Bauletter, BAULINKS.de-Meldungen, vom 14.01.2022

Neukundenpreise von Grundversorgern in der Diskussion

Die massiv ansteigenden Preise für Strom und Gas bringen den Energiemarkt in Turbulenzen: Anbieter wie die Stromio GmbH oder gas.de stellen von heute auf morgen die Lieferung ein, hunderttausende betroffene Haushalte fallen damit in die Ersatzversorgung zurück - siehe auch Editorial vom 3.1.2022. Die Betroffenen stehen damit zwar nicht unmittelbar ohne Energie da, doch wie eine aktuelle Marktstichprobe der Verbraucherzentrale NRW für Strom belegt, verlangt ein Großteil der Grundversorger von den Neukunden Preise, die um ein Vielfaches höher liegen als die des bisherigen Kundenstamms - dass sei eine Ungleichbehandlung, die gegen geltende Vorschriften des Energierechts verstoße, so die Verbraucherzentrale NRW. Sie hat deshalb nun Abmahnungen an die Rheinenergie, die Stadtwerke Gütersloh und die Wuppertaler WSW Energie & Wasser AG verschickt und ruft die Energiekartellbehörde NRW zum Handeln auf.

„Bei allem Verständnis für die nicht ganz einfache Situation der Grundversorger – so geht es nicht. Die Benachteiligung von Verbraucher:innen, die ohne eigenes Verschulden in die Grundversorgung zurückfallen, ist rechtswidrig und widerspricht dem eigentlichen Schutzzweck der Grundversorgung“, unterstreicht Wolfgang Schuldzinski, Vorstand der Verbraucherzentrale NRW. „Wir werden daher mit allen juristischen Mitteln gegen diese Benachteiligung vorgehen, die nur auf Grundlage eines willkürlich festgelegten Stichtags erfolgt.“

Denn die abgemahnten Energieunternehmen berechnen nur Kunden, die ab einem bestimmten Datum in die Ersatzversorgung gefallen sind, die neuen, deutlich höheren Tarife. Die bisherige Kundschaft im Grundversorgungstarif, bezahlt dagegen weiterhin einen geringeren Preis pro Kilowattstunde.

Dass die Preise für die Grund- und Ersatzversorgung überdurchschnittlich hoch liegen, zeigen auch die Ergebnisse einer aktuellen Marktstichprobe der Stromtarife von Grundversorgern in NRW, die die Verbraucherzentrale NRW vom 10. bis 11. Januar 2022 durchgeführt hat. Von den insgesamt 23 untersuchten Anbietern haben 18 Unternehmen einen Neukundentarif für die Stromgrundversorgung eingeführt. Die Differenz zwischen Neukunden- und Bestandskundenpreisen dieser Anbieter beträgt dabei durchschnittlich mehr als das Doppelte.

Drei der untersuchten Anbieter nehmen aktuell sogar einen Neukundenarbeitspreis pro Kilowattstunde von über 90 Cent. Kunden von Anbietern, die auf eine Tarifspaltung verzichten, zahlen dagegen durchschnittlich nur 34 Cent pro Kilowattstunde. In manchen Kommunen müssen betroffene Haushalte also das Dreifache für Strom zahlen als in anderen Städten NRWs.

Zusätzlich Strom und Gas in einer Hochpriesphase einkaufen

Zur aktuellen Diskussion über das Geschäftsgebaren unseriöser Billiganbieter und zur Diskussion über die Grundversorgung erklärt Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung:

„Das Problem sind die unseriösen Billigstrom-Anbieter. Sie lassen die Kundinnen und Kunden einfach im Regen stehen. Sie erfüllen ihre Lieferverpflichtungen nicht und wälzen ihre hausgemachten Probleme auf die Grundversorger ab. Wir als Energiewirtschaft haben das hart kritisiert. Das Geschäftsgebaren solcher unseriösen Anbieter abzustellen - das muss schnellstmöglich geregelt werden. Betroffene Kundinnen und Kunden, die plötzlich keinen Strom oder kein Gas mehr von solchen Unternehmen geliefert bekommen, sollten Schadensersatzklagen prüfen. Der BDEW hat deshalb die Bundesregierung gebeten, hier schnell zu handeln.

Auch für die Grundversorger ist das unseriöse Verhalten einiger Anbieter ein großes Problem: Nachdem Unternehmen wie Stromio oder gas.de einfach die Energie-Belieferung eingestellt haben, mussten die Grundversorger für die betroffenen Kunden von heute auf morgen zusätzliche Strom- oder Gasmengen im Energiehandel einkaufen. Und das in der Phase, in der die Energiepreise an den Börsen in nie dagewesene Höhen geschossen sind.

Die Auswirkungen für die Grundversorger können dann höchst unterschiedlich sein. Wenn es in einem Netzgebiet beispielsweise sehr viele Stromio-Kunden gibt, werden alle betroffenen Kunden automatisch vom dortigen Grundversorger beliefert: Handelt es sich um tausende oder zehntausende Kunden, musste der Grundversorger extrem kurzfristig zu den Höchstpreisen an den Börsen sehr große Mengen zusätzlicher Energie beschaffen. Dazu kommt: Wenn sie an der Energiebörse Strom einkaufen, dann müssen sie für diese eingekaufte Menge Sicherungsleistungen erbringen. Der extrem teure kurzfristige Einkauf zusätzlicher Mengen und die dafür erforderlichen Sicherheiten können die Grundversorger selbst in wirtschaftliche Schwierigkeiten bringen.

Nicht nachzuvollziehen ist die Haltung einiger Verbraucherzentralen, dass ein Neukundentarif nicht angemessen sei. Wenn die Grundversorger die neuen Kunden zum gleichen Tarif wie für die Bestandskunden aufnehmen müssten, dann steigen die Kosten für alle. Das bedeutet, dass auch Bestandskunden in Mitleidenschaft gezogen werden. Das ist kein umfassender Verbraucherschutz.

Kein Kunde muss zudem in der Ersatzversorgung bleiben, die ja nur als Sicherungsnetz für solche Notfälle da ist und garantiert, dass weiterhin und ohne Unterbrechung Strom und Gas da sind. Aus der Ersatzversorgung kann jeder Kunde täglich in einen anderen Tarif wechseln. Im Übrigen ist zu erwarten, dass – wenn es die jeweilige Beschaffungssituation zulässt und es wirtschaftlich vertretbar und möglich ist – die Tarife entsprechend angepasst werden.“

Baulinks-Beiträge vom 13. Januar 2022

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Für Heizungsbauer, die auch im Kaltwasserbereich unterwegs sind oder in diesem Bereich einen vereinfachten Einstieg suchen, gibt es jetzt ein neues Tool, mit dem eine überschlägige Rohrnetzberechnung für klei­ne­re Kühl­sys­te­me durchgeführt werden kann. weiter lesen

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Die AVA Software AVA.relax 7.95 wurde von Dr. Schiller und Partner als eines der ersten AVA-Programme ausgezeichnet, da sowohl STLB-Bau, die DBD-Baupreise als auch die DBD BIM Elemente in „hervorragender Weise“ unterstützt würden. weiter lesen

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