Bauletter, BAULINKS.de-Meldungen, vom 24.03.2020

Mit Firmen reden, nicht voreilig kündigen!

Das Corona-Virus beeinträchtigt inzwischen auch das Baugeschehen bundesweit. Der Verband Privater Bauherren (VPB) berichtet von ersten Warnungen einzelner Baufir­men, demnächst anstehende Einzugstermine seien nicht zu halten. Lieferengpässe und Mitarbeiter unter Quarantäne sind aktuell wohl die vordringlichen Probleme.

„Im Augenblick ist alles in der Schwebe. Allgemeine rechtliche Ratschläge kann man nicht geben, denn jeder Fall ist anders“, erläutert VPB-Vertrauensanwalt Holger Frei­tag. „Wir raten zur Besonnenheit. Bauherren sollten mit ihren Firmen reden. Und zwar im Sinne des werkvertraglichen Kooperationsgedankens. Es geht um frühzeitigen Informationsaustausch. Weder sollten jetzt spontan Absprachen getroffen werden, die sich später als Anspruchsverzicht, Leistungsminderung oder unnötige Preiserhöhung auswirken. Schon gar nicht sollten sie Miet- oder sonstige Verträge voreilig kündigen oder sich auf vorgezogene Zahlungen einlassen.“

Was liegt aktuell an?

Die ersten Firmen teilen ihren Auftraggebern mit, dass Heizungs-, Elektro- und Lüf­tungs­instal­la­tions­technik, die in Asien produziert wird, nicht rechtzeitig geliefert und deshalb nicht eingebaut werden kann. „Korrekt sollten Baufirmen das in einem soge­nannten Bedenkenhinweis den Bauherren mitteilen, jedenfalls wenn ein VOB/B-Vertrag vorliegt“, erläutert Rechtsanwalt Freitag. Es bleibt aber zu klären, ob das Fehlen der Teile tatsächlich auf der Corona-Krise beruht und nicht nur ein willkommener, vor­ge­scho­bener Grund für einen ohnehin zurückliegenden Bauunternehmer ist. Eine weitere Frage wäre, ob denn nur die nicht lieferbaren Teile geschuldete Leistung sind oder ob diese durch andere - noch lieferbare - ersetzt werden können. Das hängt davon ab, ob vertraglich...
  • nur der Bauwerkserfolg und
  • nicht auch die genauen Teile zur Erreichung der Leistung
... vereinbart worden sind. Hier allerdings reicht es in der Regel nicht, wenn in AGB das nicht lieferbare Fabrikat und „oder gleichwertig“ benannt sind, denn dieser Leis­tungs­änderungsvorbehalt ist als AGB zu unpräzise.

Wie sollen Bauherren verfahren?

Der VPB rät zunächst zum Austausch mit der Baufirma, das ist telefonisch oder per Mail möglich. Eventuell können die Firmen auf technische Alternativen ausweichen, die nicht vertraglich geschuldet sind. Bevor Bauherren hier etwas fest machen, sollten sie das unbedingt vorher mit einem Sachverständigen absprechen. Beratungen der Bauherren können telefonisch oder über Messaging-Dienste stattfinden. Die VPB-Berater beispielsweise haben sich darauf eingestellt.

Kann der Fertigstellungstermin nicht gehalten werden, verschieben sich auch der Umzug und damit besser auch die Kündigung der Mietwohnungen. Ob die Baufirmen bei Einzugsverzögerungen haften und notfalls sogar die Hotelkosten übernehmen müssen, ist ungewiss. Denn Schadensersatzansprüche setzen immer Ver­schul­den voraus. Die Beweislast dafür trägt zwar hier die Firma, aber angesichts der Pandemie ist das Führen eines Entlastungsbeweises im Einzelfall gut denkbar. Über­haupt muss für Verzug die Leistung erst einmal fällig sein. Wenigstens die Bauzeit muss zwar in Bauträgerverträgen und Verbraucherbauverträgen seit 2018 angegeben werden. Es finden sich aber viele Klauseln in den Verträgen, die eine Verlängerung der Bauleistungszeit vorsehen.

„Prominentester Vertreter“, erläutert Herr Freitag, „ist eine Bauzeitverlängerung für den Fall höherer Gewalt. Darunter fasst die Rechtsprechung Lagen, die außerhalb der vertraglichen Beziehung angesiedelt sind, von keiner Vertragspartei verschuldet oder auch nur vorhergesehen worden sind und auch nicht vorhergesehen hätten werden müssen und gegen das es auch bei größter Sorgfalt durch die Vertragsparteien keine effektive Ab-wendungsmöglichkeit gibt. Es ist gut denkbar, dass die Corona-Krise darunter gefasst wird. Die Frage bleibt natürlich immer in jedem Fall, ob die Verzöge­rung denn auch tatsächlich auf der Pandemie beruht.“

Daher sollten Bauherren überlegen, ob sich dieser Weg mit allen Konfrontationen lohnt. Ein Umzug ins Hotel heißt ja auch: Einlagerung der Möbel, unnötige Kontakte in Zeiten, in denen Distanz geboten ist, und Stress beim Leben aus dem Koffer. Einmal ganz abgesehen davon, ob Hotels weiterhin offen halten dürfen. Die Verschiebung des Umzugs kann Nerven schonen. „Zum Schluss bleibt auch immer die Frage, ob alle Bauherren, die ihre finanziellen Rechte gegenüber der Firma geltend machen, zum Schluss auch tatsächlich zu ihrem Geld kommen oder gemeinsam die Firma in die Insolvenz treiben“, gibt Holger Freitag zu bedenken.

Was sollten Bauherren tun, wenn die Baufirma den Bau einstellt?

