Bauletter, BAULINKS.de-Meldungen, vom 25.11.2021

Koalitionsvertrag: Wichtige Impulse für den Schutz der Gewässer

Die neue Bundesregierung aus SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP hat gestern ihren Koalitionsvertrag vorgestellt. (Weitere Stimmen dazu haben wir gestern in zwei Baulinks-Beiträgen zusammengefasst - siehe auch unten). Zu den 177 Seiten erklärte Martin Weyand, BDEW-Hauptgeschäftsführer Wasser/Abwasser:

„Der Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung enthält viele wichtige und dringend notwendige Impulse für den Schutz der Wasserressourcen. Dies gilt insbesondere mit Blick auf Wassermanagement, Vermeidung von Einträgen in die Gewässer, die ökologische Ausrichtung der Landwirtschaft sowie die Vorlage einer Wasserstrategie.

Mit Blick auf Nitrateinträge der Landwirtschaft scheint die Koalition den Ernst der Lage erkannt zu haben: Sie kündigt an, alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um die europarechtlichen Verpflichtungen zur Minderung von Stickstoffeinträgen zu erreichen und bekennt sich klar zu einer Agrarwende. So soll die gesamte Landwirtschaft an den Zielen Umwelt- und Ressourcenschutz ausgerichtet werden und der Anteil der ökologischen Landwirtschaft auf 30 Prozent steigen. Dies wäre ein wichtiger Schritt, um die Belastung der Böden und des Grundwassers durch Düngung und den Einsatz beispielsweise von Pestiziden zu reduzieren. Nicht zu Lasten der Bürgerinnen und Bürger darf ein im Koalitionsvertrag vorgesehener Erschwerniszuschlag für die Landwirtschaft in Wasserschutzgebieten führen. Hier muss klar das Verursacherprinzip zu Geltung kommen.

Erfreulich ist, dass sich die Koalition zu einer Nationalen Wasserstrategie mit Leitlinien zur Wasserentnahme sowie einem Vorrang der Trinkwasserversorgung bekennt. Mit Blick auf die Folgen des Klimawandels ist es dringend erforderlich, der öffentlichen Trinkwasserversorgung einen Vorrang bei der Trinkwassernutzung einzuräumen. Die Versorgung der Bevölkerung mit Trinkwasser für den menschlichen Gebrauch muss bei der Nutzung von Trinkwasserressourcen immer an erster Stelle stehen. Sie ist Teil der Daseinsvorsorge. Dieser Vorrang muss im Vollzug und bei der Ausgestaltung sowie Genehmigung der Wassernutzungsrechte konsequent umgesetzt werden.

Positiv ist auch, dass die neue Bundesregierung eine vorsorgende Klimaanpassungsstrategie erarbeiten möchte. Die Flutkatastrophe im vergangenen Sommer hat uns ein weiteres Mal eindrücklich vor Augen geführt, welchen Schaden und welches Leid Extremwetterereignisse anrichten können. Um die Auswirkungen von Extremwetterereignissen abzumildern, brauchen wir eine gut durchdachte Hochwasser- und Gewässerschutzpolitik. Wichtige Bausteine hierzu – wie die Unterstützung bei Investitionen in Klimaresilienz und klimafeste Infrastrukturen sowie Flächenentsiegelungsprojekte – sind im Koalitionsvertrag enthalten und sollten zeitnah umgesetzt werden.

Kritisch sehen wir ...

... dass die neue Bundesregierung eine Novelle des Abwassergabengesetzes plant. Hierbei muss der Anreiz zur Vermeidung von Gewässerverunreinigungen sowie die Umsetzung einer Herstellerverantwortung der Maßstab sein. Es darf nicht sein, dass Bürgerinnen und Bürger allein die Kosten für die Einführung zusätzlicher Reinigungsstufen in der Abwasserentsorgung zahlen, obwohl sie für die Herstellung der zu entfernenden Stoffe ursächlich nicht verantwortlich sind. Analysen zeigen, dass dies zu Gebührensteigerungen um bis zu 20 Prozent führen könnte. Entscheidend ist es deshalb, dass die Novelle gleichzeitig Anreize zur Vermeidung von Gewässerverunreinigungen bei den Herstellern schafft. Eine Möglichkeit hierzu wäre ein Fondsmodell, das die Kosten zur Abwasserreinigung nach dem Verursacherprinzip umlegt.“


Terminhinweis:


Baulinks-Beiträge vom 24. November 2021



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