Bauletter, BAULINKS.de-Meldungen, vom 03.06.2021

3 Trends aufgrund der Neuregelung der Maklerprovision

  • Kritischere Verkäufer bei der Auswahl des Maklers,
  • höhere Verkaufspreise und
  • mehr Anfragen von Käufern
... dies sind laut einer aktuellen Entscheider-Umfrage des Immobilienmaklernetzwerks Remax Germany die drei zentralen Trends in der Immobilienvermittlung seit der Neuregelung der Makler-Courtage vor rund sechs Monaten. Bei der Online-Erhebung wurden 60 Makler aus allen 16 Bundesländern zu den Auswirkungen der Neuregelung befragt. In den sechs Ländern, in denen die hälftige Teilung der Makler-Courtage erst seit dem 23.12.2020 gesetzlich gilt, machen 57% der Befragten neue Trends in der Immobilienvermittlung aus. In den übrigen zehn Ländern, in denen die Provision theoretisch schon immer geteilt wurde, erkennen dagegen nur 25,6% der Befragten Veränderungen.

„Dass Verkäufer bei der Wahl des Vermittlers nun genauer hinschauen und mehr Leistung von ihrem Makler erwarten als zu Zeiten, in denen die Vermittlung noch kostenlos für sie war, war abzusehen. Makler müssen deshalb heute mehr Profil zeigen. Beratungsqualität, Netzwerk und Service rücken noch stärker in den Vordergrund“, erklärt Kurt Friedl, CEO und Gesellschafter von Remax Germany.

Trend Nr. 1: Verkäufer erwarten mehr Leistung vom Makler
Immobilienverkäufer sind bei der Wahl des Maklers jetzt kritischer - vor allem in den Bundesländern, in denen die hälftige Teilung der Maklerprovision erst seit Dezember 2020 gilt. „Seit Eigentümer beim Verkauf ihrer Immobilie ebenfalls in die Tasche greifen müssen, fordern sie mehr Qualität bei der Beratung und einen besseren Service. Professionalität, Kompetenz, ein gutes Netzwerk und effiziente Abläufe sind noch wichtiger als zuvor. Makler, die hier punkten können, setzen sich im Wettbewerb durch“, konstatiert Kurt Friedl.

Trend Nr. 2: Höhere Verkaufspreise durch Umlage der Verkäuferprovision
Auch an anderer Stelle justieren Verkäufer nach: So versuchen viele Eigentümer in den sechs Bundesländern mit neu eingeführter hälftiger Provisionsteilung, die Makler-Courtage zu kompensieren, indem sie diese auf den Verkaufspreis aufschlagen - mit der Folge, dass sich die Angebotspreise und Folgekosten erhöhen.

Trend Nr. 3: Anfragen von Käufern nehmen zu
Ganz anders bei den Käufern: Deren Anfragen haben in den Ländern mit neuer Provisionsteilung zugenommen. Sie thematisieren von sich aus die Teilung der Makler-Courtage und begrüßen die Gesetzesänderung zu ihren Gunsten.

Käufer bezahlt seit Dezember 2020 nur noch die Hälfte

Zur Erinnerung: Seit dem Inkrafttreten der Neuregelung der Makler-Courtage am 23.12.2020 müssen Käufer bundesweit nur noch maximal die Hälfte der Maklerprovision beim Kauf von Einfamilienhäusern und Wohnungen bezahlen, wenn der Verkäufer den Makler beauftragt. In sechs Bundesländern – Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen und teilweise Niedersachsen – war es vor der Neuregelung üblich, dass nur der Käufer die volle Provision bezahlt. In den übrigen zehn Bundesländern wurde die Provision dagegen in der Regel zwischen Verkäufer und Käufer geteilt. Zur Höhe der Maklerprovision hat der Gesetzgeber keine Regelung getroffen.

Baulinks-Beiträge vom 2. Juni 2021

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