Bauletter, BAULINKS.de-Meldungen, vom 20.9.2019 |
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Einstufung von TitandioxidWegen Krebsrisiken soll das weit verbreitete Weißpigment Titandioxid (TiO₂) in Pulverform demnächst einen Warnhinweis tragen - dies kündigte die EU-Kommission am vergangenen Donnerstag (19.9.) an. Die formale Entscheidung soll noch im Oktober folgen.Bereits Anfang der Woche hatte der Verband der Chemischen Industrie (VCI) an die Brüsseler Behörde appelliert, sich dem Vorschlag Deutschlands anzuschließen, Titandioxid über einen allgemeinen Staubgrenzwert im Rahmen des Arbeitsschutzes zu behandeln. „Die EU-Kommission sollte im Sinne des Binnenmarktes einen europa-einheitlichen Arbeitsplatzgrenzwert für schwer lösliche Stäube festlegen, statt einen wissenschaftlich nicht fundierten Präzedenzfall zu schaffen“, begründete Gerd Romanowski, VCI-Geschäftsführer Technik und Umwelt, den Vorschlag der Branche. Nach Auffassung des VCI handelt es sich nicht um eine stoffspezifische Wirkung des Weißpigments, sondern um eine allgemeine Wirkung von Stäuben auf die Lunge. Aus toxikologischer Sicht sei eine Einstufung weder sinnvoll noch verhältnismäßig, so der VCI. Es gebe keinen Anlass, den Umgang mit diesem Weißpigment in Verbraucherprodukten zu ändern. „Eine Einstufung führt vielmehr zu einer erheblichen Verunsicherung der Verbraucher. Dabei wird Titandioxid seit Jahrzehnten sicher verwendet und gehört zu den am besten untersuchten Stoffen“, sagt Herr Romanowski. Die nun angekündigte Klassifizierung wird wohl erhebliche Auswirkungen auf die betroffenen Industriebranchen nach sich ziehen und wirtschaftliche Folgen haben: Pulverförmige Gemische mit Titandioxid müssten eingestuft und gekennzeichnet werden. Der Chemieverband hält daher eine Folgenabschätzung für dringend notwendig. „Für uns ist nicht nachvollziehbar, warum sich die EU-Kommission bisher weigert, eine solche Abschätzung durchzuführen“, kritisiert Herr Romanowski. Schließlich habe sich die Behörde verpflichtet, eine Folgenabschätzung durchzuführen, wenn mit weitreichenden wirtschaftlichen, ökologischen und sozialen Auswirkungen zu rechnen sei. HintergrundBasis der Einstufungsdiskussion waren Studien an Ratten, die besonders hohe Konzentrationen an Titandioxid-Staub inhaliert hatten. Dies führte zu sogenannten Lungenüberladungen (lung-overload) durch das Einatmen von Staubpartikeln. Ergebnisse aus derartigen Lung-overload-Studien an Ratten könnten aber laut VCI nicht auf den Menschen übertragen werden. Auch epidemiolo-gische Studien zeigten keinen Zusammenhang zwischen der Exposition von Titandioxid-Staub am Arbeitsplatz und einem Risiko für Krebs. In Deutschland ist die Staub-Exposition am Arbeitsplatz bereits durch den allgemeinen Staubgrenzwert streng geregelt. Stäube treten vor allem am Arbeitsplatz auf. Die vorhandene Regelung im Arbeitsschutz über den all-gemeinen Staubgrenzwert ist daher das geeignete Instrument, die Gesundheit des Menschen zu schützen.Titandioxid ist das am meisten verwendete Weißpigment. Aufgrund seiner bemerkenswerten technischen Eigenschaften findet es breite Verwendung in fast allen Branchen und Wertschöp-fungsketten: in Farben, Lacken, Kunststoffen oder bei der Papierherstellung. In der Regel ist Titandioxid dabei in eine Matrix wie Bindemittel und Kunststoff gebunden - siehe auch Beitrag „Titandioxid (TiO₂) - ein wahres Multitalent auch am Bau“. Baulinks-Beiträge vom 20. September 2019 |
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