Bauletter, BAULINKS.de-Meldungen, vom 27.02.2022 |
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Nachhaltige Wirtschaft begrüßt Entwurf zum EU-LieferkettengesetzDer Bundesverband Nachhaltige Wirtschaft (BNW) begrüßt den Gesetzesentwurf der EU-Kommission für menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltspflichten für Unternehmen in den globalen Lieferketten. Gleichzeitig warnt der Wirtschaftsverband vor Abschwächungen im Gesetzestext. Die nachhaltige Wirtschaft setzt darauf, dass das sogenannte EU-Lieferkettengesetz ein wichtiger Hebel für Umwelt- und Menschenrechtsstandards weltweit wird.„Der Gesetzesentwurf der EU-Kommission sendet das wichtige Signal an die globale Wirtschaft: Unternehmen müssen soziale und ökologische Verantwortung für ihre Lieferketten übernehmen“, erklärt Dr. Katharina Reuter, Geschäftsführerin des Bundesverbands Nachhaltige Wirtschaft. „Als zukunftsorientierte Unternehmen und wichtiger Teil der deutschen Wirtschaft sprechen wir uns ausdrücklich für umfangreiche Lieferketten-Verantwortung und Wahrung der Menschenrechte aus. Vermeintlich softe Faktoren wie Menschenrechte oder Umweltstandards dürfen nicht der Profitmaximierung untergeordnet werden“, so Frau Reuter weiter. Zur Erinnerung: Trotz Druck von klassischen Industrie- und Wirtschaftslobbyverbänden und erheblichen Verzögerungen hat die Europäische Kommission einen Gesetzesvorschlag für ein europäisches Lieferkettengesetz vorgelegt. Das Gesetz will Unternehmen in die Pflicht nehmen, Menschenrechts- und Umweltstandards in der Lieferkette zu achten. Unternehmen sind dazu angehalten Umwelt- und Menschenrechtsverletzungen bei Lieferanten nachzuverfolgen und zu minimieren. Betroffen von dem europäischen Gesetz wären Unternehmen ab...
„Wir begrüßen den weitreichenden Entwurf des Europäischen Lieferkettengesetz. Wie kraftvoll das Gesetz wirklich wird, hängt davon ab, wie im folgenden Aushandlungsprozess die genauen Formulierungen ausgestaltet werden. Hier besteht angesichts des hohen Drucks von klassischen Industrie- und Wirtschaftslobbyverbänden das große Risiko, dass es aufgrund vermeintlich zu "^,hoher Belastung für die Unternehmen‘ zu Abschwächungen kommt“, macht BNW-Vorständ Dr. Antje von Dewitz (Vaude) klar. Und weiter: „Zahlreiche unserer Mitgliedsunternehmen zeigen jedoch bereits heute, dass sie effektive Menschenrechts- und Umweltstandards in ihren Lieferketten etabliert haben. Im Sinne einer fairen, klima- und umweltgerechten Globalisierung und für ein Ende der Wettbewerbsnachteile für bereits engagierten Unternehmen fordern wir klar ein starkes EU-Lieferkettengesetz!“ Die Mitgliedsstaaten und das EU-Parlament müssen im nächsten Schritt dem Gesetz zustimmen. Die deutsche Bundesregierung ist dazu angehalten, im Rahmen der europäischen Gesetzgebung entsprechend des Koalitionsvertrages, an einem wirksamen EU-Lieferkettengesetz mitzuarbeiten und die nationale Gesetzgebung an die dann geltenden europäischen Standards anzupassen. Baulinks-Beiträge vom 25. Februar 2022 |
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