... zum Beispiel, weil zu viele Mitarbeiter krank sind oder unter Quarantäne stehen? Dann ist die Baustelle eventuell von einem Tag auf den anderen verwaist. Gelieferte Materialien stehen ungeschützt im Freien, Regen  kann in offene Mauerkronen ein­drin­gen. „In der Regel ist die Firma für die Baustelle zuständig“, erläutert Rechtsanwalt Freitag, „aber was nutzt es, darauf zu pochen, wenn sich objektiv niemand kümmern kann?“ Der VPB rät Bauherren, die auf eigenem Grundstück bauen, in diesem Fall mit dem Bausachverständigen die Baustelle zu kontrollieren und zu prüfen, was schlimmstenfalls passieren könnte; auf der leeren Baustelle ist es kein Problem, den gebotenen Abstand zueinander zu halten.
  • Eventuell müssen Mauerkronen vorübergehend abgedeckt werden.
  • Auch Regenrinnen und Fallrohre, die schon installiert sind, sollten Regenwasser sicher ableiten, damit es nicht in den Bau fließt und dort Schäden verursacht.
  • ...
Wenn die Baufirma trotz Aufforderung diese oder gleichwertige Schutzmaßnahmen nicht in der gebotenen Kürze durchführt, muss bei dann notfalls selbst beauftragten Sicherungsmaßnahmen der Zustand vorher und nachher genau dokumentiert sein, um bei späteren Streitigkeiten über Mängel und Schäden genügend Nachweise an der Hand zu haben.

Bauherren sind zudem für die Einhaltung der allgemeinen Grundsätze des Arbeits­schutzes auf der Baustelle mitverantwortlich nach Maßgabe der Baustellenverordnung. Ein Drängen auf Fertigstellung des Bauvorhabens darf nicht auf dem Rücken der Gesundheit der Beschäftigten erfolgen.

Weil Baufirmen nun unter Druck stehen, versuchen manche, fast fertige Bauten möglichst schnell abzuwickeln und abzurechnen. Sie schicken den Bauherren die Aufforderung zur Abnahme mit Fristsetzung. „Auf dieses Schreiben sollten Bauherren auch reagieren“, rät Rechtsanwalt Freitag. „Allerdings müssen sie den Bau nicht abnehmen, nur weil die Firma das verlangt. Und eine fiktive Abnahme, über die gegenüber Verbrauchern auch in Textform zu informieren ist, damit sie wirksam werden könnte, setzt die Fertigstellung des Bauwerks voraus.“ Auch hier rät der VPB zur Baustellenbegehung mit dem eigenen Sachverständigen. Keinesfalls sollten Bauherren die Abnahme einfach schriftlich erklären.

Baulinks-Beiträge vom 23. März 2020

Der Beton muss fließen: Baustellen dürfen trotz Coronavirus nicht geschlossen werden
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„glue system“: Emco hat für Bad-Accessoires eigenes Klebemontagesystem entwickelt
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„Emco round“ erweitert das Produktportfolio des Herstellers aus Lingen und umfasst u.a. Toilettenpapierhalter und WC- Bürstengarnitur, Flüs­sig­seifen­spender, Glashalter sowie Handtuchhalter und -haken. Charak­te­ris­tisch für die Serie ist der runde Look. weiter lesen

Nassraumnischen-Set von Blanke für Nass- wie auch Trockenbauweisen
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Neben funktionalen Details und designorientierten Oberflächen sind es zunehmend auch organisatorische Elemente, die in heutigen Bädern Einzug halten. Passend dazu hat Blanke mit der Bay-Box ein ober­flä­chen­fer­tiges Nischen-Schnelleinbau-Seit entwickelt. weiter lesen

Nischenablagebox und rahmenlose Duschtrennwand à la Geberit
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Im Rahmen seines ONE-Badkonzeptes verlegt Geberit alles, was vor dem Wandbelag nicht unbedingt benötigt wird, hinter den Wandbelag in die Vor­wand­konstruktion. Das schafft nicht nur mehr Platz im Bad, sondern stan­dar­di­siert auch die Installation und erleichtert später die alltägliche Rei­ni­gung. weiter lesen

Badsanierung? (K)eine Frage von Staub und Schmutz.
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Immer wieder stehen Privatleute vor der Entscheidung, das eigene Bad zu renovieren. Und immer wieder wird es verschoben, weil sich das Thema Staub und Schmutz wie eine graue Wolke vor das Unterfangen schiebt. weiter lesen

Grundwasserexperte Dr. John Cherry erhält den Stockholm Water Prize 2020
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Dr. John Cherry erhält den Stockholm Water Prize 2020 für Entde­ckun­gen, die unseren Blick auf die Gefährdung des Grundwassers stark beeinflusst haben. Seine Forschung hat zu neuen, effizienteren Metho­den zur Bewältigung des Problems geführt. weiter lesen

Täglicher Wasserverbrauch in Mehrfamilienhäusern 22 Liter unterm Durchschnitt
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2018 wurden in deutschen Mehrfamilienhäusern durchschnittlich rund 32 Liter Warm- und 73 Kaltwasser pro Person und Tag verbraucht. Die Zahlen hat Techem anlässlich des Weltwassertages veröffentlicht. weiter lesen

IFH/Intherm für 2020 ganz abgesagt
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Die vom 21. bis 24. April 2020 geplante und am 10.3. auf unbestimmte Zeit verschobene IFH/Intherm, die Nürnberger Fachmesse für Sanitär, Haus- und Gebäudetechnik, wurde heute aufgrund der nicht vor­her­seh­baren Entwicklung der Corona-Pandemie für 2020 ganz abgesagt. weiter lesen

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