Bauletter, BAULINKS.de-Meldungen, vom 16.06.2020 |
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Corona-App: Nutzungspflicht für Arbeitnehmer?Die Corona-Warn-App steht nun zum Download bereit (siehe Apples App-Store bzw. Google-Play). Die Installation auf dem Smartphone ist zunächst einmal freiwillig. Können aber Unternehmen ihre Arbeitnehmer zur Nutzung verpflichten und verlangen, den Arbeitgeber bei einem Alarm zu informieren? Und müssen Arbeitnehmer dann zu Hause bleiben? Und wer zahlt in einem solchen Fall das Gehalt? Dr. Michael Fuhlrott, Arbeitsrechtler und Professor an der Hochschule Fresenius, erläutert die rechtlichen Vorgaben.Die Nutzung der Corona-Warn-App soll freiwillig sein. Der Sachverständigenrat für Verbraucherfragen (SVRV), der das Bundesjustizministerium berät, fordert zudem die Schaffung einer gesetzlichen Grundlage für die Warn-App. Unabhängig davon stellt sich die Frage, ob Unternehmen von ihren Arbeitnehmern aufgrund der Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis eine Nutzung verlangen können. Datenverarbeitung bedarf einer entsprechenden GrundlageEine Verarbeitung personenbezogener Daten, insbesondere wie vorliegend von besonders geschützten Gesundheitsdaten (Art. 4 Nr. 15, Art. 9 DS-GVO), bedarf nach dem Datenschutzrecht stets einer Erlaubnis (Art. 6 DS-GVO). „Im Arbeitsrecht kann dies eine gesetzliche Regelung, eine Betriebsvereinbarung oder auch die Zustimmung des Arbeitnehmers sein“, so Dr. Fuhlrott. Das Bundesdatenschutzgesetz, das in §26 die datenschutzrechtlichen Voraussetzungen im Arbeitsverhältnis konkretisiert, erlaubt dem Arbeitgeber die Verarbeitung personenbezogener Daten soweit dies für Zwecke des Beschäftigungsverhältnisses erforderlich ist. „Eine Anordnung zur Nutzung für Arbeitnehmer kann hierauf aber nicht gestützt werden. Die Installation der App ist damit auch für Arbeitnehmer*innen freiwillig“, sagt Herr Fuhlrott. „Dies gilt auch dann, wenn der Arbeitnehmer ein Dienst-Handy nutzt“. Auch über eine Betriebsvereinbarung könne nichts Anderes geregelt werden, da es sich hierbei um den persönlichen Lebensbereich des Arbeitnehmers handelt, den Betriebsrat und Arbeitgeber nicht reglementieren können.Muss der Arbeitgeber bei Alarm der Warn-App informiert werden?Nutzt der Arbeitnehmer allerdings die App und zeigt diese einen Alarm an, muss er seinen Arbeitgeber hierüber informieren. „Dies verlangt die arbeitnehmerseitige Rücksichtnahmepflicht“, erklärt Herr Fuhlrott. „Der Arbeitgeber muss über den Verdacht einer Infektion informiert werden, um dann seinerseits prüfen zu können, ob er den Arbeitnehmer zunächst nach Hause schickt oder gegebenenfalls für andere Mitarbeiter*innen Schutzmaßnahmen trifft. ... Der Arbeitgeber wird vom Arbeitnehmer auch verlangen können, über das bestehende Infektionsrisiko weitere Auskünfte zu erhalten, um eine Risikoeinschätzung auch unter Einbindung des Betriebsarztes vornehmen zu können.“Bezahlt freistellen oder krankmelden?Wird dem Arbeitnehmer ein Alarm angezeigt, ist im Übrigen aber symptomlos und beschwerdefrei, ist er auch nicht arbeitsunfähig. Der Arbeitgeber muss daher auch keine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall leisten. Entschließt sich der Arbeitgeber aber, den Arbeitnehmer nach Hause zu schicken, so ist dieser natürlich in dieser Zeit durch den Arbeitgeber zu vergüten. „Arbeitsrechtler sprechen in einem solchen Fall von einer bezahlten Freistellung“, erklärt Herr Fuhlrott. Einen Anspruch auf bezahlte Freistellung hat der Arbeitnehmer allerdings nicht, auch nicht bei einem App-Alarm. „Kann der Arbeitnehmer seine Tätigkeit im Home-Office erbringen, so können sich die Parteien natürlich auch hierauf verständigen“. Einen Erstattungsanspruch für das Gehalt bei bezahlter Freistellung hat der Arbeitgeber nur dann, wenn der Arbeitnehmer auch behördlich unter Quarantäne gestellt wird. „Das Infektionsschutzgesetz sieht hierzu in § 56 Abs. 1 entsprechende Regelungen vor“, so der Jurist.Der Autor Prof. Dr. Michael Fuhlrott ist Fachanwalt für Arbeitsrecht und Partner bei FHM - Fuhlrott Hiéramente & von der Meden Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB sowie Professor für Arbeitsrecht an der Hochschule Fresenius in Hamburg. Baulinks-Beiträge vom 15. Juni 2020 |
