Bauletter, BAULINKS.de-Meldungen, vom 29.09.2020

Zwischenbilanz Baulandkommission

Auf ihrem Treffen am 28.9. in Berlin haben die Mitglieder der Kommission „Nachhaltige Baulandmobilisierung und Bodenpolitik (Baulandkommission)“ knapp 15 Monate nach der Vorlage ihrer Empfehlungen eine positive Zwischenbilanz gezogen.

Volkmar Vogel, Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI), auf dessen Einladung die Konferenz stattfand, erklärte: „Wir haben in den vergangenen Monaten die bauland- und liegenschaftspolitischen Akti­vi­tä­ten auf allen föderalen Ebenen intensiviert. Die Mobilisierung von Bauland erfor­dert das Ineinandergreifen vieler einzelner Maßnahmen mit unterschiedlichen Zeit­ho­ri­zon­ten. Ich bin sicher, dass sich mit der konsequenten Umsetzung der empfoh­le­nen Maßnahmen die Baulandsituation für mehr bezahlbaren Wohnungsneubau weiter verbessern wird.“

Dr. Dorothee Stapelfeldt, Senatorin für Stadtentwicklung und Wohnen in Hamburg und Co-Vorsitzende der Baulandkommission erklärte: „Ich freue mich, dass Bund und Länder mit der heutigen Zwischenbilanzkonferenz ihr Engagement für das Thema der nachhaltigen Baulandmobilisierung und Bodenpolitik weiterführen. Bei allen bereits vorgesehenen Reformen dürfen wir nicht vergessen, uns für die Reduzierung der hohen Bodenpreise - nicht nur, aber insbesondere in den Ballungszentren - ein­zu­set­zen. Wir müssen uns alle der Verantwortung für eine soziale Stadtentwicklung stellen. Die Lösung der hiermit verbundenen Fragestellungen und Probleme ist einer der wichtigsten Bausteine für unsere gemeinsamen Anstrengungen, dringend benötigten bezahlbaren Wohnraum zu schaffen. Ich begrüße auch besonders die angestoßene BauGB Reform und freu mich über eine zügige parlamentarische Befassung.“

Folgende Zwischenergebnisse konnten bisher erzielt werden:
  • Ein Entwurf des Baulandmobilisierungsgesetzes beinhaltet die empfohlenen Anpassungen und Ergänzungen des Baugesetzbuchs (BauGB) und der Bau­nut­zungs­ver­ord­nung (BauNVO) zur Erleichterung einer aktiven kommunalen Bodenpolitik. Hervorzuheben sind:
    • Schaffung planerischer Grundlagen für mehr Wohnbauland (u.a. sektoraler B-Plan für Wohnbebauung, Einführung des dörflichen Wohngebiets als Baugebietskategorie)
    • Erleichterungen für die Innenentwicklung (u.a. Schaffung von Befrei­ungs­mög­lich­keiten, Erleichterungen für gemeindliche Vorkaufsrechte, Flexi­bi­li­sie­rung von Dichteobergrenzen)
  • Die Städtebauförderung berücksichtigt nun stärker die Revitalisierung von Brachen.
  • Das BMI hat seine Aktivitäten zur Information, Beratung und Personalschulung von Kommunen ausgebaut - z.B. durch eine Fortbildungsoffensive zur Ver­bes­se­rung des Anwendungswissens städtebaulicher Instrumente und die Schu­lungs­of­fen­sive des Bundes.
  • Für entbehrliche Bundesgrundstücke der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) wurden die Verfahren, Konditionen und Preisabschläge weiter auf die Bedürfnisse der Kommunen und die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum ausgerichtet.
  • Die bisher nur für die BImA geltende Verbilligungsrichtlinie ab dem 1.1.2020 - für Zwecke des sozialen Wohnungsbaus - ist auch auf das Bundes­eisen­bahn­ver­mögen (BEV) übertragen worden.
  • Im Zuge der Grundsteuerreform wurde die Grundsteuer C eingeführt. Diese eröffnet den Kommunen die Option, für unbebaute, aber baureife Grundstücke einen höheren Grundsteuerhebesatz festzusetzen und damit einen Anreiz zur Bebauung zu setzen.  
Der Bund hat darüber hinaus, die Länder bei der Digitalisierung des Bau­ge­neh­mi­gungs­ver­fah­rens und im Rahmen der Novellierung des Wertermittlungsrechts unter­stützt und damit zur Umsetzung der Empfehlungen der Baulandkommission bei­ge­tra­gen - siehe auch Beitrag „Bauministerkonferenz 2020 zur Wohn­raum­för­de­rung, Holz­bau und Mobilfunk“ vom 27.9.2020.

Zur Erinnerung: Die Baulandkommission wurde auf der Grundlage des Koali­tions­ver­trags eingerichtet. Sie hat am 4. September 2018 ihre Arbeit aufgenommen und hat am 2. Juli 2019 Handlungsempfehlungen zur nachhaltigen Baulandmobilisierung und Bodenpolitik vorgelegt.

Kritik von der Immobilienwirtschaft

„Die positiven Impulse aus der Baulandkommission haben bislang leider noch nicht ihren Weg in die Praxis gefunden. ... Besonders fatal ist die in der Bau­ge­setz­buch­no­vel­le geplante Ausweitung der Eigentumseingriffe durch die Kommunen, etwa durch Vorkaufrechte, Baugebote oder den sektoralen Bebauungsplan. Diese führen nicht zu neuen Wohnungen, sondern zu neuen Brachflächen! Die Kommunen haben weder das Geld, das Personal oder die Expertise, um auch nur ansatzweise Flächen im benötigen Maße zu entwickeln oder zu bebauen. Ohne wesentliche Änderung der Novelle bekom­men Wohnungssuchende einmal mehr die ideologische Mottenkiste statt ein Dach über dem Kopf“, kritisierte Andreas Ibel, Vorsitzender der BID Bundesarbeitsgemeinschaft Immobilienwirtschaft Deutschland und Präsident des BFW Bundesverbandes, gestern in Berlin.

Während der Baulandkommission neben Bund, Länder und Kommunen durchaus auch Immobilienverbände angehörten, sollen die Empfehlungen ohne diese verabschiedet und vielfach kritisiert worden sein. Dabei habe die BID vor einer falschen Schwer­punkt­setzung gewarnt: So fokussierten sich die Maßnahmen auf die Baulandverteilung statt auf eine schnellere Schaffung von mehr Bauland.

Die BID und die ihr angehörenden Verbände übten auf der Konferenz auch Kritik an der Baugesetzbuchnovelle. Dabei hob die BID hervor, dass alle Empfehlungen ohne die Implikationen der Corona-Krise erfolgt waren. „Mit der Pandemie sind jedoch zusätz­liche und dringliche Herausforderungen entstanden, die die Immobilienwirtschaft meis­tern muss. Deshalb bedarf es dringend einer Überarbeitung der Empfehlungen und der Baugesetzbuchnovelle“, so der BID-Vorsitzende Andreas Ibel.

Baulinks-Beiträge vom 28. September 2020

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