigment Titandioxid (TiO₂) in Pul­ver­form demnächst einen Warnhinweis tragen - dies kündigte die EU-Kommission am vergangenen Donnerstag (19.9.) an. Die formale Entscheidung soll noch im Oktober folgen.

Bereits Anfang der Woche hatte der Verband der Chemischen Industrie (VCI) an die Brüsseler Behörde appelliert, sich dem Vorschlag Deutschlands anzuschließen, Titan­dioxid über einen allgemeinen Staubgrenzwert im Rahmen des Arbeitsschutzes zu behandeln. „Die EU-Kommission sollte im Sinne des Binnenmarktes einen europa-ein­heit­lichen Arbeitsplatzgrenzwert für schwer lösliche Stäube festlegen, statt einen wissenschaftlich nicht fundierten Präzedenzfall zu schaffen“, begründete Gerd Roma­nows­ki, VCI-Geschäftsführer Technik und Umwelt, den Vorschlag der Branche. Nach Auffassung des VCI handelt es sich nicht um eine stoffspezifische Wirkung des Weiß­pig­ments, sondern um eine allgemeine Wirkung von Stäuben auf die Lunge.

Aus toxikologischer Sicht sei eine Einstufung weder sinnvoll noch verhältnismäßig, so der VCI. Es gebe keinen Anlass, den Umgang mit diesem Weißpigment in Ver­brau­cher­pro­dukten zu ändern. „Eine Einstufung führt vielmehr zu einer erheblichen Ver­un­si­che­rung der Verbraucher. Dabei wird Titandioxid seit Jahrzehnten sicher verwendet und gehört zu den am besten untersuchten Stoffen“, sagt Herr Romanowski.

Die nun angekündigte Klassifizierung wird wohl erhebliche Auswirkungen auf die be­trof­fe­nen Industriebranchen nach sich ziehen und wirtschaftliche Folgen haben: Pul­ver­för­mige Gemische mit Titandioxid müssten eingestuft und gekennzeichnet werden. Der Chemieverband hält daher eine Folgenabschätzung für dringend notwendig. „Für uns ist nicht nachvollziehbar, warum sich die EU-Kommission bisher weigert, eine solche Abschätzung durchzuführen“, kritisiert Herr Romanowski. Schließlich habe sich die Behörde verpflichtet, eine Folgenabschätzung durchzuführen, wenn mit weitreichenden wirtschaftlichen, ökologischen und sozialen Auswirkungen zu rechnen sei.

Hintergrund

Basis der Einstufungsdiskussion waren Studien an Ratten, die besonders hohe Kon­zen­tra­tio­nen an Titandioxid-Staub inhaliert hatten. Dies führte zu sogenannten Lun­gen­über­la­dungen (lung-overload) durch das Einatmen von Staubpartikeln. Ergebnisse aus derartigen Lung-overload-Studien an Ratten könnten aber laut VCI nicht auf den Menschen übertragen werden. Auch epidemiolo-gische Studien zeigten keinen Zu­sam­men­hang zwischen der Exposition von Titandioxid-Staub am Arbeitsplatz und einem Risiko für Krebs. In Deutschland ist die Staub-Exposition am Arbeitsplatz bereits durch den allgemeinen Staubgrenzwert streng geregelt. Stäube treten vor allem am Arbeits­platz auf. Die vorhandene Regelung im Arbeitsschutz über den all-gemeinen Staub­grenz­wert ist daher das geeignete Instrument, die Gesundheit des Menschen zu schützen.

Titandioxid ist das am meisten verwendete Weißpigment. Aufgrund seiner bemer­kens­wer­ten technischen Eigenschaften findet es breite Verwendung in fast allen Branchen und Wertschöp-fungsketten: in Farben, Lacken, Kunststoffen oder bei der Papier­her­stel­lung. In der Regel ist Titandioxid dabei in eine Matrix wie Bindemittel und Kunst­stoff gebunden - siehe auch Beitrag „Titandioxid (TiO₂) - ein wahres Multitalent auch am Bau“.

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