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Novoferm und Velux canceln Teilnahme an der BAU 2021 https://www.baulinks.de/webplugin/2020/1033.php4 Sowohl bei dem Systemanbieter von Tür- und Torlösungen sowie Verladesystemen als auch bei dem Tageslichtspezialisten werden die Messeteams bereits seit Monaten an den Messeauftritten gearbeitet haben. weiter lesen |
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ISO-Stroh, der vielleicht nachhaltigste Dämmstoff zum Einblasen https://www.baulinks.de/webplugin/2020/1032.php4 DPM und ISTRAW, zwei Strohexperten aus Österreich und Deutschland, haben mit ISO-Stroh ein Einblasverfahren entwickelt, welches das Dämmen mit Stroh so einfach wie möglich machen soll. ISO-Stroh eignet sich für Außen- und Innenwände, Decken und Dächer. weiter lesen |
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Erweiterte Systemzulassung für Knaufs WDV-System „Warm-Wand Keramik“ https://www.baulinks.de/webplugin/2020/1031.php4 Knauf hat seine Systemzulassung für das Wärmedämmverbundsystem „Warm-Wand Keramik“ erweitert. Die neue Zulassung erlaubt u.a. größere keramische Beläge und ein höheres Belagsgewicht. Außerdem ist das System jetzt zugelassen für weitere Dämmstoffe. weiter lesen |
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Außergewöhnliche Beton-/Ziegelfassade im Münchner Werksviertel https://www.baulinks.de/webplugin/2020/1030.php4 Kein Stillstand auf dem ehemaligen Pfanni-Areal im Münchner Stadtteil Berg am Laim: Hier entstand u.a. der Hotelneubau Werk 17, der vor allem durch seine besondere Fassadengestaltung auffällt - eine Betonfassade mit eingelegten Ziegelplatten. weiter lesen |
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Neue Terca Wasserstrichkollektion: „Farben der Natur“ https://www.baulinks.de/webplugin/2020/1029.php4 Die neue Terca Wasserstrichkollektion „Farben der Natur“ präsentiert sich facettenreich in eher sanften Farbtönen. Zusammen mit der Natürlichkeit und Authentizität von Tonbaustoffen stehen sie für eine moderne Architektur. weiter lesen |
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Imprägnierter Klinker zum Schutz vor Ausblühungen und Vergipsung https://www.baulinks.de/webplugin/2020/1028.php4 Weißliche Ausblühungen und Vergipsungen von Klinker-/Ziegelfassaden sind aus technischer Sicht kein Qualitätsmangel. Gleichwohl sieht sich die Ziegelbranche seit den 1990er Jahren mit unansehnlichen Kalk- und hartnäckigen Gipsablagerungen konfrontiert. weiter lesen |
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Neue Broschüre zum Stand der Forschung, wie sich mit Ziegeln das Klima schützen lässt https://www.baulinks.de/webplugin/2020/1027.php4 Die vielen Diskussionen zum Klimaschutz schärfen auch den Blick für die Nachhaltigkeit von Baustoffen. Vor diesem Hintergrund hat die deutsche Ziegelindustrie die Broschüre „Mit Ziegeln das Klima schützen“ veröffentlicht. weiter lesen |
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Fast 600 Wettbewerbsbeiträge zu Fritz-Höger-Preis für Backstein-Architektur https://www.baulinks.de/webplugin/2020/1026.php4 Die Einreichungsphase des diesjährigen Fritz-Höger-Preises für Backstein- |