Bauletter, BAULINKS.de-Meldungen, vom 02.04.2020 |
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Kosten für Home-Office absetzen?Nach aktuellem Steuerrecht lassen sich die Kosten fürs Home-Office nur dann absetzen, wenn der Arbeitnehmer zu Hause ein eigenes Arbeitszimmer hat. Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe (VLH) empfiehlt, die Bestimmungen angesichts der Corona-Krise zu lockern, sodass auch die Kosten für eine Arbeitsecke absetzbar sein können.Vorübergehendes Home-Office in der Corona-KriseDie meisten Arbeitnehmer, die jetzt aufgrund der Corona-Pandemie teilweise oder ganz von zu Hause aus arbeiten müssen, haben ihren Arbeitsplatz normalerweise im Unternehmen: das Büro mit Schreibtisch, Stuhl, Computer, Telefon, Drucker und ähnlichen Geräten.Wer nun plötzlich im Home-Office ist, sitzt in vielen Fällen am Esstisch, in der Arbeitsecke im Wohnzimmer oder auch am Schreibtisch im Flur und arbeitet mit einem betrieblichen Laptop oder am eigenen Computer mit Login-Zugriff auf den betrieblichen Server. Für die Mehrheit der Arbeitnehmer ist dieses mobile Arbeiten als vorübergehende Lösung angesichts der Corona-Krise gedacht: Um Ansteckungen mit dem Virus zu vermeiden, arbeiten sie für einige Wochen oder Monate ausschließlich von zu Hause aus oder im Wechsel zwischen Büro und zu Hause, sodass beispielsweise nur jeweils ein Arbeitnehmer im Büro des Arbeitgebers sitzt. Aktuelles Steuerrecht: Es muss ein separates Arbeitszimmer seinNach aktuellem Steuerrecht können Arbeitnehmer die Kosten für ihr Arbeitszimmer nur dann absetzen, wenn es sich dabei um einen eigenen Raum handelt. Ein Durchgangszimmer, den Küchentisch oder die Ecke im Wohnzimmer erkennt das Finanzamt nicht an. Denn: Das Arbeitszimmer muss fast ausschließlich für die berufliche Tätigkeit genutzt werden.Bei der Frage, wie viel Kosten Arbeitnehmer für ihr Arbeitszimmer absetzen können, entscheidet die Art der Nutzung: Ist das separate Arbeitszimmer der Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit - zum Beispiel bei freischaffenden Journalisten oder Schriftstellern - können die Kosten in voller Höhe als Werbungskosten abgesetzt werden. Wird das separate Arbeitszimmer lediglich für bestimmte berufliche Aufgaben genutzt und steht dafür beim Arbeitgeber kein entsprechender Arbeitsplatz zur Verfügung, können maximal 1.250 Euro im Jahr als Werbungskosten in die Steuererklärung eingetragen werden. Das gilt zum Beispiel für Lehrer oder Außendienstmitarbeiter. VLH: Auch die Kosten für die Arbeitsecke sollten in Corona-Zeiten anerkannt werdenFür Arbeitnehmer und Angestellte, die derzeit aufgrund der Corona-Pandemie ganz oder teilweise von zu Hause aus arbeiten, gilt bislang nach wie vor: Nur für ein separates Arbeitszimmer lassen sich die Kosten absetzen. Wer derzeit und über mehrere Wochen im Home-Office in der Arbeitsecke im Wohnzimmer sitzt, geht leer aus.Die VLH betrachtet es deshalb als sinnvoll, die besondere Situation der Corona-Pandemie bei verstärktem Einsatz im Home-Office steuerlich zu berücksichtigen: Bundesregierung und Finanzministerium sollten für das Steuerjahr auch die tatsächlichen Kosten für eine Arbeitsecke anerkennen, sowie anteilig die Kosten für Strom, Telefon oder Miete - genau wie für den privat finanzierten Bürostuhl oder Computer. (siehe auch noch einmal Editorial vom 31.3. „Stromkosten fürs Homeoffice“) VLH-Empfehlungen für ArbeitnehmerBis entsprechende Änderungen für das Steuerjahr 2020 kommen sollten, empfehlen wir Arbeitnehmern daher folgendes:
Baulinks-Beiträge vom 1. April 2020 |
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Trinkwasserhygiene während des Corona-/COVID-19-Shutdowns https://www.baulinks.de/webplugin/2020/0469.php4 Facility Manager sollten bei einem Shutdown alles unternehmen, um die bestimmungsgemäße Nutzung der Trinkwasser-Installation durch entsprechende Maßnahmen, gegebenenfalls händisch, sicherzustellen. weiter lesen |
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MEPA erweitert seinen Service für den UP-Spülkasten Sanicontrol A31/B31 https://www.baulinks.de/webplugin/2020/0468.php4 MEPA gibt seinen Kunden aus dem SHK-Handwerk schon seit längerem eine 10-jährige Installateurgarantie auf den UP-Spülkasten Sanicontrol A31/ |
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Neue Wedi-Produkte zur schnellen Installation und Verkleidung von WC-Vorwandinstallationen https://www.baulinks.de/webplugin/2020/0467.php4 Die Verkleidung einer Vorwandinstallation im WC-Bereich erleichtert Wedi mit seinem I-Board, das ab Werk über alle relevanten Öffnungen für Rohre und WC-Halterung verfügt. Nun hat der Systemanbieter das I-Board zu einer Familie ausgebaut. weiter lesen |
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Zeitraum für die Umstellung von L-Gas auf H-Gas wird wegen der Corona-Krise ausgeweitet https://www.baulinks.de/webplugin/2020/0466.php4 Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie und die Bundesnetzagentur erreichen allerdings zunehmend Mitteilungen, dass die erforderlichen Anpassungsarbeiten für die Marktraumumstellung von L-Gas auf H-Gas immer schwieriger durchzuführen sind. weiter lesen |
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VBI-Umfrage: Ein Drittel der Ingenieur- und Architekturbüros hat Hilfen beantragt https://www.baulinks.de/webplugin/2020/0465.php4 Auch wenn mittlerweile alle Ingenieur- und Architekturbüros bei einzelnen Aufträgen Störungen melden, nimmt erst ein Drittel der Unternehmen Kurzarbeitergeld, Steuerstundung oder Soforthilfen in Anspruch. weiter lesen |
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Strom aus Erneuerbaren erstmals bei 52% - Sondereffekten sei Dank https://www.baulinks.de/webplugin/2020/0464.php4 Im ersten Quartal 2020 könnten die Erneuerbaren Energien aufgrund einer Kombination von Sondereffekten erstmals rund 52% des Bruttoinlandstromverbrauchs gedeckt haben - das zeigen vorläufige Berechnungen von ZSW und BDEW. weiter lesen |
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„Unfallverhütungsvorschrift (UVV) Bauarbeiten“ vollständig überarbeitet und aktualisiert https://www.baulinks.de/webplugin/2020/0463.php4 Seit dem 1. April gilt die neue Fassung der Unfallverhütungsvorschrift (UVV) Bauarbeiten. Die 2020er Version formuliert übersichtlicher und präziser die Anforderungen für ein sicheres Arbeiten am Bau. Zudem gilt die UVV künftig auch für Solo-Selbständige! weiter lesen |